Dr. med. Natalie Grams wurde 2015 bundesweit bekannt, nachdem sie – erfolgreiche homöopathische Ärztin mit gut laufender eigener Privatpraxis – bei dem Versuch, eine Verteidigung der Homöopathie in Buchform zu schreiben, erkennen musste, dass es für die bislang von ihr so geschätzte Methode keinerlei wissenschaftliches Fundament gab – im Gegenteil.
Die Bundesjustizministerin drängt auf ein neues Gesetz zur Suizidhilfe. Dafür hat das oberste deutsche Gericht Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Um der Einengung durch Lebensschützer*innen zuvorzukommen, präsentierten auf einer Veranstaltung in Berlin die FDP ein Eckpunkte-Papier und der Humanistischen Verband einen Gesetzentwurf mit Freiräumen für Ärzt*innen und Sterbehilfevereinen. Beide Ansätze sehen wertneutrale Stellen zur ergebnisoffenen Suizidkonfliktberatung vor.
Antibiotika sind die wichtigste Allzweckwaffe der Medizin und heilen zahlreiche Krankheiten. Durch zu häufigen und laxen Einsatz bei Mensch und Tier verlieren die Präparate jedoch ihre Wirksamkeit, da Bakterien Resistenzen ausbilden. Eine geplante Gesetzesnovelle des Landwirtschaftsministeriums hat nicht vor, an dieser Lage etwas zu ändern. Man wartet auf die EU-Regelung, die bis 2022 kommen soll.
Bereits als die ersten Meldungen aus China zum Coronavirus um die Welt gingen, war klar: Das Phänomen trägt alle Ingredienzien in sich, um die Verschwörungstheoretiker weltweit auf den Plan zu rufen und in eine fiebrige Erregung zu versetzen.
Wegen möglicher Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus wurden bereits in mehreren katholischen Kirchen die Weihwasserbecken geleert. Die evangelische Kirche rät zur Verwendung von Einzelkelchen beim Abendmahl.
Mehr als sechs Jahre hat die Giordano-Bruno-Stiftung mit ihren Kooperationspartnern für das "Recht auf Letzte Hilfe" gekämpft. Mit dem am Mittwoch erfolgten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den umstrittenen § 217 StGB für verfassungswidrig erklärte, ist nun ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ein schöner Anlass, um einen Blick zurück auf die Entwicklung der Kampagne zu werfen.
Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches als nichtig zu erklären, haben sich fast alle säkular-humanistischen Verbände zu Wort gemeldet. Nach Redaktionsschluss trafen noch Pressemitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Humanistischen Union (HU) ein.
Ärzte und Vereine dürfen sterbewilligen Schwerstkranken wieder straffrei Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe heute, am 26. Februar 2020, entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Ein Bericht aus Karlsruhe von Michael Schmidt-Salomon.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.
Das mit Spannung erwartete Urteil stellt einen fundamentalen Durchbruch für ein Sterben in Würde dar. Durch die Aufhebung des verfassungswidrigen Sterbehilfe-Paragrafen tritt in Deutschland ab sofort wieder die bis zum 6. November 2015 gültige, menschenfreundlichere Rechtslage in Kraft.
Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.
Mit Spannung wird die für 26. Februar angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Selbstbestimmungsrecht am Lebensende erwartet. Dabei geht es nicht nur um die Aufhebung des Verbots ärztlicher Sterbehilfe (§ 217 StGB), sondern auch um die Legalisierung des Erwerbs des Betäubungsmittels Natriumpentobarbital in Fällen extremer Sterbensnot zum Zweck der Selbsttötung.
Weil er findet, dass sie "ein Angriff auf das Recht zu leben" sind, weigerte sich der frühere Betreiber einer Apotheke in Berlin-Neukölln, dieses und andere Verhütungsmittel herauszugeben. Außerdem belehrte er seine Kunden in selbst gedruckten Beipackzetteln ungefragt über die Lebensbereicherung durch Kinder. Bis auf eine Warnung wegen eines Datenschutzverstoßes blieb das Handeln des Apothekers jedoch bis jetzt vor Gericht folgenlos.
Laut einer Gerichtsentscheidung dürfen Jugendliche auch entgegen dem Willen der Erziehungsberechtigten über Weiterführung oder Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden. Voraussetzung: Sie müssen einwilligungsfähig sein und die Tragweite des Eingriffs erfassen können.