Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Lars Castellucci et al., der eine Wiedereinführung des "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB vorsah, ist in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestags abgelehnt worden. Die Giordano-Bruno-Stiftung begrüßt die Entscheidung, die einen erneuten Gang nach Karlsruhe überflüssig macht.
Im Zentrum der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) "Humanes Leben – Humanes Sterben" stehen neue digitale Service-Angebote für Mitglieder wie eine Hilferuf-SMS. Thema sind jedoch auch die aktuellen Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe, über die heute im Bundestag entschieden wird.
Zwei Themen, in denen es fundamental um das Selbstbestimmungsrecht geht, beschäftigen derzeit die deutsche Politik. Während der Gesetzentwurf zum sogenannten "Selbstbestimmungsgesetz" die Selbstbestimmung des Individuums quasi absolut setzt, will der Gesetzgeber in der Neuregelung der Sterbehilfe die Selbstbestimmung des Individuums massiv beschränken. Die Politik sollte ihre Maßstäbe in punkto Selbstbestimmung kalibrieren.
Vor der anberaumten Abstimmung im Bundestag haben Ärzte- und Psychiatriefunktionäre in letzter Minute lautstark gewarnt, die Suizidhilfe rechtlich zu regeln. Es wurde gar mit einem ärztlichen Boykott gedroht, falls der als liberal geltende Entwurf eine Mehrheit erringt. Sechs namhafte Expert*innen aus den Bereichen (Palliativ-)Medizin, Psychiatrie, Ethik und Recht begründen hier, warum dieser Verhinderungsversuch zurückzuweisen ist.
Die Seniorentheatergruppe "Restrisiko" des Theaterpädagogischen Zentrums der Emsländischen Landschaft (TPZ Lingen) zog mit ihrem Bühnenstück "Der verkürzte Weg" Anfang Juni in der Mensa der Oberschule Ofenerdiek/Oldenburg die Zuschauer in ihren Bann. Das von den Schauspielern selbst entwickelte Stück bot den Zuschauern eine hervorragende Möglichkeit, sich aus mehreren Perspektiven mit dem Thema Sterbehilfe auseinander zu setzen. Eingeladen hatten der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg und der Förderverein Bürgerhaus Ofenerdiek.
Noch vor der Sommerpause könnte über eine Neuregelung der Sterbehilfe entschieden werden. Die Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) spricht sich für eine neues Strafgesetz aus, das die Selbstbestimmung am Lebensende gravierend einschränken soll. Was ist davon zu halten?
Nach langen Vorgesprächen haben Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) am Dienstag ihren gemeinsamen Gesetzentwurf vorgestellt. Damit wollen sie eine liberale Alternative zum Vorschlag von Lars Castellucci u. a. präsentieren, der die Suizidhilfe wieder im Strafgesetzbuch regelt. Ist das gelungen? Ein Kommentar von Ulla Bonnekoh.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat seine Ablehnung des zusammengelegten Gesetzentwurfs zur Suizidhilfe geäußert. "Damit haben die Abgeordneten die vielleicht letzte Chance auf eine liberale Regelung verpasst, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 gerecht wird", so der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, begrüßt grundsätzlich den gestern vorgestellten neuen Gesetzesentwurf zur Suizidhilfe, in dem die beiden bisherigen liberalen Gesetzesentwürfe zum Thema zu einem Entwurf verschmolzen wurden. Allerdings gebe es darin auch Elemente, die kritisch zu betrachten seien.
Heute wird ein gemeinsamer liberaler Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe vorgestellt. Damit besteht die Möglichkeit, dass ein verfassungskonformes Gesetz verabschiedet wird, das für eine freie Suizidentscheidung Raum und Hilfsmöglichkeiten lässt. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt dies ausdrücklich.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die geplante Zusammenlegung der beiden liberalen Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe. Dadurch würden nicht nur die Chancen steigen, sich gegen den potentiell verfassungswidrigen Vorschlag von Lars Castellucci durchzusetzen.
Am Mittwoch, 17. Mai 2023, feiert der gemeinnützig tätige Verein "Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" den 25. Jahrestag seiner Gründung. In den 25 Jahren seines Bestehens hat der Verein Zehntausende von Menschen in Fragen bezüglich ihrer Optionen in der selbstbestimmten Gestaltung des eigenen Lebensendes beraten und hat bedeutende Erfolge erzielt für die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung im Leben und am Lebensende – in der Schweiz und weltweit.
Der japanische Film "Plan 75" von Chie Hayakawa ist eine Dystopie zum Thema Sterbehilfe. Gerade deshalb sollten auch Befürworter der Sterbehilfe den japanischen Oscar-Beitrag anschauen, der im Mai in die deutschsprachigen Kinos kommt. Nicht zuletzt, um auch bei den Diskussionen um die Sterbehilfe mitreden zu können, die der Film sicherlich befeuern wird.
Am 21. April fand die mittlerweile sechste öffentliche Veranstaltung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg statt. Olaf Sander war mit Familie – Frau und Vierbeiner – aus Dänemark angereist, um im PFL in Oldenburg die vom SWR im Jahr 2016 gedrehte Reportage, welche die Zeit unmittelbar vor und bis zum Freitod seiner Mutter zeigt, vorzuführen und anschließend über die Erlebnisse dieser Zeit zu berichten sowie Fragen aus dem Publikum zu beantworten.
Umfragen zeigen, dass sich eine große Mehrheit der Bevölkerung in verschiedenen europäischen Ländern für ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ausspricht. Deutlich geringer ist die Zustimmung bei medizinischem Fachpersonal und Parlamentariern. Bei ihnen überwiegt mitunter sogar die Ablehnung von Suizidhilfemöglichkeiten.