Regelmäßig organisiert der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg Veranstaltungen für Menschen, die an der Selbstbestimmung am Lebensende interessiert sind. Bei der jüngsten Veranstaltung berichtete Ulla Bonnekoh von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) über den Ablauf einer Freitodbegleitung sowie rechtliche Rahmenbedingungen eines selbstbestimmten Lebensendes in verschiedenen Staaten der Welt.
Über praktische Hilfe und Erfahrungen bei der Wahrnehmung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben berichtete der Suizidhelfer Peter Puppe bei einer Informationsveranstaltung des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg.
2023 feiert Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben sein 25-jähriges Bestehen. Zum Beginn des Jubiläumsjahrs wirft der Verein einen Blick zurück auf die Tätigkeiten 2022 und einen Ausblick auf die Planungen für das aktuelle Jahr. In der Schweiz setzte der Verein einen Schwerpunkt bei der Sicherung des Zugangs von Bewohnerinnen und Bewohnern von öffentlichen Heimen zur Suizidhilfe. Im operativen Bereich blieben die umfassende Beratung von Informations- und Hilfesuchenden und die Suizidversuchsprävention Kern der Tätigkeit von Dignitas. Auch im laufenden Jahr setzt der Verein seine politische Arbeit für eine verbesserte Rechtslage zugunsten des (Menschen-)Rechts auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende im In- und Ausland fort.
Drei Jahre, nachdem der Paragraf 217 StGB als verfassungswidrig gekippt wurde, gibt es Bestrebungen, den restriktiven Strafrechtsparagrafen zu erneuern. Der HVD hingegen fordert eine umfassende Lösung, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht zum Freitod und die Rechtssicherheit für dabei helfende Ärzt*innen gewährleistet als auch die Suizidprävention deutlich verbessert.
Schon in diesem Frühjahr könnte der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe abstimmen. Da die derzeit vorliegenden Gesetzentwürfe erhebliche Mängel aufweisen, hat das Hans-Albert-Institut (HAI) eine Stellungnahme veröffentlicht, die Leitlinien für eine faktenbasierte, rationale und weltanschaulich neutrale Regelung vorstellt.
Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), bei einer Pressekonferenz am gestrigen Mittwoch auf die Risiken bei der geplanten Gesetzgebung hingewiesen.
Viele Freunde hatte er nicht im Publikum: In der Diskussion mit Bernhard Schlink warb Lars Castellucci für seinen neuen Gesetzentwurf, der in wesentlichen Punkten eine Neuauflage des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Paragraphen 217 darstellt. Nach zwei Impulsvorträgen tauschten sich die beiden Protagonisten zunächst untereinander aus, bevor sich auch das gut informierte Publikum an der Debatte beteiligte.
Immer wieder wird in Deutschland über die Gesetzeslage zur Sterbehilfe diskutiert. Eine Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt nun, dass eine Mehrheit der Deutschen (55 Prozent) es begrüßen würde, wenn Ärzte und Sterbehilfeorganisationen dazu berechtigt wären, beim Suizid zu assistieren.
Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben hat, ist es Ärzten wieder erlaubt, Sterbewillige bei der Durchführung ihres Freitodes zu unterstützen. Politiker im Bundestag möchten nun nach der Kippung des freiheitsraubenden Paragrafen 217 StGB wieder neue gesetzliche Hürden aufbauen.
Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass das Jahr 2023 in Frankreich den Durchbruch für das selbstbestimmte Lebensende bringt. In diesen Wochen erarbeitet ein eigens einberufener Bürgerrat Empfehlungen für ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe. Laut Präsident Macron soll es bereits zum Jahresende umgesetzt sein.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat ihren Arthur-Koestler-Sonderpreis 2022 an Dr. Erika Preisig verliehen. Die Schweizer Hausärztin setzt sich seit vielen Jahren für die Liberalisierung der Suizidhilfe ein.
Am Montag tagte der Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema "Sterbebegleitung/Suizidprävention". Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, als es den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärte. Damit hatte es auch einen Rechtsrahmen vorgegeben, in dem Suizidhilfe stattfinden kann. Der Bundestag will nun zum zweiten Mal wie bereits 2015 die Suizidhilfe gesetzlich regeln.
Erstaunlicherweise blieben juristische und rechtssystematische Aspekte bei der Diskussion um das BVerfG-Urteil zum § 217 StGB seligen Angedenkens und eine Neuregelung zwar nicht unbeachtet, aber zumindest womöglich doch wenig mit Bedacht. Dabei ist es elementar für die rechtsstaatliche Gesetzgebung, dass sie sich auch "ungeschriebenen" Rechtsgrundsätzen verpflichtet fühlt, die Kernbestand einer Rechtsstaatlichkeit sind. Nicht umsonst spricht man ja von "Recht und Gesetz" – das wäre nicht erforderlich, gäbe es zwischen den beiden Begriffen keine Differenzierung.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) begrüßt den Entscheid der Walliserinnen und Walliserinen, die sich für eine freie Entscheidung am Lebensende entschieden haben. Auch die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas freut sich über die Entscheidung der Walliser Bürger.