Pauschales Versammlungsverbot an stillen Feiertagen unzulässig

"Tanzverbot"-Streit in Schleswig-Holstein

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Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages

KIEL. (hpd) Es ist unzulässig, an stillen Feiertagen alle Arten von Versammlungen pauschal zu verbieten, wenn sie die Würde des Feiertages nicht ernsthaft stören. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des schleswig-holsteinischen Landtags in einem von den Piraten beantragten Gutachten.

Das Feiertagsgesetz des Landes, das bisher an “stillen Feiertagen” nicht-religiöse öffentliche Versammlungen einschränkungslos verbietet, bedürfe einer “verfassungskonformen Auslegung”.

Patrick Breyer von der Landtagsfraktion der Piraten im Kieler Landtag fordert deshalb, das Feiertagsgesetz des Landes deshalb dringend an die heutige Lebenswirklichkeit der Schleswig-Holsteiner zupassen. “Solange keine Gottesdienste gestört werden, sollte niemand bei der Gestaltung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage bevormundet werden. Das gilt für Versammlungen an Feiertagen ebenso wie für kulturelle Veranstaltungen. Weder die Kirchen noch der Staat haben das Recht, uns vorzuschreiben, wann und wie wir zu trauern oder zu entschleunigen haben.”

Voraussichtlich in der nächsten Woche entscheidet der schleswig-holsteinische Landtag darüber, ob das Versammlungsverbot an stillen Feiertagen aufgehoben und das Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen zeitlich begrenzt werden soll. Vorausgegangen war dem eine Initiative der Piratenpartei aus dem Jahr 2013.

Der Ausgang der Abstimmung ist offen, jeder Abgeordnete entscheidet frei nach seinem Gewissen. Heute beschäftigt sich der Innen- und Rechtsausschuss des Landes mit der Frage. Nach Auskunft des Innenministeriums sind an “stillen Feiertagen” bisher unterhaltende kulturelle Veranstaltungen wie Spielveranstaltungen für Kinder, Kinos, Theater, Opern, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams oder Musikkonzerte verboten. Wie Veranstaltungskalender etwa von Flensburg, Kiel und Lübeck zeigen, wird das Verbot in der Praxis aber nicht durchgesetzt.

Die Piratenpartei setzt sich seit Jahren gegen sogenannte “Tanzverbote” ein. Im Schweizer Kanton Aargau haben die Piraten nun eine Volksabstimmung darüber angestoßen, die am 28. Februar 2016 stattfinden wird.