Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
"Klar lassen wir uns impfen – aus Vernunft und Verantwortung." Die Freidenkenden Schweiz wollen mit einer positiven Botschaft aus der Zivilgesellschaft einen Beitrag dazu leisten, dass sich möglichst viele Personen impfen lassen. Nur so kann das Virus in Schach gehalten werden.
Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) in Hannover begrüßt den längst fälligen Entscheid des Ärztetages, in der Musterberufsordnung das Verbot der Mitwirkung von Ärzten am selbstbestimmten Sterben ihrer Patienten zu streichen. Er erwartet von den zuständigen Landesärztekammern, die das Suizidhilfeverbot seinerzeit übernommen hatten, dessen unverzügliche Beseitigung.
Vor 150 Jahren wurde Paragraph 218 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Bis heute gilt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. In mehreren Städten findet aus diesem Grund morgen ein Aktionstag für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung statt.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die Beschlüsse des Ärztetages zur Suizidhilfe. Auf dem Deutschen Ärztetag wurde in dieser Woche das grundsätzliche Verbot zur Hilfeleistung bei Selbsttötungen aus der Musterberufsordnung für Ärzte gestrichen. Zugleich mahnt die DGHS jedoch weitere Maßnahmen der Politik an.
Zum heutigen Tag der genitalen Selbstbestimmung ("Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA)) fordert die Berliner Koordinierungsstelle gegen FGM_C einen effektiven Schutz von gefährdeten Mädchen.
Morgen jährt sich die Verkündung des "Kölner Urteils" zum neunten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung ("Beschneidung") eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit als "Wolrdwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden. Anlässlich dieses Tages findet ein ganztägiges Live-Online-Event von 9:30 Uhr bis 21:30 Uhr auf YouTube und Facebook statt, zu dem ein breites Aktionsbündnis aufruft.
Der Ärztetag hat gestern beschlossen, Paragraph 16 Satz 3 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer aufzuheben. Der Satz "Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" ist damit entfallen.
Wessen Leben sollen Ärzte retten, wenn nicht mehr allen geholfen werden kann? Welche Kriterien dürfen bei der Auswahl herangezogen werden, welche sind unzulässig? Das Hans-Albert-Institut hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht, die sich aus ethischer Perspektive mit Triage-Entscheidungen auseinandersetzt. Mögliche Implikationen ergeben sich daraus auch für die laufende Impfstrategie.
Einen Corona-Impfstoff in homöopathischer Version hat eine Apotheke in Koblenz auf den Markt gebracht. Doch das Angebot währte nicht lange: Am Freitag verboten die Behörden den Verkauf. VertreterInnen der wissenschaftlich fundierten Medizin hatten in den sozialen Medien heftige Kritik am Vertrieb des Produkts geübt. Die Affäre ist bezeichnend für die Praxis vieler Apotheken, pseudowissenschaftliche Scheinmedikamente ohne spezifische Wirkung zu verkaufen.
Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen.
Am 21. April debattierte der Deutsche Bundestag zwei Stunden lang über Suizidhilfe. 38 Abgeordneten standen jeweils drei Minuten Redezeit zur Verfügung. Es ist immer positiv und interessant, wenn Volksvertreter:innen ihre persönlichen Einstellungen, Erfahrungen und auch Werte offenlegen und austauschen. Zu kritisieren an dieser Debatte ist allerdings, dass es eben nicht nur um einen kollegialen Gedankenaustausch ging, sondern dass die Debatte im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe erfolgte.
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau ruft eine Kampagne mit dem Titel: "Streicht Paragraf 219a" ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Strafrechtsparagrafen aufmerksam.