Sowohl die Säkularen SozialdemokratInnen als auch die Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung kritisieren das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz. Die Richter gaben der Klage einer kopftuchtragenden Muslimin wegen Ungleichbehandlung statt und befanden ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Zu dem Urteil erklärten die Sprecher der HumanistInnen und Konfessionsfreie in der Berliner SPD Bruno Osuch und Hans-Ulrich Bieler sowie Roman Veressov und Markus Wollina (Initiatoren Säkulare Linke, Landesarbeitsgemeinschaft in DIE LINKE Berlin i. Gr.): "Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für alle säkular und laizistisch orientierten Kräfte in unserem Land." Sie halten die Entscheidung für einen schweren Fehler und Anlass zur größten Besorgnis um die Zukunft der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. "Eine Reform des Gesetzes ist nun zwar wahrscheinlich unumgänglich. Dabei muss die Berliner Koalition jedoch mit äußerster Umsicht zu Werke gehen." Bei einer vollständigen Aufhebung des Gesetzes, wie es teilweise aus den Reihen der Grünen und LINKEN erwogen wird, wären jedenfalls gravierende Auswirkungen auf die öffentlichen Schulen, Polizei und Justiz zu befürchten. "In all diesen Bereichen würden religiöse Konflikte und schlimmstenfalls auch hochproblematische Weltanschauungen in verschiedenen Ausdrucksformen Einzug halten. Wir fordern deshalb die Berliner Koalition auf, den durch das Urteil neu gezogenen rechtlichen Rahmen vollständig auszuschöpfen und das Gesetz im maximal möglichen Umfang aufrechtzuerhalten."
Bisher schreibt das Berliner Neutralitätsgesetz vor, dass Beschäftigte des Landes in Polizei, Justiz und allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.
Auf Facebook veröffentlichten die Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung, zu denen auch hpd-Autorin Naila Chikhi gehört, ein Statement. Darin heißt es: "Das […] Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz ist eine Zurückweisung der Aufklärung und des Frauenkampfes um die Gleichberechtigung der Geschlechter. Die säkularen und atheistischen Bürger*innen sind entsetzt. Die Vertreter*innen des politischen Islams und ihre anti-feministischen religionsprotektionischen Alliierten feiern ihr erfolgreiches Voranschreiten. Und über diese Begünstigung freuen sich die Evangelikalen sicherlich ebenso."
Sie bezeichnen weiter das Berliner Neutralitätsgesetz als "ein beispielhaftes Gesetz in unserer säkularen Demokratie. Denn es sichert die Trennung von Staat und Religion". Sie fordern statt einer Abschaffung durch den Senat seine bundesweite Umsetzung. "Seine Aufweichung oder gar seine Abschaffung würde fatale Folgen auf eine der überaus wichtigen Säulen unseres Staates" haben: Auf seine grundgesetzlich garantierte Neutralität.
"Religiöse Konflikte gehören bereits zum schulischen Alltag. Pädagoginnen, die ihre 'religiöse', weltanschauliche oder politische Zugehörigkeit offensichtlich zur Schau tragen, werden diese Probleme nur noch verschärfen." Darüber hinaus öffne man den ideologisch-religiösen Kräften die Tore unserer Schulen, wenn man Lehrerinnen erlaube, diese geschlechtsspezifische Uniform während des Schulunterrichts zu tragen. "Und dies wird fatale Folgen für die kommenden Generationen haben: So werden Kinder, insbesondere Mädchen, auch in ihren Schulen ein reaktionäres Frauenbild früh verinnerlichen. Begriffe wie Säkularität, Selbstbestimmung und Emanzipation von religiösem, moralischem und männlichem Diktat werden ihnen allmählich fremd. Noch schlimmer: Wenn Mädchen alltäglich auch in der Schule mit dem Kopftuch konfrontiert werden, werden sie nicht mehr imstande sein, sich vom orthodoxen, konservativen Narrativ ihrer Eltern und/oder ihrer Community zu distanzieren."
23 Kommentare
Kommentare
Alexander von d... am Permanenter Link
Man stelle sich vor: Einer oder mehrere globale Modekonzerne "kreieren" einen neuen Megatrend: Das Kopftuch - und alle machen mit, wie üblich.... (von hier bitte selber weiterdenken)
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Dann wäre das eine Mode, die - wie jede Mode - spätestens nach einem halben Jahr vom nächsten Modetrend abgelöst wird. Aber selbst das spielt keine Rolle.
Denken wir mal weiter:
Es gäbe eine Welt ohne ideologisches Kopftuch (was Hijab, Niqab u.a. zweifellos sind). Dieser Modekonzern würde nicht nur das Kopftuch bewerben, sondern auch eine Lebensart, eine Ideologie: Sei dem Mann untertänig; grenze dich von Männern außerhalb deiner Familie ab; entscheide nicht selbst, wen du liebst, heiratest; ehre deinen Vater, egal wie er dich behandelt, auch wenn er dir alle Freiheiten nimmt; bete zu einem Geist und meide bestimmte Lebensmittel. Und ja: Du musst unseren Modeartikel immer tragen, wenn du in der Öffentlichkeit in Erscheinung trittst, damit wir kostenlose Werbung haben - ansonsten drohen dir ewige Höllenstrafen. Wäre das dann auch in Ordnung?
Bei allem Respekt vor persönlichen Sichtweisen auf das Kopftuch. Es hat nun mal genau diese Bedeutung und Millionen Frauen leiden weltweit genau darunter. Leider ist das kein Modetrend, der wieder vergeht...
Alexander von d... am Permanenter Link
... Quod erat demonstrandum ... ;-)
Antimodes am Permanenter Link
Ich wusste bei den meisten meiner Lehrer nicht, wie ihre privaten politischen und religiösen Positionen sind.
Folker Pollmeier am Permanenter Link
Hier stoßen doch zwei Grundrechte - die Neutralität des Staates und die Religionsfreiheit aufeinander. Ist da nicht das Bundesverfassungsgericht gefragt?
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Wo wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn man kein Symbol der Religion tragen darf? Was ist denn Religion? Eine Kleidermode? Ein Accessoiretrend? Oder doch eher eine innere Angelegenheit des Glaubens?
libertador am Permanenter Link
Der Schutz von Religion im Grundgesetz geht über innere Angelegenheiten hinaus.
Im Falle der Schule geht es zum Beispiel darum, ob diese rechte hinter anderem Rechtsgründen zurückstehen müssen, zum Beispiel das Zeigen religiöser Symbole der Lehrerin Schüler anderer Religionen benachteiligt. Das Gericht hat jetzt geurteilt, dass konkrete Gründe für die Annahme der Störung vorliegen müssten. Dies halte ich auch für falsch, wenn Vertreter des Staates besondere Rollen einnehmen. Ein Verbot für Richter hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr133317.html
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Teil eins muss ich widersprechen.
Art. 4 GG:
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Ist Glauben stofflich? Nein!
Ist Gewissen stofflich? Nein!
Ist ein weltanschauliches Bekenntnis stofflich? Nein!
Alles das findet in einem Menschen statt.
Ist Religionsausübung stofflich? Nein!
Religion ist gelebter Glaube. Diesen darf man ausüben. Gerade das Kopftuch ist definitiv kein Bestandteil des Islams (als Religion) oder Allahs (als Glaubensgegenstand). In Art. 4 GG steht nirgends, dass kulturelle Bekleidung, die nicht zur Religion gehört, Teil der Religionsausübung sei.
Ich gebe zu, dass der Begriff "Religionsausübung" unscharf formuliert ist. Nach meinem Verständnis umfasst dies alle Übungen, die mit der jeweiligen Religion zu tun haben. Also z. B. sich in Gebetshäusern versammeln, zu beten, an Gottesdiensten teilzunehmen oder Vorschriften der Religionen zu befolgen. Diese müssen sich aber - meine Auffassung - aus der Religion selbst ergeben und nicht aus privaten Überlegungen einzelner Geistlicher.
Da die "Kopftuchfrage" nicht einheitlich geregelt ist (von "keine Kopfbedeckung ist okay" bis zu "Burka" ist alles vertreten und wird selbst in identischen Ländern zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich gehandhabt) kann man hier kaum von einer religiösen Übung sprechen. Der Koran schweigt sich zu dem Thema bis auf wenige schwammige Formulierungen aus, die eher auf einen Hüftschal verweisen.
Art. 4 GG gibt das meiner Meinung nach nicht her, Frauen unter Stoff zu zwingen (auch wenn dieser Zwang oft "nur" sozialer Druck ist)...
libertador am Permanenter Link
"Da die "Kopftuchfrage" nicht einheitlich geregelt ist (von "keine Kopfbedeckung ist okay" bis zu "Burka" ist alles vertreten und wird selbst in identischen Ländern zu unterschiedlic
Es ist für religiöse Gründe nicht erforderlich, dass diese von allen Anhängern geteilt werden. Es tragen ja auch nicht alle Juden eine Kippa oder alle Christen ein sichtbares Kreuz um den Hals. Trotzdem wäre beides geschützt. Es ist auch nicht erforderlich theologisch das Gebot in den Schriften nachzuweisen. Und das Kopftuch spielt eine wichtige Rolle im gelebten Islam, ob man es gut findet oder nicht. Es geht dabei auch nicht um den nicht-stofflichen Glauben, sondern um Tätigkeiten.
Der Zwang zum Kopftuch ist natürlich nicht vom GG geschützt. Das wäre ein möglicher Rechtsgrund, aber das ist eine andere Debatte.
Martin Franck am Permanenter Link
Laut
https://www.tagesspiegel.de/berlin/eklat-bei-rot-rot-gruen-in-berlin-justizsenator-erlaubt-angehenden-staatsanwaeltinnen-kopftuch-im-gerichtssaal/26153338.html
Angelika Wedekind am Permanenter Link
Interessant, dass es jetzt in der Berliner Linken endlich eine säkulare Strömung gibt.
Peter Hemecker am Permanenter Link
„Bei einer vollständigen Aufhebung des Gesetzes, wie es teilweise aus den Reihen der Grünen und LINKEN erwogen wird …“, heißt es hier im Text.
Albert Einstein wird der Satz nachgesagt „die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“ Solange man immer wieder SPD, Grüne, Linke, FDP und – geschweige denn – CDU/CSU wählt, wird man immer eine kirchen- und religionsnahe Politik erhalten. Und man hat den Eindruck, dass das sogar noch zunimmt.
Es gibt derzeit nur zwei Parteien, die konsequent die Trennung von Staat und Kirche einfordern: Die Piratenpartei und die Partei der Humanisten. Daran sollte man auch in NRW bei der anstehenden Kommunalwahl denken, bei der es zudem keine Sperrklausel gibt, sodass keine Stimme verloren ist.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen. Nur diese beiden Parteien haben m.E.
Nur so könnte ein Fortschritt in der BRD gelingen, wenn mehreren Menschen die Augen und der Verstand aufgingen und diese sich demonstrativ, bei den nächsten Bundestagswahlen, für eine der beiden Parteien entschieden und dem altbekannten Parteien, welche schon oft genug bewiesen haben, dass sie nicht Willens, oder in der Lage sind die Verhältnisse im Lande in Richtung allgemeine Menschenrechte und absoluter Trennung von Staat und Kirche zu realisieren.
Also bitte, denkt nach und handelt Zukunftsorientiert.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Dazu möchte ich noch anmerken, dass ich mich als Mitglied bei der PdH beworben habe, um zu versuchen auf diesem, demokratischen Weg, etwas in Richtung tatsächlicher Trennung von Staat und Kirche zu bewirken.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
"Wenn Mädchen alltäglich auch in der Schule mit dem Kopftuch konfrontiert werden, werden sie nicht mehr imstande sein, sich vom orthodoxen, konservativen Narrativ ihrer Eltern und/oder ihrer Community zu distanzi
Genau darum geht es den reaktionären Kräften in den fundamentalistischen Strömungen der Religionen. Nur so kann das Mittelalter fixiert, nur so kann gesellschaftlicher fortschritt aufgehalten und die Geschlechterapartheit zementiert werden. Nur so behalten die Machos ohne Anstrengung ihre Macht und Frauen bleiben die willfährigen Opfer.
Selbst wenn einzelne religiöse Symbole tragenden Frauen dies anders sehen und sich für emanzipiert halten, transportieren sie doch nach außen sichtbar ein veraltetes, reaktionären Gesellschaftsbild.
Politiker, die das Neutralitätsgesetz ablehnen, würde ich am liebsten in eine Zeitmaschine setzen und in die Zeit zurück katapultieren, in der dieses Gesellschaftsmodell allgemein herrschte. Dann wäre schnell Schluss mit lustig...
Adam Sedgwick am Permanenter Link
Manchmal sind die Gerichtsentscheidungen in Berlin zum Thema Weltanschauung schwer nachzuvollziehen.
Also ganz klarer Auftrag an die Juristen: Schließt das Grundgesetz mit all seinen 20 Artikeln in Euer Herz, vor allem Artikel 1, mit beiden Absätzen, also schützt die Kinder! Weiterer Vorschlag, der nicht in den Bereich der Rechtsprechung gehört, ist natürlich das ständige Gespräch zwischen den Eltern und den Lehrern, wenn es beim Thema Weltanschauung zu Konflikten kommt oder diese sich anbahnen.
David Z am Permanenter Link
Hat FR nicht ein ähnliches Gesetz? Wurde dieses nicht sogar von EU Juristen gebrüft und gebilligt?
Wir orientieren uns doch sonst auch immer fröhlich an der EU. Warum in diesem Fall nicht?
CnndrBrbr am Permanenter Link
Wir orientieren uns nicht an der EU, wir werden (Eu sei Dank!) vom EuGH orientiert.
David Z am Permanenter Link
Das scheinen unsere Richter in diesem Fall aber wohl noch nicht mitbekommen zu haben :D
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Da hat die Justiz, sprich das Bundesarbeitsgericht einen riesigen Schritt zurück in Richtung
Antisäkularisation und gegen die allgemeinen Menschenrechte in der BRD gemacht.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Wie schrieb mir neulich eine Freundin: Auch Richter können irren.
A.S. am Permanenter Link
Der deutsche Staat bzw. die herrschenden Eliten wollen ein gläubiges Volk.
Das setzt das Bundesarbeitsgericht um.
Atheisten, Freidenker und andere Säkulare bleiben auf der Strecke, denn ihnen werden konsequent Verteidigungsrechte gegen das gläubig gemacht werden verweigert.
Niemand aus der säkularen Szene sollte sich Hoffnung machen, dass der deutsche Staat Aufklärung und Geistesfreiheit unterstützen oder schützen würde. Denn das würde bedeuten, das Recht auf Nicht-Glauben und Zweifel zu schützen.
Ich fordere ein Menschenrecht auf Zweifel und Nicht-Glauben-Müssen.
Werner Koch am Permanenter Link
Laizität in Frankreichs Schulen
Der hpd hat verschiedentlich berichtet über Laizitätsgesetze in Frankreich. Hier meine Übersetzung der Charte für die Schulen.
DOCUMENT. Les 15 articles de la charte de la laïcité à l'école
https://www.nouvelobs.com/education/20130909.OBS6048/document-les-15-articles-de-la-charte-de-la-laicite-a-l-ecole.html
Die französische Laizismus-Charta für die Schule
Die Nation bestimmt das Leitbild der Schule, mit den Schülern die Werte der Republik teilen.
Die Republik ist laizistisch
Die Schule ist laizistisch
Laizismus-Charta – Schule
1 Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Sie sorgt auf ihrem Hoheitsgebiet für die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz.
Sie respektiert alle religiösen Überzeugungen.
2 Die laizistische Republik organisiert die Trennung von Religion und Staat. Der Staat ist neutral im Hinblick auf die religiösen Überzeugungen.
Es gibt keine Staatsreligion.
3 Laizismus garantiert die Freiheit des Gewissens für alle. Jeder ist frei, zu glauben oder nicht zu glauben. Das erlaubt die freie Äußerung seiner Überzeugungen, bei der andere respektiert werden und innerhalb der Grenzen der öffentlichen Ordnung.
4 Laizismus erlaubt die Ausübung der bürgerlichen Rechte und versöhnte die Freiheit eines jeden Menschen auf Gleichheit und Brüderlichkeit aller Menschen im Interesse des Allgemeinwohls.
5 Die Republik sichert die Respektierung jedes dieser Prinzipien im Bereich der Schulen.
6 Die laizistische Schule bietet den Schülern die Voraussetzungen für die Bildung ihrer Persönlichkeit, die Ausübung ihres freien Willens und das Erlernen der Staatsbürgerschaft.
Es schützt sie vor Missionierung und jeglichem Druck, der sie davon abhalten würde, ihre eigene Wahl zu treffen.
7 Laizismus bietet den Schülern den Zugang zu einer gemeinsam akzeptierten Kultur.
8 Laizismus erlaubt die Ausübung der Meinungsfreiheit der Schüler in den Grenzen des reibungslosen Ablaufs der Schule sowie Respekt für die Werte der Republik und die Pluralität der Überzeugungen.
9 Laizismus bedeutet die Ablehnung jeglicher Gewalt und aller Formen der Diskriminierung, garantiert die Gleichstellung von Mädchen und Jungen und beruht auf einer Kultur des Respekts und des Verständnisses für einander.
10 Das Personal vermittelt den Schülern den Sinn und den Wert des Laizismus, sowie andere grundlegende Prinzipien der Republik. Sie sorgen für deren Anwendung im Unterricht. Es gehört zu ihren Aufgaben, die Charta den Eltern zu präsentieren.
11 Die Lehrer und das Personal haben die Pflicht der strikten Neutralität: sie sollten ihre politischen oder religiösen Überzeugungen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht zeigen.
12 Die Lektionen sind laizistisch. Um sicherzustellen, dass Schüler die Vielfalt der Weltanschauungen und Umfang und Genauigkeit des Wissens möglichst objektiv und offen erörtern, ist kein Thema a priori von wissenschaftlichen und pädagogischen Fragestellungen ausgeschlossen.
Kein Schüler kann sich auf religiöse oder politische Überzeugung berufen und fordern, dass ein Lehrer sich mit einer Frage oder mit einem Programm nicht befasst.
13 Schüler dürfen aus religiösen Gründen weder bestimmte Schulregeln noch die Teilnahme am Unterricht verweigern. Niemand kann seine religiöse Zugehörigkeit ausnutzen, um sich zu weigern, die in der Schule der Republik geltenden Regeln einzuhalten.
14 In den öffentlichen Schulen sind die Regeln des Lebens in verschiedenen Räumen in der Schulordnung festgelegt, die den Laizismus respektieren.
Das Tragen von Symbolen oder Kleidung, durch die Schüler auffällig eine religiöse Zugehörigkeit zeigen, ist verboten.
15 Durch ihre Gedanken und Aktivitäten tragen die Schüler zum Erhalt des Laizismus in ihrer Einrichtung bei.
Charta des Laizismus in der Schule: Ausbreitung, Wege für die Verwendung durch die gesamte Bildungsgemeinschaft und Vorschläge für den pädagogischen Gebrauch
Text der Charta (französisch) http://cache.media.education.gouv.fr/file/09_Septembre/10/6/chartelaicite_268106.pdf
(hpd) Die französische Laizismus-Charta; (hpd) Frankreich bekräftigt Laizismus
(evangelisch) Frankreich bekräftigt Trennung von Staat und Kirche
(Spiegel) Laizismus-Charta in Frankreich: Die 15 Gebote für Schüler