Eine libanesische Touristin wurde bei der Ausreise aus Ägypten verhaftet und zu acht Jahren Haft verurteilt. Ihr Vergehen: Sie hatte sich in einem Facebook-Video unter anderem über sexuelle Belästigung in Ägypten und schlechten Restaurantservice während des Ramadan beschwert.
Die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben kürzlich Revision gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen eingelegt. Mit diesem Urteil war die über 38jährige geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Dr. Rolf Gössner auch in zweiter Instanz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden.
Der oberste Gerichtshof der USA gab gestern einem Konditor Recht, der sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, für ein homosexuelles Paar eine Hochzeitstorte zu backen. Mehrere Verweigerungen dieser Art beschäftigen die US-amerikanische Justiz nun bereits seit Jahren.
Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt, dass das Berliner Arbeitsgericht erneut das Berliner Neutralitätsgesetz bestätigt hat. Eine Lehrerin mit Kopftuch, die sich aufgrund ihrer religiösen Haltung benachteiligt sah, scheiterte heute mit ihrer Entschädigungsklage in erster Instanz.
Die 58. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts hat heute die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten wollte.
Einhundertundzwei Menschen müssen in Deutschland qualvoll sterben. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland warten auf einen Tod, der sie von Schmerzen befreit. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verraten.
Mit dem Urteil vom 17.04.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wegweisende Entscheidung für den Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts, genauer die kirchliche Einstellungspolitik, getroffen. Aber nicht nur das. Er hat auch klar gemacht, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen diesen nicht das Recht gewährt, im rechtsfreien Raum alleine und ungeprüft darüber zu entscheiden, was ihrem Selbstbestimmungsrecht unterfällt.
Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA), begrüßt das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland.
Nicht bei der Besetzung jeder Stelle dürfen kirchliche Arbeitgeber eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat nach dpa-Angaben der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Fall aus Deutschland entschieden.
Der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich bleibt die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weiterhin versagt. Das ist das Ergebnis eines insgesamt vierjährigen Verfahrens, das nun mit dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts in Wien vorerst endete.
Nach vierstündiger mündlicher Berufungsverhandlung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 13. März 2018 entschieden (OVG NRW 16 A 906/11), dass die über 38-jährige geheimdienstliche Überwachung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner unverhältnismäßig und rechtswidrig war.
Der spektakuläre Suizidhilfeprozess gegen den Berliner Hausarzt Dr. Turowski endete mit einem Freispruch. Bisher eher öffentlichkeitsscheu, erläutert der Arzt im sehr persönlichen Gespräch gegenüber dem hpd, warum er seinen Fall jetzt als Kampfansage gegen § 217 StGB versteht und wie leicht jeder human gesinnte Arzt völlig unschuldig in die Falle hoher Prozesskosten geraten kann.
Es ist eine grausame Tat, die eine 51-Jährige ihrer Tochter aus Oklahoma angetan hat. Weil sie glaubte, dass Geneva Gomez vom Teufel besessen ist, steckte ihre Mutter ihr ein Kruzifix in den Hals. Geneva starb. Nun muss ihre Mutter lebenslang hinter Gittern.
Es war für viele Schwerstkranke der letzte Strohhalm, um ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu erhoffen. Mit einem Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung sahen die Betroffenen eine für sie letzte Möglichkeit, ihr schweres Leiden durch eine sichere und humane Art und Weise in freier und wohlüberlegter Verantwortung selbstbestimmt beenden zu können.