Am 11. Dezember 2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien mit Wirkung ab 1. Januar 2022 das Blankoverbot von Suizidhilfe für verfassungswidrig erklärt. Die Urteilsbegründung wurde von vielen Akteuren in Österreich als Auftrag verstanden, ein Gesetz zur Regelung der Suizidhilfe zu erstellen. Die nachfolgende Analyse zeigt jedoch, dass das Verfassungsgericht differenzierter argumentiert und nicht zwingend den Erlass eines Sondergesetzes vorschreibt.
Jeder Mensch hat das Recht auf einen eigenen Glauben. Anders sieht es jedoch aus, wenn es um die "eigenen Fakten" geht. Und wenn lupenreine Impfgegner-Propaganda vom Pfarramt verbreitet wird, platzt sogar einigen Kirchenoberen der Kragen. So geschehen in der Tausend-Seelen-Gemeinde Preitenegg (Kärnten), wo die Gläubigen via Pfarrbrief mit Falschbehauptungen gegen die Corona-Impfung bombardiert wurden.
Geht es nach kirchennahen ÖVP-Gruppierungen, soll nun ein Verfassungsgesetz verabschiedet werden, das die aktive Sterbehilfe unterbindet. Hier fürchtet die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), dass mit einem Verfassungsgesetz generell das Recht auf Sterbehilfe unterlaufen und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) pro Sterbehilfe durch die Hintertür ausgehebelt werden könnte.
Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen gratulierte dem neuen Machthaber im Iran, Ebrahim Raisi, zu dessen "Wahl". Dagegen wurde weltweit Protest laut. Gemeinsam mit Mina Ahadi haben Menschenrechtler*innen einen Offenen Brief an Van der Bellen verfasst, den der hpd hier veröffentlicht.
Nicht nur von Staat und Land werden Religionsgemeinschaften kräftig durch die öffentliche Hand finanziert, sondern auch auf der Ebene der Kommunen. Die Atheisten Österreich haben die Finanzierung der Religionsgemeinschaften auf Gemeindebene unter die Lupe genommen.
Die Dokumentationsstelle Politischer Islam stellt eine Landkarte mit über 600 muslimischen Organisationen, Gemeinden und Moscheen in Österreich online. Daraufhin hagelt es Kritik von Islamverbänden und dem Europaratsbeauftragten Daniel Höltgen, der angesichts des Veröffentlichkeitszeitpunkts darauf hinweist, die Karte bediene antimuslimische Ressentiments.
Von 40 Teilnehmern eines Dialogs über Sterbehilfe waren nur zwei deklarierte Vertreter der Pro-Sterbehilfe-Seite eingeladen worden: Der Vertreter der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) Wolfgang Obermüller und ich als Vertreter der säkularen Humanisten vom Humanistischen Verband Österreich (HVÖ). Selbst der profilierte Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der das Urteil vor dem Verfassungsgerichtshof erstritten hat, war nicht anwesend, ebenso wie profilierte Vertreter der Sterbehilfe-Befürworter aus dem Ausland, die wichtigsten Zeugen eines funktionierenden Sterbehilfesystems.
Jedes Jahr Mitte Jänner gibt die katholische Kirche Österreichs die Zahlen des Vorjahres und des Vor-Vorjahres bekannt. Dabei gibt es eine verwirrende Kombination von aktuellen und veralteten Daten, die auch die Medien, die darüber berichten, durcheinanderbringt. Der Versuch, die Zahlen grafisch darzustellen, gerät regelmäßig zum Desaster. Die mangelnde Sorgfalt und Korrektheit dabei werfen ein schlechtes Licht auf eine bundesweit tätige Organisation mit dreistelligem Millionenbudget.
Ursprünglich war vom Verfasser eine nüchterne und rein informativ-kritische Darstellung des Geschehens intendiert gewesen. Es gibt allerdings Ereignisse, wo sich die Satire praktisch von selbst schreibt.
Seit Wochen beschäftigt das weltweite Auftauchen und plötzliche Verschwinden von Monolithen die Medien. Nun jedoch ist in Österreich erstmals ein Spaghettolith entdeckt worden. Pastafari betrachten dies als ein Zeichen des Fliegenden Spaghettimonsters.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gratuliert dem südlichen Nachbarland zur jüngsten wegweisenden Gerichtsentscheidung und hofft nun auf eine europaweite Liberalisierung der Sterbehilfe.
In Österreich dürfen Volksschulkinder nun wieder gezwungen werden, mit Kopftuch am Unterricht teilzunehmen. Am gleichen Tag, an welchem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die frohe Botschaft der legalen Sterbehilfe verkündete, kippte er auch das Kopftuchverbot an den Volksschulen. Dieses Gesetz war im Herbst 2019 von der türkis-blauen Regierung aus ÖVP und FPÖ erlassen worden.
Zurzeit ist ein Wandel in der Gesellschaft im Gange. Einerseits gibt es immer mehr säkular denkende Gläubige in der Kirche, die in der Kirche bleiben, weil sie um ihren Job oder ihre Stellung in der Gesellschaft fürchten. Andererseits gibt es eine Bewegung in Richtung Konservativismus und die Einwanderung spült eine Welle von Fundamentalismus ins Land. Es bleibt ein Restfundamentalismus, der den Boden aufbereitet für gewaltbereite Jugendliche.
Nachdem bereits Deutschland im Februar dieses Jahres die Sterbehilfe (wieder) legalisiert hat, kippte nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich das bisherige Verbot. Es verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der VfGH in Wien. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", teilten die Richter mit. Die neue Regelung soll zum Jahreswechsel 2021/22 in Kraft treten.
In den Morgenstunden des 9. November stürmten Polizeieinheiten (unter anderem die Spezialkräfte "Cobra" und "WEGA") im Rahmen der "Operation Luxor" österreichweit jene Vereinslokale, welche als Treffpunkte der Muslimbruderschaft beziehungsweise der Hamas gelten, sowie Wohnungen von Personen, die der Mitgliedschaft in diesen islamistischen Organisationen verdächtigt werden. Unter den Festgenommenen befand sich auch der umstrittene Salzburger Politologe Farid Hafez.