Noch immer kursieren rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch Mythen und Halbwahrheiten, die von Abtreibungsgegnern am Leben gehalten werden. Ein Kampagnenteam des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und Doctors for Choice Germany hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, mit einer Website gegenzusteuern, die Zahlen und Fakten rund um das Thema präsentiert.
Um "kriminelle Abtreibungen" zu verhindern, sollen im Iran Frauen mit einem positiven Schwangerschaftstests amtlich registriert werden. Medizinische Labore müssen künftig bei einem entsprechenden Testergebnis die Daten der betreffenden Frau an die Behörden übermitteln.
Trotz zahlreicher Großproteste in Polen und auch im Ausland wurde dort Ende 2020 ein noch strikteres Abtreibungsverbot erlassen, das selbst die Entfernung lebensunfähiger Föten verbietet. Jetzt hat diese Entscheidung womöglich der 30-jährigen Izabela das Leben gekostet, weil ihre Ärzte, statt den nicht lebensfähigen Fötus zu entfernen, auf dessen Tod warteten. Izabela starb an einer Sepsis. Ihr Tod löst weltweit Trauer und Wut aus, die sich besonders in Polen wieder in Form von Demonstrationen gegen das religiös motivierte Abtreibungsgesetz richtet.
Mit 73 zu 84 Stimmen haben die Abgeordneten in El Salvador einen von Frauenrechtsorganisationen eingebrachten Antrag zur Reform des Paragraphen 133 des Strafgesetzbuches und somit die Entkriminalisierung von Abtreibung abgelehnt. Erst im Juni diesen Jahres hatte die Konsequenz des strikten Abtreibungsverbotes für weltweite Empörung gesorgt.
Das texanische "Fetal Heartbeat Law", das Abtreibungen ab der Feststellung eines Herzschlags beim Fötus verbietet, ist vorerst an den Klippen der Justiz zerschellt. Bundesrichter Robert Pitman urteilte am Mittwoch zugunsten des US-Justizministeriums, das gegen das texanische Gesetz geklagt hatte. In seiner Urteilsbegründung zerreißt Pitman die texanische Argumentation und nennt sie eine "Absurdität". Doch das Urteil ist lediglich ein Etappenssieg im Kampf um reproduktive Rechte.
Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.
Der International Safe Abortion Day am 28. September ist ein jährlich wiederkehrender internationaler Aktionstag für einen sicheren, straffreien und kostenfreien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. 2021 steht der Aktionstag in Deutschland unter dem Motto: "150 Jahre Widerstand gegen § 218 – es reicht!" In 50 deutschen Städten wurde heute ein Zeichen für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gesetzt.
Der Kleinstaat San Marino gehört zu den wenigen Ländern Europas mit einem strikten Abtreibungsverbot. Das Gesetz gilt unverändert seit 1865, doch bald könnte Schluss damit sein: Am kommenden Sonntag entscheiden die 33.000 Wahlberechtigten in einem Referendum, ob der Schwangerschaftsabbruch künftig bis zur 12. Woche legal wird. In Ausnahmefällen, wenn eine Fortführung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährden würde, soll auch ein späterer Abbruch erlaubt sein.
Unter dem Motto "DU HAST DIE WAHL – 150 Jahre Paragraph 218 sind genug!" wird am Samstag zum zehnten Mal zur Demonstration für sexuelle, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung aufgerufen. Der Aktionstag vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung setzt in Berlin seit zehn Jahren ein überregional strahlendes Zeichen. Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES beteiligt sich an der Aktion und hat außerdem in der vergangenen Woche eine großangelegte Awareness-Kampagne gestartet, die darauf aufmerksam macht, dass mit Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch noch immer ein Gesetz gültig ist, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind.
Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.
Seit Beginn des Monats sind Schwangerschaftsabbrüche im US-Bundesstaat Texas de facto vollständig verboten. Nun erhalten ungewollt Schwangere Beistand aus einer unerwarteten Richtung: von der atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft "The Satanic Temple". Diese stellt das Argument der freien Religionsausübung auf den Kopf und verlangt die Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten, da Schwangerschaftsabbrüche bei den Satanist*innen ein religiöses Ritual darstellten.
Alicia Baier, Vorsitzende von Doctors for Choice Germany, wurde dieses Jahr wegen "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" angezeigt. Hier spricht sie über ihre persönlichen Erfahrungen mit der Anzeige und warum Paragraph 219a StGB so problematisch ist.
Seit 150 Jahren kämpfen Frauen nun schon gegen das Verbot und damit gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Dies schilderte die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz, eine der drei geladenen Expertinnen, sehr eindrücklich bei der Online-Themenwerkstatt des KORSO am 20. August vor fast 30 Interessierten aus dem säkularen Spektrum.
Wirft man einen Blick in die Geschichte des "Abtreibungsparagrafen" so wird nicht nur die mehrfach gespaltene Moral deutlich, es zeigt sich auch, wie wenig es um "Lebensschutz" und Menschenwürde oder Demokratie und Humanität geht. Es geht um die Kontrolle weiblicher Reproduktionsfähigkeit und um die Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen sowie um bevölkerungspolitische Interessen. Ein historischer Überblick von Gisela Notz.
Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Passau hat eine Petition gestartet, die sich an den Oberbürgermeister der Stadt richtet. Es will erreichen, dass am städtischen Klinikum Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können. Bislang ist dies per Stadtratsbeschluss untersagt.