Wegen einer gottverneinenden Postkarte ins Gefängnis? Ein Anwalt hat es in Irland ausprobiert, um Werbung für das Referendum gegen das Blasphemiegesetz zu machen. Spoiler: Er ist noch auf freiem Fuß.
Willy Toledo ist nicht nur Schauspieler und Theater-Regisseur, sondern auch Atheist – und er macht im noch immer katholisch geprägten Spanien keinen Hehl daraus. In einem Facebook-Eintrag hatte Toledo erklärt, dass er auf Gott und das Dogma von der Heiligkeit und Jungfräulichkeit Marias scheiße. Hierfür wurde er von einer Vereinigung christlicher Anwälte wegen der Verletzung religiöser Gefühle angezeigt.
Seit über 80 Jahren stellt Artikel 40 der irischen Verfassung Blasphemie an christlichen Glaubensinhalten unter Strafe. Damit könnte im Oktober 2018 endlich Schluss sein. Ein Referendum ruft zur Abstimmung über den antiquierten Artikel auf. Wer glaubt, dass solche Gesetze aus der Mottenkiste harmlos seien, irrt. Islamische Staaten wie Pakistan versuchen, dieses brandgefährliche Gesetz als weltweites Vorbild zu etablieren, um Nicht- und Andersgläubige verfolgen oder gar töten zu können.
Seit diesem Jahr ist die sogenannte "Majestätsbeleidung" in Deutschland nicht mehr strafbar. § 103 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde durch das "Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten" vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2439) mit Wirkung zum 01.01.2018 aufgehoben.
Am vergangenen Freitag verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine wegweisende Resolution, in der Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, dazu aufgefordert werden, diese nicht als Strafe anzuwenden bei Blasphemie, Apostasie, Ehebruch und einvernehmlichen homosexuellen Beziehungen.
Am vergangenen Samstag begingen zahlreiche säkulare Organisationen weltweit den "Blasphemy Day", an dem die Abschaffung der in vielen Ländern noch immer bestehenden Blasphemie-Gesetzgebung gefordert wird. Auch in Deutschland gibt es noch einen Blasphemie-Paragrafen. Am "Blasphemy Day" bekräftigten die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) daher nochmals ihre Forderung zur Abschaffung des § 166 Strafgesetzbuch (StGB) durch den Deutschen Bundestag. Gleichzeitig ist ihrer Meinung nach die rechtspolitische Ausgangslage für eine Abschaffung des Blasphemieparagrafen derzeit so gut, wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
Laut aktuellen Medienberichten wurde ein Mann in Pakistan zum Tode verurteilt. Grund waren angeblich blasphemische Kommentare, die er auf Facebook getätigt haben soll.
Durch einen parlamentarischen Beschluss wird die seit 1866 bestehende Strafverfolgung wegen Blasphemie in Dänemark abgeschafft. Anlass war ein Video auf Facebook, in dem ein Koran verbrannt wird.
Die Nachricht, dass die irische Polizei gegen den britischen Autor und Schauspieler Stephen Fry wegen Blasphemie ermittelt, wurde weltweit mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Nun teilte die Polizei mit, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.
Wegen seiner Äußerungen über Gott in einem zwei Jahre alten Fernsehinterview wurde der britische Autor und Schauspieler Stephen Fry in Irland wegen Blasphemie angezeigt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
In Pakistan haben Studenten einen Kommilitonen ermordet, weil er sich auf seinem Facebook-Kanal den Beinamen "The Humanist" gegeben hatte. Dies berichten zahlreiche Medien. Über zwanzig Männer seien mit Stöcken über ihn hergefallen, bevor er von einem Schuss getroffen wurde. Ob das 23-jährige Opfer tatsächlich eine humanistische oder atheistische Einstellung hatte, ist demnach unklar. In Pakistans Parlament wurde nach dem Vorfall die Forderung gestellt, Menschen, die andere fälschlicherweise der Blasphemie beschuldigen, genauso behandelt werden sollten wie Blasphemiker selbst. Auf Gotteslästerung droht in Pakistan die Todesstrafe.
Auf der großen Heidenspaßparty des BfG Bayern im Münchner Oberangertheater, bei der am zurückliegenden Karfreitag der renommierte Kunstpreis "Der freche Mario" verliehen wurde, gab es neben den Arbeiten der Preisträger selbst und großartigen Lesungen von Piero Masztalerz und Ralf König auch eine kleine Skulptur zu bewundern, die, thematisch passend, erstmals einer größeren Öffentlichkeit vorgestellt wurde: eine Fledermaus, jahrhundertelang verfemt und verfolgt als "Teufelstier", in Gestalt einer gotischen Madonna.
In zweiter Instanz wurde der pensionierte Lehrer Albert Voß gestern durch das Landgericht Münster vom Vorwurf des Verstoßes gegen den sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" §166 StGB freigesprochen. Für "gotteslästerliche" Sprüche auf der Heckscheibe seines Autos war er im Vorjahr durch das Amtsgericht Lüdinghausen in erster Instanz schuldig gesprochen worden.
In Pakistan ist Blasphemie ein heikles Thema. Nicht zuletzt, weil darauf die Todesstrafe steht. Blogger müssen um ihr Leben fürchten, denn gerade das Internet ist für die pakistanische Regierung ein Nährboden für Blasphemie. Aus diesem Grund plant diese nun, verstärkt gegen gotteslästerliche Inhalte in sozialen Medien vorzugehen. Allen voran: Facebook.
Ein Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Griechenland war 2014 wegen Blasphemie verurteilt worden, weil er auf seiner Facebook-Seite einen griechisch-orthodoxen Mönch mit einem traditionellen Nudelgericht gekreuzt hatte.