Das Landgericht Darmstadt hat ein wahrhaft homöopathisches Urteil gefällt: Eines, in dem Logik in nur so geringem Maße vorhanden ist, dass sie nicht mehr nachweisbar ist. Ein Kommentar.
Jérôme Segal und Viola Schäfer haben einen Fachartikel mit dem Titel "Alle Kinder haben das Recht auf genitale Unversehrtheit" verfasst, der im Dezember veröffentlicht wurde. Mit freundlicher Genehmigung der Autoren veröffentlicht auch der Humanistische Pressedienst diesen Text.
Während die weibliche Form in der westlichen Welt als schwere Körperverletzung geächtet wird, gilt die Vorhautentfernung bei Jungen und Männern als harmlos, wenn nicht sogar als medizinisch sinnvoll. Melanie Klinger setzt sich in "Intime Verletzungen" mit den vielfältigen Aspekten und Hintergründen genitalverändernder Praktiken auseinander.
Gesundheitsminister Spahn begeht nach Ansicht von Fachleuten seit 2018 offenen Rechtsbruch: Er versagt Schwerstkranken den Zugang zu Suizidmitteln – entgegen eines letztinstanzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes. Spahn weigert sich zudem, sein Vorgehen transparenter zu machen. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert dies aufs Schärfste.
Heute melden große und überregionale Medien, was hpd-Lesern schon längst bekannt ist: Gesundheitsminister Spahn begeht offenen Rechtsbruch. Mit der Anweisung des Ministers an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerstkranke Patienten entgegen eines höchstrichterlichen Urteils zu versagen.
Edgar Dahl hat ein Plädoyer für den ärztlich assistierten Suizid verfasst. Das Buch ist nicht sehr umfangreich, aber voll mit Informationen und guten Argumenten. Uwe Lehnert hat es gelesen.
Am Dienstag hat das Kabinett dem "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" zugestimmt. Das Gesetz, auf den Weg gebracht von Gesundheitsminister Spahn, soll Mitte 2020 in Kraft treten und dann unter Androhung von Freiheits- und Geldstrafen die brutalen Umerziehungsversuche homosexueller zu heterosexuellen oder enthaltsamen Menschen verbieten.
Der 2015 eingeführte "Suizidhilfeverhinderungs-Paragraf" 217 StGB (Strafgesetzbuch) dürfte bald keinen Bestand mehr haben. Dann wären ohne diese Kriminalisierung wieder verschiedene humanistische und ärztliche Angebote zur Suizidhilfe, -beratung und -begleitung möglich. Doch welche Auflagen könnte das Bundesverfassungsgericht damit verbinden und wem soll geholfen werden dürfen?
Am 9. Dezember 2019 strahlt Das Erste die Dokumentation "Sterbehilfe – Politiker blockieren, Patienten verzweifeln" aus. Geschildert wird unter anderem die Leidensgeschichte des 49-jährigen, an multipler Sklerose erkrankten Harald Mayer. Herr Mayer ist aus ärztlicher Sicht austherapiert, eine Besserung seiner Situation quasi ausgeschlossen, seine weitere körperliche Degeneration vorprogrammiert.
Erst am Montag sendete die ARD eine Reportage über verhinderte Sterbehilfe in Deutschland und das unsägliche Leid der Betroffenen. Insbesondere auch der offene Rechtsbruch, den Gesundheitsminister Spahn mit seiner Anordnung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beging, die Anträge Schwerstkranker entgegen höchstrichterlichem Beschluss, den Kauf von Natrium-Pentobarbital (NaP) in "extremen Notlagen" zu verwehren, erregt die Menschen.
Der gestrige Prozess gegen Kristina Hänel zeigt, wie Ärzt*innen den Abtreibungsgegner*innen durch den §219a StGB weiterhin schutzlos ausgeliefert werden. Die Gießener Ärztin wurde durch ihren Kampf für das Informationsrecht von ungewollt Schwangeren bekannt. Gestern wurde sie vor dem Landgericht Gießen zum dritten Mal nach §219a StGB verurteilt.
In der kurzen Debatte im Jahr 2012 wurden sämtliche auch noch so sachlich und fundiert aufgeführten Bedenken gegen eine gesetzliche völlige Schutzlosstellung von Jungen gegen nicht-therapeutische Vorhautamputationen mit mehr oder weniger einem Totschlagargument verworfen: mit vermeintlich unzumutbaren Folgen, wenn man nicht schnellstens ein solches Spezialgesetz zur Legalisierung der Vorhautamputation männlicher Kinder verabschieden würde.
Insgesamt sind die Zahlen rückläufig, doch es ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Allein die Verfügbarkeit des Impfstoffes ist kein Garant für das Ausbleiben von Neuinfektionen: Vier europäische Staaten verloren den Status "masernfrei" wieder.
Der Mythos, es gäbe die relevante Eigenschaft, "Jungfrau" zu sein, ist in vielerlei Hinsicht schädlich. In einem Kommentar, der in den sozialen Netzwerken viel Aufsehen erregte, erklärt die Ärztin Dr. Verena Brown, warum man bereits anatomisch keine Unterschiede zwischen "Jungfrauen" und "Nicht-Jungfrauen" feststellen kann und es sich auf der wissenschaftlich-faktischen Ebene um einen Mythos mit weitreichenden Konsequenzen handelt.