Kommentar

Offener Rechtsbruch ohne Konsequenzen

Jens Spahn (CDU)
Jens Spahn auf dem CDU-Bundesparteitag 2014 in Köln

Früher haben Minister noch Konsequenzen gezogen, wenn Sie Bockmist verzapft haben. Ein Rücktritt war das Mindeste. Doch heute?

Da haben wir einen Finanzminister Olaf Scholz, dessen heiligste Regel die neoliberale "Schwarze Null" ist, der aber den CumEx-Verbrechern jede Schulden erläßt und damit dem "sozial" im Namen seiner Partei Hohn spricht.

Wir haben zudem einen Verkehrsminister Andreas Scheuer, der ohne Konsequenzen zu befürchten in einer TV-Talkshow zugibt, dass er "eine andere Rechtsauffassung" als der Europäische Gerichtshof habe und darum kein schlechtes Gewissen, den Bürgern mal ein paar Millionen über zu helfen.

Die beiden haben, wie alle anderen Minister auch, geschworen, dem Volk zu dienen und "Schaden von ihm zu wenden". Wie gut für sie, dass die Einhaltung dieses Eids hierzulande nicht einklagbar ist.

Und dann haben wir da noch einen Gesundheitsminister Jens Spahn, der in die Geschichte als der Politiker eingehen möchte, dem sogar zwei höchstrichterliche Urteile am Allerwertesten vorbeigehen. Ganz so, wie erwartet. Immerhin: darauf kann man sich bei dem Mann verlassen: Er lehnt Anträge auf Sterbehilfe weiter ab.

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr hat deshalb nachgefragt und vom Gesundheitsministerium die Antwort erhalten: "Die Auslegung des Betäubungsmittelrechts und insbesondere die Frage, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung erlauben muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens." Der gleiche Unsinn, den Spahn in der Pressekonferenz gleich nach dem Urteilsspruch von sich gab. Denn auch wenn selbstverständlich das Bundesverfassungsgericht nicht darüber geurteilt hat (denn das war auch nicht die Frage, die zu klären war) - so gibt es doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches in besonderen Fällen die Freigabe von Natriumpentobarbital zum Suizid angewiesen hat. Doch weder der Minister noch das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) interessieren sich für dieses Urteil. 

Nein, Herr Spahn will nun das nächste Urteil abwarten. Denn "das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Betäubungsmittelgesetz im Hinblick auf den Ausschluss von Selbsttötungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist." (Quelle: Tagesspiegel) Man muss davon ausgehen, dass auch dieses Urteil nur dann für Herrn Spahn gilt, wenn es ihm in den Kram passt. Anderenfalls macht er aus den zwei konsequenzlos missachteten Urteilen halt drei. Das ist ihm so gleichgültig wie das Leid der Betroffenen und der Willen der Bürger.

Nein, über Politikverdrossenheit braucht sich niemand zu wundern.

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Kommentare (26)

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Di. 10 Mär 2020 - 13:11

Es ist einfach unerträglich wie arrogant und ignorant sich diese "Herren" aufführen und die Entscheidungen der Judikative übergehen. Die Unfähigkeit von Ministern kostet uns allen Milliarden an Steuergeldern, aber dies scheint bei den Ministern keinen Eindruck zu machen und sie regieren einfach weiter, als ob nichts wäre. Das dumme an der Sache ist, dass diese Parteien voraussichtlich wiedergewählt werden, weil Gewohnheit über Vernunft geht.

Patrick Freundel (nicht überprüft)

Di. 10 Mär 2020 - 19:10

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Tatsächlich ist es viel schlimmer. Sie werden nicht aus Gewohnheit wiedergewählt, sondern weil die Alternative fehlt. Zumindest geht es mir so. Ich möchte einen anderen Kurs, aber mir fehlt die Partei dafür.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mi. 11 Mär 2020 - 12:32

Antwort auf von Patrick Freundel (nicht überprüft)

Hallo Patrick, da wird es höchste Zeit, dass wir die HPD gründen, die Humanistische Partei Deutschland. Ich werde mich dafür einsetzen bei allen Humanistischen Vereinigungen.

Frank Nicolai (nicht überprüft)

Mi. 11 Mär 2020 - 15:58

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Ihren Enthusiasmus in allen Ehren... aber erstens gibt es schon eine Humanistische Partei (und damit meine ich NICHT die Partei der Humanisten, die es ja auch gibt) und zweitens ist "HPD" eine geschützte Marke. Das nur so zum Bedenken ...

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mi. 11 Mär 2020 - 17:43

Antwort auf von Frank Nicolai (nicht überprüft)

kann man ja auch umdrehen in PDH o. DPH o. DHP ist ja nur als Denkanstoß gedacht, ein Zusammenschluss aller vorhandenen Humanistischen Vereinigungen unter einem Dachverband.
Was spräche dagegen?

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mi. 11 Mär 2020 - 16:04

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Die HP gab es schon mal (ist weg vom Fenster), und die jüngere PdH ("Die Humanisten") dümpelt aktuell bei < 1 %.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 12 Mär 2020 - 11:51

Antwort auf von Hans Trutnau (nicht überprüft)

Hallo Herr Trutnau, traurig traurig, aber was spricht gegen eine Bündelung aller Humanistischen Kräfte im Lande? nur so könnten wir den etablierten Parteien Paroli bieten.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Fr. 13 Mär 2020 - 12:40

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Die verschiedenen Kräfte zu bündeln, ist wie einen Sack Flöhe hüten.
Den Dachverband gibt's zwar schon (KORSO); der ist aber keine Partei...

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Fr. 13 Mär 2020 - 12:50

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

A posteriori, Herr Baierlein, weil es bisher scheiterte:
Weil es nicht mehrheitsfähig war \ eine FührungsPERSÖNLICHKEIT fehlte \ das Programm nicht alle pot. Wähler ansprach \ AKWs beworben wurden etc.; die Liste ist sehr lang.

Hallo Herr Trutnau, das wusste ich nicht, dass das schon versucht wurde. Sollte es das Ziel nicht wert sein, die kleinlichen Zänkereien hintan zu stellen und ist niemand bereit eine Führungsrolle zu übernehmen, es muss ja nicht eine Einzelperson sein, ein Triumvirat oder zwei kluge Köpfe täten es auch. Es müssten eben Prioritäten gesetzt werde, was dringest erreicht werden soll, Kompromissbereitschaft vorausgesetzt.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 12 Mär 2020 - 13:20

Antwort auf von Gerd Richard B… (nicht überprüft)

Hallo, geht leider nicht denn HPD ist der Humanistische-Pressedienst und das Logo ist geschützt. Da müssen wir einen anderen Weg finden, leider gibt es zu viele Splittergruppen
welche sich Humanistisch nennen, man müsste diese in einem Dachverband vereinen.
Irgendwie erinnert mich das an <Das Leben des Brian>jeder will das beste aber dennoch gibt es ständig Streit untereinander.

Hugo (nicht überprüft)

Di. 10 Mär 2020 - 13:41

Dieses Phänomen zieht seit Jahren durch diese Republik, angefangen mit dem BER, über die HSH-Nordbank, die Elbphilharmonie, CUMEX, Panama-Papers, Stuttgart 21, Mautdesaster bis Vergabepraxis bei der Bundeswehr, um nur die Herausragendsten zu nennen. Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen? Fehlanzeige!

Iris (nicht überprüft)

Di. 10 Mär 2020 - 14:55

Welche Machtmittel gibt es denn, um Jens Spahns Karriere Schaden zuzufügen? Ihn aus dem Amt wählen, klar, jede Wahlstimme geht gegen die CDU. Aber sonst noch? Gibt es einen Rechtsweg? Könnte man den politischen Druck über die Medien erhöhen?

A.S. (nicht überprüft)

Di. 10 Mär 2020 - 17:39

Abwählen, abwählen, abwählen!

Keine Stimme für gottgläubige Politiker, egal welcher Partei!

Wodurch zeichnen sich Gläubige aus? Sie tanzen nach der Pfeife ihrer Priester und geben selbigen ständig Geld.

Was machen Gläubige in verantwortlichen politischen Positionen?
Sie tanzen nach der Pfeife ihrer Priester und schanzen selbigen ständig öffentliche Gelder zu.

HolgerT (nicht überprüft)

Di. 10 Mär 2020 - 18:44

Nein, keine Politikverdrossenheit, sondern Politikerverdrossenheit. Dazu trägt er mit aller Kraft bei.

Die Hausärzte haben keine Schutzkleidung, stehen aber an vorderster Front gegen Covid-19. Aber lt. Herrn Spahn sind wir ja gut auf die Pandemie vorbereitet.
Entscheidungen über die Durchführung oder Absage von Veranstaltungen werden an die Bürgermeister vor Ort wegdelegiert. Das hängt natürlich damit zusammen, dass das Virus sich strikt an die in D übliche administrative Trennung in Bund, Länder und Gemeinden hält.
Herr Spahn ist kein Gesundheitsminister, sondern ungesund als Minister.

Lutz (nicht überprüft)

Di. 10 Mär 2020 - 20:25

Guter und wichtiger Kommentar zur Missachtung der Gewaltenteilung durch Minister Jens Spahn. Schade, dass er unter den ersten beiden Absätze, die sehr von der persönlichen Präferenz des Autors aufgeladen zu sein scheinen, doch erheblich leidet. Von wegen "heiligste Regel die neoliberale 'Schwarze Null'", was in sich schon eine sehr fragliche Stellungnahme ist und zudem in keinem Zusammenhang zu einem Rechtsbruch und dem Thema des Artikels steht. Schwach!

Martin Neukamm (nicht überprüft)

Di. 10 Mär 2020 - 20:36

Lesen hier denn keine Juristen mit, die mal klar sagen, ob und wie man einen Politiker, der Rechtsbruch begeht, sanktionieren kann? Es muss doch eine Macht geben, die ihn zur Räson bringt, sonst kann von Demokratie und Gewaltenteilung doch keine Rede sein.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mi. 11 Mär 2020 - 16:20

Antwort auf von Martin Neukamm (nicht überprüft)

S/ Ach, wo ist denn davon die Rede? \S
Aber mal in Ernst - eigtl. wäre es Merkels Pflicht, ihn wegen Verfassungsfeindlichkeit zu entlassen. Wenn sie das unterlässt, wer sanktioniert *das*?
Soll ich fortfahren?

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 10 Mär 2020 - 22:50

Wie geschworen, so zerschoren.
Doch, das geht in unserer ach so tollen repräsentativen Demokratie.
Da muss sich niemand mehr über Politikverdrossenheit wundern, richtig.

Ralf Osenberg (nicht überprüft)

Mi. 11 Mär 2020 - 00:11

Diese Missachtung der Gerichte verursacht doch ganz konkreten Schaden bei Einzelnen. Kann nicht ein Mensch, dem entsprechende Medikamente verweigert wurden, oder dessen Antrag verschleppt wurde, wegen Körperverletzung klagen und auf Schmerzensgeld?

M.S. (nicht überprüft)

Mi. 11 Mär 2020 - 14:09

Antwort auf von Ralf Osenberg (nicht überprüft)

Wie denn? Die Betroffenen können keine sich über Jahre ziehenden Verfahren mehr durchfechten. Bis zu einem Urteil werden die meisten keine Sterbehilfe mehr brauchen und von einer Entschädigung haben sie sowieso nichts.

Ralf Osenberg (nicht überprüft)

Mi. 11 Mär 2020 - 21:19

Antwort auf von M.S. (nicht überprüft)

Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) ist ein Offizialdelikt, müsste also von Amts wegen verfolgt werden, auch nach dem Tod des so Verletzten. Und Schmerzensgeldansprüche (klingt noch zynischer, ist aber so) lassen sich vererben.
Es geht doch darum, den Legal-Illegal-Scheißegal-Typen wie Herrn Spahn zu zeigen, dass sie nicht mit allem durchkommen.

Karlheinz B. (nicht überprüft)

Mi. 11 Mär 2020 - 08:45

Es ist müßig, sich mit der Ignoranz und den Extratouren einzelner Minister zu befassen. Man wird daran nichts ändern. Das Problem liegt an ganz anderer Stelle. Wie heißt es doch so treffend? »Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken«

Gondel (nicht überprüft)

Do. 12 Mär 2020 - 12:52

Und wehe den Homosexuellen, wenn Jens Spahn nicht selber schwul wäre.

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