Immer wieder wird in Deutschland über die Gesetzeslage zur Sterbehilfe diskutiert. Eine Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt nun, dass eine Mehrheit der Deutschen (55 Prozent) es begrüßen würde, wenn Ärzte und Sterbehilfeorganisationen dazu berechtigt wären, beim Suizid zu assistieren.
Seit das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2020 das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben hat, ist es Ärzten wieder erlaubt, Sterbewillige bei der Durchführung ihres Freitodes zu unterstützen. Politiker im Bundestag möchten nun nach der Kippung des freiheitsraubenden Paragrafen 217 StGB wieder neue gesetzliche Hürden aufbauen.
Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass das Jahr 2023 in Frankreich den Durchbruch für das selbstbestimmte Lebensende bringt. In diesen Wochen erarbeitet ein eigens einberufener Bürgerrat Empfehlungen für ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe. Laut Präsident Macron soll es bereits zum Jahresende umgesetzt sein.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat ihren Arthur-Koestler-Sonderpreis 2022 an Dr. Erika Preisig verliehen. Die Schweizer Hausärztin setzt sich seit vielen Jahren für die Liberalisierung der Suizidhilfe ein.
Am Montag tagte der Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema "Sterbebegleitung/Suizidprävention". Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, als es den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärte. Damit hatte es auch einen Rechtsrahmen vorgegeben, in dem Suizidhilfe stattfinden kann. Der Bundestag will nun zum zweiten Mal wie bereits 2015 die Suizidhilfe gesetzlich regeln.
Erstaunlicherweise blieben juristische und rechtssystematische Aspekte bei der Diskussion um das BVerfG-Urteil zum § 217 StGB seligen Angedenkens und eine Neuregelung zwar nicht unbeachtet, aber zumindest womöglich doch wenig mit Bedacht. Dabei ist es elementar für die rechtsstaatliche Gesetzgebung, dass sie sich auch "ungeschriebenen" Rechtsgrundsätzen verpflichtet fühlt, die Kernbestand einer Rechtsstaatlichkeit sind. Nicht umsonst spricht man ja von "Recht und Gesetz" – das wäre nicht erforderlich, gäbe es zwischen den beiden Begriffen keine Differenzierung.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) begrüßt den Entscheid der Walliserinnen und Walliserinen, die sich für eine freie Entscheidung am Lebensende entschieden haben. Auch die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas freut sich über die Entscheidung der Walliser Bürger.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat den Rechtsausschuss aufgerufen, nur solche Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe in den Bundestag einzubringen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 gerecht werden. Keiner der vorliegenden Entwürfe achte das Grundrecht auf Autonomie am Lebensende, so Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine heutige Anhörung mit dem verqueren Titel "Sterbebegleitung/Suizidprävention" überschrieben. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert die unzulässige inhaltliche Vermischung von Suizidprävention bei Lebenskrisen mit dem Versuch, die Umsetzung eines wohlüberlegten Sterbewunschs strafrechtlich zu erschweren. Der HVD betrachtet dies als strategisches Ablenkungsmanöver und warnt die Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.
Am heutigen Montag findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema Sterbehilfe statt. In zwei Abschnitten soll es um Sterbebegleitung und Suizidprävention gehen. 15 Sachverständige sind geladen – darunter ist jedoch niemand, der die Suizidhilfe kennt, wie sie aktuell in der Praxis stattfindet.
Am 12. November demonstrierte der Arbeitskreis "Selbstbestimmtes Sterben" einmal mehr auf dem Oldenburger Schlossplatz, um auf sein Anliegen aufmerksam zu machen: Die Wiedereinführung von Paragraf 217 zu verhindern, der den assistierten Suizid erneut kriminalisieren würde.
Seit Jahrzehnten treffen sich die weltweit bestehenden Sterbehilfeorganisationen alle zwei Jahre zu einem Weltkongress, jedes Mal auf einem anderen Kontinent. Diesmal fand er vom 2. bis 5. November im kanadischen Toronto statt.
Einen einfachen und für jeden zugänglichen Weg für den assistierten Suizid fordert Dr. Isolde Lernbass-Wutzl, Sprecherin der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) anlässlich des Welttags des Rechts auf Sterben am heutigen 2. November.
Das Wallis stimmt am 27. November über das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE) ab. Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz engagiert sich für ein klares "Ja" an der Urne.