Unter dem Motto "DU HAST DIE WAHL – 150 Jahre Paragraph 218 sind genug!" wird am Samstag zum zehnten Mal zur Demonstration für sexuelle, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung aufgerufen. Der Aktionstag vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung setzt in Berlin seit zehn Jahren ein überregional strahlendes Zeichen. Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES beteiligt sich an der Aktion und hat außerdem in der vergangenen Woche eine großangelegte Awareness-Kampagne gestartet, die darauf aufmerksam macht, dass mit Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch noch immer ein Gesetz gültig ist, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind.
Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.
Seit Beginn des Monats sind Schwangerschaftsabbrüche im US-Bundesstaat Texas de facto vollständig verboten. Nun erhalten ungewollt Schwangere Beistand aus einer unerwarteten Richtung: von der atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft "The Satanic Temple". Diese stellt das Argument der freien Religionsausübung auf den Kopf und verlangt die Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten, da Schwangerschaftsabbrüche bei den Satanist*innen ein religiöses Ritual darstellten.
Alicia Baier, Vorsitzende von Doctors for Choice Germany, wurde dieses Jahr wegen "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" angezeigt. Hier spricht sie über ihre persönlichen Erfahrungen mit der Anzeige und warum Paragraph 219a StGB so problematisch ist.
Seit 150 Jahren kämpfen Frauen nun schon gegen das Verbot und damit gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Dies schilderte die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz, eine der drei geladenen Expertinnen, sehr eindrücklich bei der Online-Themenwerkstatt des KORSO am 20. August vor fast 30 Interessierten aus dem säkularen Spektrum.
Wirft man einen Blick in die Geschichte des "Abtreibungsparagrafen" so wird nicht nur die mehrfach gespaltene Moral deutlich, es zeigt sich auch, wie wenig es um "Lebensschutz" und Menschenwürde oder Demokratie und Humanität geht. Es geht um die Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit und um die Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen sowie um bevölkerungspolitische Interessen. Ein historischer Überblick von Gisela Notz.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Passau hat eine Petition gestartet, die sich an den Oberbürgermeister der Stadt richtet. Es will erreichen, dass am städtischen Klinikum Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können. Bislang ist dies per Stadtratsbeschluss untersagt.
Im Jahr 2018 wurde Brett Kavanaugh vom damaligen Präsidenten Donald Trump als Richter für den Obersten Gerichtshof nominiert. Zweifel an seiner Eignung gab es nicht nur wegen zweifelhafter Ansichten zu Themen wie Abtreibung und gleichgeschlechtlicher Ehe, sondern auch wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe. Behördliche Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte, Kavanaugh wurde bestätigt. Nun fordert eine humanistische Vereinigung in den USA eine Prüfung und, sollte Kavanaugh gelogen haben, dessen Amtsenthebung.
Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt werden. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.
Im Oktober wird sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wieder einmal mit der Frage befassen, wie stark einzelne Bundesstaaten das Recht auf eine Abtreibung einschränken dürfen. Republikanisch regierte Bundesstaaten träumen bereits vom Ende der historischen Entscheidung "Roe vs. Wade".
Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.
Vor 150 Jahren wurde Paragraph 218 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Bis heute gilt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. In mehreren Städten findet aus diesem Grund morgen ein Aktionstag für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung statt.
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau ruft eine Kampagne mit dem Titel: "Streicht Paragraf 219a" ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Strafrechtsparagrafen aufmerksam.
Mitte Februar erstattete das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachts der Beleidigung und der Volksverhetzung. Annen ist Betreiber der Webseiten "abtreiber.com" und "babykaust.de", auf denen er Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als "Auftragsmörder" bezeichnet und Abtreibungen als Steigerungsform des Holocaust bezeichnet. Die Staatsanwaltschaften Mannheim und Kassel nehmen nun die Ermittlungen auf.
Ende 2020 legalisierte Argentinien die Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche. Für viele Lateinamerikaner:innen ein Hoffnungsschimmer, dass andere Länder wie Kolumbien, Mexiko oder Chile nachziehen. Während der Kongress im mexikanischen Bundesstaat Quintana Roo Anfang März eine Entkriminalisierung ablehnte und das Land weiterhin einen Flickenteppich an Abtreibungsgesetzen aufweist, könnte es in Kolumbien und Chile in Richtung Legalität gehen.