Die Ankündigung, für den Kölner Dom sowie für die Nürnberger Sebaldus- und Lorenzkirche zukünftig Eintritt zu verlangen, sorgt für erheblichen Diskussionsstoff. Doch ist diese Entscheidung nicht letztlich konsequent, wenn man historische Kirchen als das einordnet, was sie längst auch sind: touristische Sehenswürdigkeiten?
Der Aufschrei war groß, als das Domkapitel in Köln ankündigte, von Touristen künftig zehn Euro Eintritt zu verlangen. Wenige Wochen später zogen die evangelischen Kirchen in Nürnberg nach – und es ist absehbar, dass weitere Kirchen in Deutschland diesem Modell folgen werden. In anderen Ländern ist das bei bedeutenden Kirchen längst etabliert: Der Besuch der Kathedrale von Canterbury oder der Westminster Abbey ist seit Jahren kostenpflichtig. Kostenlos bleiben dort – wie nun auch hier geplant – lediglich Gottesdienste, Gebete oder das Entzünden von Kerzen. Kinder und Gemeindemitglieder sollen in Deutschland ebenfalls nicht bezahlen müssen.
Tatsächlich liegt in dieser Entscheidung eine gewisse Konsequenz: Kirchen werden damit offen als das behandelt, was sie letztlich sind – kulturelle Wahrzeichen, vergleichbar mit Schlössern oder Burgen, die das Stadtbild prägen, Besucher anziehen und von der öffentlichen Hand unterhalten werden.
Öffentlich finanziert – privat genutzt?
Historische Kirchen sind Teil des öffentlichen Raums. Ihr Bau wurde einst durch Zwangsabgaben wie den Kirchenzehnten finanziert, die Sanierung ihrer Bausubstanz erfolgt bis heute zu großen Teilen aus Steuermitteln. Ein aktuelles Beispiel ist die Renovierung der Klosterkirche St. Michael in Bamberg: Von den rund 82,9 Millionen Euro Gesamtkosten wurden etwa 35 Prozent aus Bundesmitteln und anderen öffentlichen Geldern finanziert, während nur ein vergleichsweise kleiner Anteil von 18 Prozent aus kirchlichen Eigenmitteln stammt.
Ähnlich verhält es sich in Nürnberg. Die Lorenz- und die Sebalduskirche wurden im Zweiten Weltkrieg erheblich zerstört; vom Chor der Sebalduskirche blieben nur Teile der Außenmauern erhalten. Der Wiederaufbau gelang vor allem durch öffentliche Gelder – also durch die Allgemeinheit, die den Wiederaufbau der beiden Kirchen finanziert hat, um das historische Nürnberger Stadtbild zu bewahren.
Vor diesem Hintergrund wirkt es widersprüchlich, wenn nun Eintritt verlangt wird, gleichzeitig aber bestimmte Gruppen – etwa Gemeindemitglieder oder Gottesdienstbesucher – davon ausgenommen sind. Wer ein öffentlich finanziertes Kulturgut nutzt, sollte sich grundsätzlich auch an dessen Erhalt beteiligen. Die Unterscheidung nach Motivation oder Zugehörigkeit ist kaum zu rechtfertigen und führt zu einer willkürlichen Zweiklassengesellschaft vor dem Kirchenportal.
Ein einheitlicher, moderater Eintritt für alle Besucher – auch für Gottesdienstteilnehmer – wäre sicher die gerechtere Lösung. Zu manchen Gottesdiensten finden sich ohnehin nur wenige Dutzend Gläubige ein, die sich ebenso gut in einem Gemeindesaal versammeln könnten. Die Einnahmen ließen sich in einen staatlich verwalteten Renovierungsfonds für denkmalgeschützte Gebäude überführen und würden so die öffentliche Hand spürbar entlasten. Und vielleicht gilt auch hier eine alte Binsenweisheit: Was nichts kostet, ist vielen nichts wert. Denn eines ist offensichtlich: Romanische Kapellen und gotische Kathedralen sind sakrale Bauten und Zeugnisse einer Zeit lange vor der Aufklärung – heute aber vor allem kulturelle Sehenswürdigkeiten.
Wer hingegen am Grundsatz des freien Zugangs festhalten will, muss konsequenterweise auf Eintrittsgelder verzichten – dann aber auch ehrlich benennen, dass die Finanzierung weiterhin von allen getragen werden muss. Die logische Konsequenz kann daher nur lauten: Entweder bleibt der Zugang für alle frei – oder alle zahlen Eintritt.







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