Im Oktober 2020 hat Markus Grübel MdB (CDU), Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, in dem Zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit festgestellt, dass in mehr als 70 Staaten "menschenrechtswidrige Blasphemiegesetze" gelten. Sie dienen dazu, "religiöse Minderheiten zu diskriminieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken". Der Blick nach Deutschland zeigt: Auch hierzulande dient ein Blasphemiegesetz dazu, im Sinne von gewaltbereiten und den öffentlichen Frieden störenden religiösen Fundamentalisten die Meinungs- und Kunstfreiheit einzuschränken.
Deutschland gehört also selbst in beschämender Weise immer noch zum Kreis der Länder, in denen ein Blasphemiegesetz gilt, wie die internationale Kampagne zur Abschaffung von Blasphemie-Gesetzen von Humanists International herausstellt. Es handelt sich um den § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).
Die im KORSO versammelten säkularen Verbände in Deutschland fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, nicht nur in der Außenpolitik für die Errungenschaft der Meinungsfreiheit einzutreten, sondern auch in der Innenpolitik Konsequenz zu beweisen: Reformieren Sie das Strafgesetzbuch (StGB) und streichen Sie ersatzlos die Strafvorschrift des § 166 StGB!
Den Weg hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) mit einer Auswertung der Positionen der Bundestagsparteien zum § 166 StGB und dem Entwurf eines Gesetzes aufgezeigt:
"Der Schutz vor Beschimpfung und der Schutz des öffentlichen Friedens erscheint durch die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB) ausreichend. Die Vorstellung, religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse, Personen oder Gruppen benötigten einen über die §§ 130, 185, 186, 187 StGB hinausgehenden Schutz, erscheint nicht mehr zeitgemäß. § 166 StGB ist daher entbehrlich und kann aufgehoben werden."
Der Abschied des Gesetzgebers von dieser anachronistischen Vorschrift ist ein überfälliges Signal für eine offene Gesellschaft, die Meinungsvielfalt schützt, statt mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen.
Eindrucksvoll schildern uns das Erfordernis eines solchen Signals nicht zuletzt viele Menschen, die auf Grund von Blasphemievorwürfen aus islamischen Staaten geflohen sind, und nun von Islamisten in Deutschland mit Blasphemievorwürfen bedroht werden. Rana Ahmad, die 2015 aus Saudi-Arabien floh und in Deutschland die Säkulare Flüchtlingshilfe e. V. mitgründete, schreibt über lebensgefährliche Blasphemievorwürfe gegen ihre Person durch Islamisten im deutschen Aufnahmeheim. Amed Sherwan, Autor des Buches "Kafir: Allah sei Dank bin ich Atheist" (Edition Nautilus, 2020), schreibt im November 2020: "Wir haben heute wieder gegen einen islamistischen Aufmarsch in Hamburg demonstriert. Anders als vor zwei Wochen waren wir als Gegendemo deutlich mehr als die Islamist*innen und auch viel lauter […]. Vor zwei Wochen […] haben [wir] fassungslos zugeschaut, wie Hunderte mit Allahu Akbar-Gebrüll durch die Straßen gezogen sind, um die Ehre ihres Propheten gegen Zeichnungen zu verteidigen."
In der Tat ist es so, dass mit § 166 StGB derjenige bestraft wird, der friedliebend und tolerant ist, und Meinungsstreit nicht mit Gewalt eskaliert. Recht bekommt der religiöse Fundamentalist. Damit spielt diese Strafnorm der Einschüchterung von Lehrern und Schülern, Künstlern, Journalisten und Staatsbürgern durch gewaltbereiten Islamismus in die Hände. § 166 StGB verfehlt seinen Zweck. Der Paragraf schützt keineswegs das Rechtsgut des öffentlichen Friedens – im Gegenteil. Wir sagen: Der Staat darf sich nicht an die Seite der Gewaltbereiten stellen.
Erstveröffentlichung auf der Webseite des KORSO.
7 Kommentare
Kommentare
Klaus Bernd am Permanenter Link
Wer auch immer damit argumentieren will, aber ich wiederhole hier gern, dass der Papst selbst in seiner letzten Enzyklika „Fratelli Tutti“ den Blasphemieparagraphen (und der Gewalt im Namen Gottes) eine Absage erteilt
„Denn Gott, der Allmächtige, hat es nicht nötig, von jemandem verteidigt zu werden;“
Sei hinzugefügt: Auch nicht vor Gericht !
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Es wird allerhöchste Zeit, dass dieser mittelalterliche § 166 StGB ersatzlos gestrichen wird,
wenn unsere Exekutive und Legislative es ernst meint mit Demokratie in der BRD.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Also - ihr meint, der Markus Grübel von der CDU hätte da ein veritables Eigentor geschossen, ja?
Spott sei Dank!
Rainer Rosenzweig am Permanenter Link
Nein. Herr Grübel hat seine Arbeit gemacht und berichtet, was der Fall ist. So schreibt er in seinem zweiten "Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit":
"In mehr als 70 Staaten gibt es menschenrechtswidrige Blasphemiegesetze. Sie dienen dort dazu, religiöse Minderheiten zu diskriminieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Auch das Recht auf Konversion ist in vielen Ländern eingeschränkt. Doch das Recht, von einer Religion zu einer anderen oder zu keiner Religion zu wechseln, ist gleichsam die Herzkammer der Religionsfreiheit. Staaten müssen es Menschen ermöglichen, ihre Religion oder Weltanschauung in Freiheit zu wählen."
Dem kann man auch aus religionsfreier Sicht nur zustimmen. So wie es uns innerhalb des säkularen Spektrums gelingen muss, Gemeinsamkeiten aufzuspüren und stark zu machen, sollten wir auch Ansatzpunkte und Gemeinsamkeiten mit allen politischen Lagern aufspüren und stark machen - zumal im Regierungslager. Herr Grübel will Menschen mit (anderen) religiösen Weltbildern schützen, wir wollen Menschen mit nichtreligiösen Auffassungen schützen. Dass beides gleichzeitig geht, wenn man auf die Abschaffung von §166 hinarbeitet, ist ein gutes und wichtiges Argument, das es stark zu machen gilt.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Dem kann man auch aus religionsfreier Sicht nur zustimmen" - da bin ich ganz bei dir, Rainer; aber die Forderung von ifw und KORSO, den § 166 StGB aufzuheben, geht ja weit über Grübel hinaus. Vllt.
Rainer Rosenzweig am Permanenter Link
Was Herr Grübel will, ist seine Sache - das war ja nur ein möglicher Anknüpfungspunkt für unsere Forderung. Und was wir erleben oder sicher nicht erleben werden, werden wir sehen.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Säkulare klare Forderungen in den Diskurs einbringen ..." - Aufhebung des § 166; ja, wieder voll d'accord. Nur wird dies für die derzeitigen C-Parteien m.E.