Nichts gegen ein Neutralitätsgesetz. Ganz im Gegenteil. Nichts gegen ein Verhüllungsverbot im Gerichtssaal. Doch dieses Neutralitätsgesetz ist viel zu kurz gesprungen. Denn echte Neutralitätsgesetze á la Berlin gelten nicht nur im Gerichtssaal. Und sie gelten auch nicht nur de facto einseitig für eine Religion. Dieses Neutralitätsgesetz droht selbst nicht neutral zu werden.
Die NRW-Landesregierung (CDU/FDP) setzt sich bei der 89. Justizministerkonferenz der 16 Bundesländer für ein "Maßnahmenpaket" zur Förderung religiöser und weltanschaulicher Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung ein. Der hpd hat das Eckpunktepapier eingesehen und darin gute Vorschläge des NRW-Justizministers Peter Biesenbach (CDU) zur Ausgestaltung der staatlichen Neutralität im Öffentlichen Dienst gefunden.
Einige Mitglieder und Unterzeichner der Initiative "Pro Neutralitätsgesetz" haben heute einen Offenen Brief an die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus, Antje Kapek (MdA) sowie an den Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt (B90/Die Grünen), veröffentlicht. Der Offene Brief (der ebenfalls bündnisgrünen Unterzeichner) fordert von den beiden Politikern, ihre Bemühungen zur Abschaffung bzw. Aufweichung des Berliner Neutralitätsgesetzes einzustellen. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief ungekürzt.
Die Debatte um den Schleier wird von der religiösen Rechten seit Längerem strategisch eingesetzt, um auf diesem Umweg ihrem reaktionären Geschlechterbild Zustimmung in der Mitte der Gesellschaft zu verschaffen. In diesem Kontext thematisiert das aktuelle Heft der MIZ die Debatte um die Vollverschleierung.
Ab 1. Juni sollen in allen bayerischen Behörden gut sichtbare Kreuze hängen. So hat Ministerpräsident und Wahlkämpfer Markus Söder es verkündet. Allerdings: Was genau das heißen soll, "Kreuz", "gut sichtbar", erklärt die neue Verordnung nicht. Bayern rätselt. Wir hätten da ein paar Ideen.
Das bayerische Kabinett unter Neu-Ministerpräsident Markus Söder hat beschlossen, in den Eingangsbereichen aller staatlichen Gebäude in Bayern Kreuze aufhängen zu lassen. Dies widerspricht ganz offensichtlich dem Grundsatz (Art. 4 GG), dass sich der Staat in religiös-weltanschaulichen Fragen neutral zu verhalten hat.
Am gestrigen Abend wurde in der Urania über das Berliner Neutralitätsgesetz debattiert. Vor fachkundigem Publikum sprachen Seyran Ateş, Naïla Chikhi (Terre des Femmes), die Schulleiterin Hildegard Greif-Gross sowie Walter Otte (Säkulare Grüne) über die Gründe, weshalb die Abschaffung oder Aufweichung des Neutralitätsgesetzes ein falsches Signal wäre.
Am 3. Mai 2018 teilte die Deutsche Welle mit, dass dem iranischen Politologen Sadegh Zibakalam der diesjährige Freedom of Speech Award verliehen werden soll. Gegen diese Verleihung haben sich mehr als 300 Exil-Iraner mit einem Offenen Brief an die Deutsche Welle gewandt. Zu den Erstunterzeichnern gehört auch Mina Ahadi.
Staatsleistungen: In dubio pro ecclesia, so gefällt es offensichtlich der deutschen Politik, den deutschen Kirchen ohnehin. Gefällt es aber tatsächlich auch dem deutschen Steuerzahler? Eine erste Antwort müsste das offensichtlich bejahen, denn gegen die horrenden Staatsleistungen an die Kirchen, die von der gesamten steuerzahlenden Öffentlichkeit entrichtet werden, regt sich nur verhaltendes Murren, von Widerstand mag da nicht zu reden sein.
Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau (Die Linke), will die Stelle eines Antisemitismus-Beauftragten unter die Obhut des Parlamentes stellen. Pau sagte in einem Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament", die jetzige Organisationsform sei "schwierig und letztlich eine Zumutung für den Amtsträger".
Im Vorfeld der Landtagswahl im Oktober inszeniert sich Markus Söder als aufrechter Glaubenskämpfer und verstößt dabei bewusst gegen geltendes Recht. In den USA werden Kreuzfreunde wie er seit Jahren gerichtlich zur Unterlassung verdonnert – dank der "Freedom From Religion Foundation".
Der Sozialwissenschaftler Alexander Häusler hat einen Sammelband mit dem Titel "Völkisch-autoritärer Populismus. Der Rechtsruck in Deutschland und die AfD" mit thematisch ganz unterschiedlichen Beiträgen zum Thema herausgegeben. Es handelt sich meist um kurze Texte von unter zehn Seiten, worin aber Kontexte komprimiert dargestellt und eingeschätzt werden.
Als mir die Meldung "In jeder Behörde muss künftig ein Kreuz hängen" am 24. April erstmalig bei Spiegel Online begegnete, hielt ich sie für einen Aprilscherz, wenngleich für einen verspäteten.
Seit fast 100 Jahren existiert der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Ebenso lange wird dieser Auftrag ignoriert. Jüngste Äußerungen des Hessischen Kultusministers Ralph Alexander Lorz (CDU) zeigen, dass die Landesregierung dies auch weiterhin tun will.
Schrödingers Katze dürfte wohl jedem hpd-Leser ein Begriff sein. In dem Experiment weiß man nicht genau, was aus der Kiste kommt, wenn man sie öffnet. Man kann sich aber ziemlich sicher sein, dass aus "Söders Kiste" nur Unfug kommen kann.