Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA), begrüßt das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland.
Nicht bei der Besetzung jeder Stelle dürfen kirchliche Arbeitgeber eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat nach dpa-Angaben der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Fall aus Deutschland entschieden.
Der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich bleibt die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weiterhin versagt. Das ist das Ergebnis eines insgesamt vierjährigen Verfahrens, das nun mit dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts in Wien vorerst endete.
Nach vierstündiger mündlicher Berufungsverhandlung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 13. März 2018 entschieden (OVG NRW 16 A 906/11), dass die über 38-jährige geheimdienstliche Überwachung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner unverhältnismäßig und rechtswidrig war.
Der spektakuläre Suizidhilfeprozess gegen den Berliner Hausarzt Dr. Turowski endete mit einem Freispruch. Bisher eher öffentlichkeitsscheu, erläutert der Arzt im sehr persönlichen Gespräch gegenüber dem hpd, warum er seinen Fall jetzt als Kampfansage gegen § 217 StGB versteht und wie leicht jeder human gesinnte Arzt völlig unschuldig in die Falle hoher Prozesskosten geraten kann.
Es ist eine grausame Tat, die eine 51-Jährige ihrer Tochter aus Oklahoma angetan hat. Weil sie glaubte, dass Geneva Gomez vom Teufel besessen ist, steckte ihre Mutter ihr ein Kruzifix in den Hals. Geneva starb. Nun muss ihre Mutter lebenslang hinter Gittern.
Es war für viele Schwerstkranke der letzte Strohhalm, um ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu erhoffen. Mit einem Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung sahen die Betroffenen eine für sie letzte Möglichkeit, ihr schweres Leiden durch eine sichere und humane Art und Weise in freier und wohlüberlegter Verantwortung selbstbestimmt beenden zu können.
In einem Gutachten stellt der ehemalige Bundesrichter Udo di Fabio fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in Leipzig vom März vorigen Jahres verfassungsgemäß nicht haltbar sei. Es gäbe auch keine Schutzpflicht gegenüber Sterbenden. Das dürfte ein schwerer Schlag für die verzweifelten Menschen sein, die sich Hoffnungen auf eine Umsetzung des Leipziger Richterspruchs gewünscht hatten.
Der Fingerabdruck sei ein "Zeichen des Teufels": Mit dieser Argumentation verweigerte eine Evangelikale die Abgabe ihrer Fingerabdrücke an ihren früheren Arbeitgeber und wurde dafür gefeuert. Nun kann sie sich über Arbeitslosengeld freuen, da ein Gericht ihr zum Teil Recht gab.
Wenn ein Arzt einen Patienten ohne medizinische Indikation über Jahre am Leben erhält, hat er Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu befürchten. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts München entschied nun, dass dem Kläger als Alleinerben seines verstorbenen Vaters, der in den Jahren 2010 und 2011 mittels PEG-Sonde künstlich ernährt worden war, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zustehen.
Bedauern, Schulterzucken, so ist nun mal die Rechtslage? Ablehnung, Wut, "die da oben"? Versuchen wir, beides beiseite zu lassen und uns dem Auge des Sturms ein wenig analytisch zu nähern.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Heinrichs hat für den hpd einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kommentiert. Dieses hat den Anspruch auf die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers in eine katholische Bekenntnisschule in NRW abgelehnt.
Am Dienstag dieser Woche wurde vor dem Strafgericht in Berlin über die religiös motivierte Beschneidung eines siebenjährigen Jungen verhandelt. Es ging um die Nichteinhaltung der Regelungen des im Jahr 2012 – nach dem bekannten Urteil des Landgerichts Köln – neu geschaffenen Paragrafen 1631d BGB. Der hpd sprach über den Prozeß mit dem Berliner Rechtsanwalt Walter Otte, der im Auftrag der Mutter die Nebenklage vertritt.
Ein 7-Jähriger Junge wurde in Berlin einer medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputation unterzogen. Die dafür in 1631d BGB als zwingend notwendig genannten Bedingungen wurden dabei gleich mehrfach missachtet.