Im Jahr 2018 wurde Brett Kavanaugh vom damaligen Präsidenten Donald Trump als Richter für den Obersten Gerichtshof nominiert. Zweifel an seiner Eignung gab es nicht nur wegen zweifelhafter Ansichten zu Themen wie Abtreibung und gleichgeschlechtlicher Ehe, sondern auch wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe. Behördliche Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte, Kavanaugh wurde bestätigt. Nun fordert eine humanistische Vereinigung in den USA eine Prüfung und, sollte Kavanaugh gelogen haben, dessen Amtsenthebung.
Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt werden. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.
Im Oktober wird sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wieder einmal mit der Frage befassen, wie stark einzelne Bundesstaaten das Recht auf eine Abtreibung einschränken dürfen. Republikanisch regierte Bundesstaaten träumen bereits vom Ende der historischen Entscheidung "Roe vs. Wade".
Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.
Vor 150 Jahren wurde Paragraph 218 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Bis heute gilt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. In mehreren Städten findet aus diesem Grund morgen ein Aktionstag für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung statt.
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau ruft eine Kampagne mit dem Titel: "Streicht Paragraf 219a" ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Strafrechtsparagrafen aufmerksam.
Mitte Februar erstattete das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachts der Beleidigung und der Volksverhetzung. Annen ist Betreiber der Webseiten "abtreiber.com" und "babykaust.de", auf denen er Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als "Auftragsmörder" bezeichnet und Abtreibungen als Steigerungsform des Holocaust bezeichnet. Die Staatsanwaltschaften Mannheim und Kassel nehmen nun die Ermittlungen auf.
Ende 2020 legalisierte Argentinien die Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche. Für viele Lateinamerikaner:innen ein Hoffnungsschimmer, dass andere Länder wie Kolumbien, Mexiko oder Chile nachziehen. Während der Kongress im mexikanischen Bundesstaat Quintana Roo Anfang März eine Entkriminalisierung ablehnte und das Land weiterhin einen Flickenteppich an Abtreibungsgesetzen aufweist, könnte es in Kolumbien und Chile in Richtung Legalität gehen.
Manchmal möchte man einigen Katholiken empfehlen, sich Ex-Papst Benedikt und seinen Nachfolger Franziskus zum Vorbild zu nehmen. Zum Beispiel, wenn es um die Impfung gegen Covid-19 geht. Während die beiden Oberhirten den Pieks bereits erhalten haben, lehnen manche ihrer Schäfchen die Impfung ab, weil der Impfstoff Zellen von abgetriebenen Föten enthalten soll.
Weil der US-Bundesstaat Texas ungewollt Schwangeren den Zugang zu einer benötigten Abtreibung mit Zwangsuntersuchungen und -gesprächen erschwert, hat der Satanic Temple nun im Namen einer Gläubigen geklagt. Der Bundesstaat soll das satanische Abtreibungsritual als Alternative anerkennen. Mit im satanistischen Boot sind konservative Politiker, die sich den Einsatz für Religionsfreiheit auf die Fahnen geschrieben haben. Oder etwa doch nicht?
Paragraph 219a StGB verbietet Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen diesen Strafrechtsparagraphen verurteilt. Vergangene Woche reichte sie nun Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Am Rosenmontag fuhren pandemiegerecht acht gewohnt provokante Mottowagen diesmal ohne jubelndes Publikum und einzeln durch Düsseldorfs Straßen. Einer davon thematisierte die De-facto-Abschaffung des polnischen Abtreibungsrechts, was eine Beschwerde des polnischen Konsulats nach sich zog. Wagenbaukünstler Jacques Tilly verteidigt sein Werk.
Fünfzehn Kandidaten und eine Kandidatin hatten sich zur Präsidentschaftswahl in Ecuador am 7. Februar aufstellen lassen. Übrig geblieben sind zwei Kandidaten, Andrés Arauz vom Linken Bündnis für Hoffnung und Yaku Pérez von der Ökosozialistischen Partei, die in einer Stichwahl im April gegeneinander antreten müssen. Der hpd hat mit einer Deutschen, die in Ecuador lebt, gesprochen.
Auf seinen Internetseiten "babycaust" und "abtreiber" bezeichnet Klaus Günter Annen Ärztinnen wie Kristina Hänel und Nora Szász als "Auftragsmörderinnen" und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleich. Dagegen hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen eingereicht. Unterstützt wird die Anzeige von über 90 Personen und Vereinen.
Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am 15. Januar 2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen Paragraph 219a einzulegen. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a.