Unter Einfluss einer muslimischen Lobbying-Organisation hat der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution zur Einführung von Strafgesetzen zur Eindämmung der Meinungsfreiheit verabschiedet.
In der US-amerikanischen Stadt Hamtramck (Bundesstaat Michigan) wird es keine Pride-Flaggen auf öffentlichem Gelände mehr geben. Das Verbot soll die religiösen Empfindungen der muslimischen Bewohner schützen, so die Begründung. Kritiker der Entscheidung verweisen auf eine negative Signalwirkung für progressive Bevölkerungsgruppen.
In Schweden dürfen seit Anfang des Jahres wieder öffentlich Ausgaben des Korans verbrannt werden. Ende Juni 2023 nun fand eine solche Verbrennung statt. Diese löste Proteste in islamischen Ländern aus. In Pakistan fielen diese Proteste besonders laut aus. Muslimische Gläubige organisierten dort Anti-Schweden-Veranstaltungen. Diese erhielten breite Unterstützung aus der Politik. Premierminister Shehbaz Sharif erklärte gar den 7. Juli zum Tag der Heiligkeit des Korans.
Vergangene Woche lud die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung Dr. Lale Akgün und Fatma Keser zum Web-Gespräch über die Zukunft der Frauenrechte in der Türkei ein. Dabei zeichneten die beiden Gäste ein düsteres Bild, in dem zahlreiche Rechte und auch die Gleichbehandlung in vielen Bereichen nach der Wiederwahl Recep Tayyip Erdoğans zu kippen drohen. Wenn Identitätspolitik wichtiger wird als Menschenrechte, geht es nicht nur um Kopftücher, sondern auch das Mindestalter für die Ehe, um Scheidungen und Femizide.
Die nationalistisch orientierte Regierung Indiens unter Narendra Modi und seine rechtsgerichtete Bharatiya Janata Party (BJP) führen immer unverhohlener eine Offensive für einen allein hinduistisch ausgerichteten Staat, ungeachtet dessen, dass die indische Verfassung säkular ausgerichtet ist. Dabei bedient man sich inzwischen unverblümt Wissenschaftsleugnung und Geschichtsfälschung.
In Schweden ist es wieder erlaubt, öffentlich Exemplare des Korans zu verbrennen. Das entschied ein Stockholmer Verwaltungsgericht und kippte damit ein Verbot der Polizei. Die beiden Antragsteller hatten mit ihren Aktionen ganz unterschiedliche Ziele verfolgt. Während einer von ihnen die Verbrennung als Islamkritik verstand, ging es dem zweiten darum, den Konflikt zwischen Schweden und der Türkei zu schüren, um den NATO-Beitritt des skandinavischen Landes zu verhindern. Für die Aufnahme in das Verteidigungsbündnis ist das Land auf die Zustimmung der Türkei angewiesen.
Zum Webtalk am 18. April 2023 hatte die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung zwei Gäste eingeladen, deren Eindrücke derselben Religion kaum gegensätzlicher sein könnten. Zeinab Herz ist Ex-Muslimin und beim Zentralrat der Ex-Muslime aktiv. Für ihren Religionsaustritt hat sie Ausgrenzung und Gewaltandrohung, selbst von der eigenen Familie, erfahren. Prof. Dr. Mouhanad Khorchide dagegen kann sich nicht vorstellen seine Beziehung zu Allah jemals aufzugeben und wünscht sich eine Zukunft mit einem barmherzigen Gott, der Liebe statt Angst vor Strafe verbreitet.
Im Zeitraum von Ende 2020 bis Anfang des Jahres 2021 führten Doktor A. Kadir Yildirim und sein Team eine Untersuchung zur Auswirkung der Covid-19-Pandemie auf die muslimische Welt durch. Man stützte sich vor allem auf eine Befragung muslimischer Gläubiger in Ägypten, Indonesien, Pakistan, Saudi-Arabien und der Türkei. Die Auswertung zeigte, dass die Hinwendung zu Gebeten und religiösen Schriften in der Krise zugenommen hat.
Ein Nürnberger Caterer ist von den Behörden angewiesen worden, für bestimmte Einrichtungen, in denen Geflüchtete untergebracht sind, nicht mehr zu den üblichen Essenszeiten das Essen zu liefern. Es solle darauf Rücksicht genommen werden, dass nach dem Koran Fastenzeit (Ramadan) ist. Nach Angaben eines Mitarbeiters der Behörde soll es sich dabei um mehr als tausend Essen täglich handeln. Diese Regelung betrifft aber auch viele Menschen, die sich nicht an diese religiöse Regelung halten wollen.
Geschlechts-Apartheid muss als internationales Verbrechen anerkannt werden, fordern prominente afghanische und iranische Frauen. Die islamistischen Apartheids-Regime in Afghanistan und im Iran gehörten ähnlich geächtet und isoliert wie Südafrika damals. Denn Frauen und Mädchen würden in diesen Ländern systematisch diskriminiert, isoliert und mundtot gemacht.
Der "Islamic Fatwa Council" hat eine Fatwa gegen die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas ausgesprochen. Damit hat zum ersten Mal ein islamischer Rat entschieden, dass die Hamas keine religiöse Legitimität besitzt.
Die Beschädigung eines Korans an einer englischen Schule beschäftigt seit Ende Februar die britische Öffentlichkeit. Islamische Aktivisten sprachen von Blasphemie und sogar Morddrohungen wurden ausgesprochen. Die Schule suspendierte daraufhin die an der Beschädigung vermeintlich beteiligten Schüler. Die britische Innenministerin Suella Braverman erklärte nun, dass es eine Überarbeitung der Leitlinien für Blasphemie-Vorfälle an Schulen geben solle.
Als sie nach Deutschland kam, war sie so alt wie die 22-jährige Iranerin Mahsa Amini, die getötet wurde, weil den Revolutionsgarden ihr Kopftuch nicht korrekt genug saß. In ihrem Roman "So leicht kommst du nicht ins Paradies" prangert die Schriftstellerin Noshin Shahrokhi die Gewalt gegen Frauen in der islamischen Gesellschaft an. Im Gespräch mit Lea Martin berichtet sie von der Lage im Iran und vom Realitätsgehalt ihres Buches.
Nachdem Muhammad Waris im ostpakistanischen Distrikt Nankana Sahib wegen Blasphemie-Vorwurfs festgenommen worden war, hatten sich hunderte wütende Menschen versammelt, die Polizei-Station gestürmt, den Verdächtigen daraus entführt, totgeschlagen und seinen Leichnam angezündet. Etwa 50 Tatverdächtige wurden verhaftet. Weitere Konsequenzen wurden angekündigt – jedoch nicht für die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung, sondern für zwei Polizisten, die dem rasenden Mob keinen Einhalt geboten.
Die Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts hat zwei Brüder des Mordes an ihrer Schwester Maryam H. für schuldig befunden und zu jeweils lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Damit ist das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefolgt.