Nach monatelangem Warten liegt nun ein Vorschlag zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor. Unter der Überschrift "Werbung" wird im § 219a StGB die sachliche Information seitens der durchführenden Ärztinnen und Ärzte verboten. Die von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt. Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer.
Während traditionell katholische Länder wie Irland die Rechte von Frauen stärken und ihre körperliche Selbstbestimmung durch legale Möglichkeiten der Abtreibung erweitern, sind bereits erkämpfte Regelungen in Norwegen und Teilen der USA in Gefahr oder bereits völlig abgeschafft. In Ohio droht jetzt eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes, welches Frauen und ÄrztInnen mit Strafen, bis hin zur Todesstrafe, für eine Abtreibung droht. Und das selbst nach einer Vergewaltigung, bei Inzest oder Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren.
Am 13.10.2018 hatten sich drei Karlsruher Organisationen angemeldet, um die mehrwöchige paritätische Aktion im Jubiläumsjahr 70 Jahre UN-Menschenrechte unter dem Motto "Mensch Du hast Recht!" vor den Büros von pro familia in Pforzheim zu unterstützen: die Giordano-Bruno-Stiftung, die NachDenkSeiten und Die PARTEI. "Einladen zum Nachdenken statt bevormunden" lautete die Devise.
Normalerweise hoffen Angeklagte auf einen Freispruch – nicht so die Ärztin Kristina Hänel. Um den umstrittenen § 219a StGB juristisch zu kippen, durfte sie in der heutigen Gerichtsverhandlung am Landgericht Gießen nicht freigesprochen werden. Nach der "erfolgreichen Niederlage" in Gießen kann Kristina Hänel nun Revision einlegen und ist damit einen Schritt weiter auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Heute beginnt das Berufungsverfahren im Fall Kristina Hänel. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) fordert aus diesem Anlass erneut die ersatzlose Streichung des § 219a und den uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legalen Schwangerschaftsabbruch.
Der Argentinier war wohl zu lange in Italien unterwegs. Ganz im Stile der Mafia bezeichnete er gestern bei einer Generalaudienz als "Auftragsmord", was für aufgeklärte Menschen das letzte Mittel ist, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden.
Am Samstag war es wieder so weit: Der "Marsch für das Leben" lief schweigend durch Berlin. Gegendemonstranten versuchten die Stille nach Kräften zu stören, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung rief zu einer Gegenkundgebung auf. hpd-Autorin Gisa Bodenstein mischte sich als Pro-Choice-Aktivistin unter die Lebensschützer – ein Experiment mit unerwartetem Ausgang.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt: Man darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust vergleichen und die ausführenden Ärzte nicht als "Mörder" diffamieren.
Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch wird häufig emotional und unsachlich geführt. Constantin Huber plädiert in einem Kommentar für einen offeneren und vorurteilsfreieren Umgang mit der Thematik.
Das war ein Schlag ins Gesicht für alle Abtreibungsbefürworter: Nach monatelangem Tauziehen lehnte die argentinische Regierung eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Natürlich hatte die katholische Kirche dabei ein Wort mitzureden.
Rund 47 Prozent aller Frauen, die in Österreich einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, wurden nicht dort geboren. Ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt hingegen nur etwa 19 Prozent. Zwar kann eine ungewollte Schwangerschaft jeder Frau passieren, aber Mitgrantinnen haben ein 2,5-mal größeres Risiko im Vergleich zu in Österreich geborenen Frauen. Dies ist das Ergebnis einer Patientinnenbefragung des Gynmed-Ambulatoriums.
Sachverständige Juristen, Ärzte sowie Vertreter von Beratungsstellen und Kirche waren von den Fraktionen eingeladen worden, sich im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages zu den angedachten Gesetzesänderungen des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zu äußern. Die Urteile gingen weit auseinander und mündeten in einer Patt-Situation.
Der von manchen als Modernisierer gefeierte, von Wim Wender jüngst gelobhudelte und von dritten als Hoffnungsträger gesehene Papst Franziskus hat in den letzten Tagen deutlich gemacht, was er tatsächlich und vorrangig ist: Der Kopf einer menschenrechtsverachtenden, rückwärtsgewandten Organisation.
"Einen großen Erfolg für die Menschen und eine eindrucksvolle Bestätigung der Selbstbestimmung in einer Demokratie" nannte Dr. Christian Fiala, Leiter der Gynmed Ambulatorien für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung, den Volksentscheid in Irland.
Aus Protest gegen die weitere Verschleppung einer Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) und als praktische Hilfestellung für Frauen, die sich über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen, veröffentlicht die Humanistische Union ab sofort auf ihrer Webseite Kontaktdaten von ÄrztInnen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.