Eine Broschüre der Giordano-Bruno-Stiftung versucht, die Anerkennung transgeschlechtlicher Selbstbestimmung mit einem objektiven Geschlechtsbegriff zu verbinden, lässt dabei jedoch zentrale philosophische Debatten weitgehend unberücksichtigt. Besonders problematisch erscheint die Orientierung am "Phänotyp" als geschlechtsbestimmendem Kriterium, da sie stereotype Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit reproduziert und sowohl Transpersonen als auch andere geschlechtlich nonkonforme Menschen ausgrenzen kann.
Der Beitrag "Von Fremd- zu Selbstbestimmung" der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) im hpd erhebt den Anspruch, sich dem Thema Transgeschlechtlichkeit "ohne ideologische Scheuklappen" zu nähern. Dabei fällt auf, dass die philosophische Diskussion zur Frage, wer als Frau beziehungsweise Mann gelten darf, sträflich ignoriert wurde und wie viele zentrale Probleme ungelöst bleiben. Im Zentrum des Beitrags steht der Versuch, einerseits die Selbstbestimmung von Transpersonen anzuerkennen und andererseits an einem objektiven Geschlechtsbegriff festzuhalten. Genau an diesem Punkt zeigt sich jedoch ein grundlegendes Problem, das in der philosophischen Literatur seit Jahren diskutiert wird: Die beiden Anliegen lassen sich nicht miteinander vereinbaren.
Besonders problematisch erscheint die implizite Vorstellung von Geschlecht als einem bestimmten "Phänotyp". Im Artikel heißt es dazu: "Die Frage nach dem 'biologischen Geschlecht' lässt sich demnach unterschiedlich beantworten, je nachdem, ob man sich dabei auf den Gametentyp oder den Phänotyp bezieht." In der zugehörigen Stellungnahme steht, dass "der Phänotyp die für Alltagssituationen entscheidende Determinante darstellt".
Während die Autoren im Abschnitt über "geschlechtliche Identität" noch zu Recht erkennen, dass "bestimmte Aktivitäten, Emotionen oder Ansichten" nur weil sie zum Teil vermehrt bei Personen eines bestimmten Geschlechts vorkommen, bestenfalls geschlechtstypisch und keineswegs geschlechtsspezifisch sind, übersehen sie die Probleme, die mit dem Ansatz von "Phänotyp als biologischem Geschlecht" einhergehen.
Sobald "Frau" oder "Mann" wesentlich über als feminin oder androgyn wahrgenommene Erscheinungsmerkmale oder Verhaltensweisen definiert werden, werden unweigerlich sexistische Stereotype reproduziert, so es sich nicht um die primären Geschlechtsmerkmale handelt. Denn dann entsteht die Frage: Welche Erscheinungsform gilt als hinreichend weiblich oder männlich? Eine solche Konzeption schließt nicht nur viele Transpersonen aus ihrem Wunschgeschlecht aus, sondern auch zahlreiche nicht-transgeschlechtliche Menschen: feminine Schwule, burschikose Mädchen, Butch-Lesben, Transvestiten und andere gendernonkonforme Lebensformen geraten damit an den Rand oder sogar außerhalb der jeweiligen Kategorie. Die Vielfalt menschlicher Ausdrucksformen wird zugunsten normativer Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit reduziert. Dabei dürfte das Ziel der Autoren genau das Gegenteil gewesen sein, denn sie werden nicht sagen wollen, dass ein burschikoses Mädchen weniger Mädchen ist als die stereotype Prinzessin im rosa Kleidchen.
Dies zeigt sich schon in der Bebilderung der Broschüre. Natürlich ist der Mann links im Bild ohne Bart genauso Mann und männlich, wie der Mann mit Bart und die ungeschminkte Frau rechts im Bild genauso Frau und weiblich, wie die geschminkte Frau. Und selbstverständlich bleibt eine Frau auch dann, wenn sie fälschlicherweise für einen Mann gehalten wird, eine Frau und umgekehrt. Die Idee eines "Gender Spektrum" von Barbie bis G.I. Joe geistert dabei schon seit Jahren durchs Netz und wird von Feministinnen als sexistischer Unfug kritisiert.
Manche Transfrauen sind Frauen, andere nicht?
Besonders deutlich zeigt sich das Problem beim Phänomen des sogenannten "Passing". Wenn die Zugehörigkeit zur Kategorie "Frau" wesentlich von einem weiblichen Phänotyp abhängt, dann würden Transfrauen, die diesem Phänotyp nicht ausreichend entsprechen, gerade nicht als Frauen anerkannt. Die Konsequenz lautete dann: Manche Transfrauen sind Frauen, andere nicht, abhängig davon, wie erfolgreich ihre Geschlechtspräsentation den gesellschaftlichen Erwartungen entspricht. Damit wird die Anerkennung der Geschlechtsidentität faktisch an ästhetische und stereotype Kriterien gebunden. Viele Spät-Transitionierer, wie zum Beispiel Georgine Kellermann, um nur einen prominenten Fall zu nennen, wären von diesem Urteil betroffen. Genau gegen solche Vorstellungen haben zahlreiche Philosophinnen und Philosophen argumentiert. Sally Haslanger hat Geschlecht als soziale Position und nicht als bloßen Phänotyp analysiert. Talia Mae Bettcher hat gezeigt, dass trans Personen häufig zwischen sozialer Anerkennung und vermeintlich objektiven Geschlechtskriterien zerrieben werden. Tomas Bogardus wiederum hat die Spannungen zwischen biologischen Geschlechtsdefinitionen und trans-inklusiven Ansätzen systematisch herausgearbeitet.
Gerade deshalb überrascht, dass die umfangreiche philosophische Literatur zu diesem Thema im Beitrag keine Rolle spielt. Wer heute über Geschlecht, Transidentität und Selbstbestimmung schreibt, sollte erklären, warum die Arbeiten von Haslanger, Bettcher, Bogardus und vielen anderen entweder zurückgewiesen oder ignoriert werden. Stattdessen werden Positionen präsentiert, als ließen sich die grundlegenden theoretischen Konflikte durch begriffliche Neuformulierungen auflösen. Hinzu kommt eine Unschärfe hinsichtlich verschiedener Formen geschlechtlicher Nonkonformität. So existiert beispielsweise Transvestitismus seit Jahrzehnten als eigenständige, historisch gewachsene schwule Subkultur, die sich gerade nicht mit Transidentität gleichsetzen lässt. Männer, die weibliche Kleidung tragen oder weibliche Rollen performen, müssen deshalb nicht den Wunsch haben, als Frauen zu leben oder anerkannt zu werden. Die Vermischung dieser unterschiedlichen Phänomene trägt eher zur Verwirrung als zur Klärung bei, würde aber über den Phänotyp und geschlechtliche Präsentation in einen Topf geworfen.
Das eigentliche Problem bleibt jedoch bestehen: Wie kann Geschlecht zugleich eine objektive Kategorie sein und dennoch allein durch Selbstidentifikation bestimmt werden? Genau diese Frage bildet den Kern der gegenwärtigen Debatte. Bogardus hat überzeugend argumentiert, dass hier ein echtes Spannungsverhältnis besteht. Wer an einem objektiven Geschlechtsbegriff festhält, gerät in Konflikt mit einer rein selbstidentifikatorischen Auffassung von Geschlecht. Wer die Selbstidentifikation vollständig priorisiert, verändert hingegen den Bedeutungsgehalt der Geschlechtskategorien grundlegend und nimmt sich die Möglichkeit objektiver Kriterien. Der gbs-Beitrag versucht, beide Positionen gleichzeitig zu retten. Das Ergebnis wirkt wie der misslungene Versuch einer Quadratur des Kreises.







16 Kommentare
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Kommentare
Leon Paysan am Permanenter Link
"Das eigentliche Problem bleibt jedoch bestehen: Wie kann Geschlecht zugleich eine objektive Kategorie sein und dennoch allein durch Selbstidentifikation bestimmt werden?"
Das ist ein Scheinproblem: Eine Transfrau ist objektiv ein Mann, aber subjektiv eine Frau. Da sie schweren Schaden erleidet, wenn wir sie zwingen als Mann zu leben, lassen wir sie entscheiden, wie sie leben möchte.
Sie ist also objektiv ein Mann und wir einigen uns darauf, sie unter allen praktischen Aspekten (außer im Leistungssport) als Frau zu behandeln.
Theorie: objektives Kriterium
Praxis: Selbstidentifikation
Die damit verbundene Ambivalenz kann ein vernunftbegabter Erwachsener problemlos aushalten.
Übirgens reden wir hier von ca. 6 Promille Betroffenen in der Bevölkerung. Den meisten von uns kann es also herzlich wurscht sein und für die wenigen Betroffenen ist das SBGG eine Erleichterung.
Was also soll die ewige Diskussion? Haken dran und weiter.
Und selbstverständlich ist der Phänotyp im Alltag entscheidend. In 99,9 % der Fälle stimmt der ja auch mit dem Geschlecht überein. Und wenn nicht, Maul aufmachen und korrigieren - Problem gelöst.
Wer der großen Mehrheit jetzt anschaffen will, jeden erst nach seinem Geschlecht zu fragen, statt es aus dem Phänotyp zu schließen, der treibt die Massen in die Arme extremistischer Parteien.
René am Permanenter Link
@Leon Paysan: Ich finde diesen Kommentar einfach schön! :o)
@Redaktion: Sorry für die bloße Zustimmung ohne Mehrwert.
M. Schmidt-Salomon am Permanenter Link
Lieber Sebastian,
ich möchte als Mitautor der Stellungnahme keine vollständige Replik schreiben, sondern nur auf drei Punkte hinweisen:
1. Es ist nicht sexistisch, zwischen männlichen und weiblichen Gameten- und Phänotypen zu unterscheiden, sexistisch wäre es, Menschen aufgrund ihres männlichen oder weiblichen Gameten- oder Phänotyps zu benachteiligen oder zu bevorzugen.
2. Die Arbeiten von Haslanger, Bettcher, Bogardus & Co. tauchen in unserer Stellungnahme nicht auf, da sie keine große Relevanz für die juristische Bewertung der Frage haben, ob das SBGG (im Vergleich zum TSG) den Prinzipien einer rationalen, evidenzbasierten und weltanschaulich neutralen Gesetzgebung entspricht. Bei solchen juristischen Bewertungen geht es darum, ob eine rechtliche Norm geeignet ist, einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten – und hier scheint uns das SBGG durch das gleichzeitige Stärken der Rechte der Betroffenen als auch der Rechte Dritter (»Hausrecht«) einen guten Weg gefunden zu haben. Natürlich wird es Probleme wegen des »Passings« geben. Aber was wäre die Alternative? Sollten Frauenhäuser denn dazu gezwungen werden, männlich wirkende Transfrauen aufnehmen zu müssen, wenn die dort betreuten Frauen sich davon bedroht fühlen würden? Dies wäre keine faire Güterabwägung, weshalb es auf diesem Gebiet keine starren Vorschriften geben kann. Die beste Lösung besteht unseres Erachtens darin, die Entscheidung den betroffenen Personen vor Ort zu überlassen (wie es im SBGG vorgesehen ist).
3. Auf das Spannungsverhältnis von biologischen und juristischen Kategorien sowie die Differenzen, die selbst innerhalb der biologischen Bestimmung des Geschlechts auftreten, haben wir in der Stellungnahme mehrfach hingewiesen (dafür mussten wir nicht Bogardus zitieren). Es war auch nicht unser Ziel, eine »Quadratur des Kreises« zu erschaffen, sondern eine pragmatische Lösung zu präsentieren, die sicherlich nicht ideal ist (für ideale Lösungen müssten wir auch in einer anderen Welt leben!), die aber vielleicht doch geeignet ist, die Debatte wieder etwas stärker in der Realität zu verankern, statt in philosophischen Elfenbeintürmen oder den ideologischen Gräben, in denen sich die Fraktionen der »Woken« und »Anti-Woken« verschanzt haben.
Carsten Ramsel am Permanenter Link
Würde ich Ihrer Argumentation in Punkt 2 folgen, bedeutete dies, dass eine Transfrau an Tag 1 in einem Frauenhaus aufgenommen würde, wenn sich keine Cis-Frau gestört fühlt und an Tag 2 gehen müsste, wenn sich jemand g
Der Sexismus unter Punkt 1 entsteht dadurch, dass bestimmte (Geschlechts-)Stereotypen wiederholt werden, und es dadurch zu einer Abwertung der Person kommt, weil sie nicht bestimmten phänotypischen Idealen, z. B. kleiner Mann, dicke Frau, entspricht.
Seb am Permanenter Link
Lieber Michael,
nur ganz kurz, da ich ausgedehnte Diskussionen in Kommentarspalten für nicht zielführend erachte:
Zu den Spezifika des SBGG habe ich mich hier überhaupt nicht geäußert und auch zur rechtlichen Bewertung nichts gesagt. Ich habe lediglich ausgeführt, wohin der Ansatz von "Geschlecht als Phänotyp" führt. Er führt nämlich eben nicht zu einer pragmatischen Lösung möglicher Alltagsprobleme sondern a) zur Reproduktion von Stereotypen und b) Willkür.
a) Der Fehler liegt in der Konstruktion des Phänotyp als geordneter Menge im Sinne eines "ordered set" ({1,2,3},<), das angeblich ein Spektrum von mehr zu weniger männlich / weiblich bildet UND dann zusätzlich noch identisch dem biologischen Geschlecht sein soll. Ich habe dafür Beispiele gebracht und ich könnte noch mehr bringen. Eine Frau ist auch nach einer Mastektomie eine vollwertige Frau und kein bisschen weniger Frau. Alleine an diesem Beispiel sollte klar erkennbar sein, dass der Phänotyp eben etwas anderes ist als das Geschlecht und jeder Versuch dies aufzulösen einen Irrweg darstellt.
Dies kann man für eine philosophische Frage aus dem Elfenbeinturm halten (eine seltsame Position für einen Philosophen), führt aber zu b.
b) Eine Aufgabe des Rechts ist es für Rechtsfrieden und -sicherheit zu sorgen. Das ist keine Frage aus dem Elfenbeinturm, sondern eine ganz praktische: Wer bestimmt, wie "phänotypisch" Mann/Frau sein muss, um eine entsprechende Toilette zu nutzen? Was wenn Personen in Hunter Schafer entgegen eurer Annahmen den männlichen Phänotyp sehen? Wessen Wahrnehmung zählt im Zweifelsfall? Wie verhält sich das Hausrecht zu Diskriminierungsverboten basierend auf Wahrnehmungen etc. pp. Ein solches Vorgehen führt in Teufelsküche, weswegen klare rechtliche Regelungen benötigt würden.
Witzigerweise verstößt es sogar gegen den Gedanken des SBGG der in §1 explizit benannt ist, nämlich Geschlechtszuordnungen "von der Einschätzung dritter Personen zu lösen". Insofern bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass jeder Versuch das SBGG über Kapitel 3 hinaus zu legitimieren zum Scheitern verurteilt ist.
Seb
- Verfasser des Artikels -
Dr. Andreas Gradert am Permanenter Link
Humanistisch betrachtet wirken sowohl die Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung als auch die Replik von Sebastian Schnelle weniger wie wissenschaftliche Analysen als wie Beiträge in einem Kulturkampf.
Die gbs versucht zumindest, biologische, rechtliche und soziale Aspekte gleichzeitig zu betrachten. Schnelles Artikel hingegen baut weitgehend auf einer einzigen Grundannahme auf: Geschlecht sei ausschließlich biologisch definiert, und daraus folgten praktisch alle weiteren Antworten. Das ist eine legitime Position. Neutral wird sie dadurch aber nicht.
Auffällig ist zudem die starke Moralisierung der Debatte. Wer anderer Meinung ist, irrt nicht einfach, sondern wird rasch als ideologisch, wissenschaftsfern oder gefährlich dargestellt. Genau dort beginnt das eigentliche Problem.
Humanismus bedeutet nicht, dass alle dieselbe Auffassung von Geschlecht haben müssen. Humanismus bedeutet, auszuhalten, dass Menschen zu komplexen Fragen unterschiedliche Antworten geben. Wer glaubt, aus einer biologischen Definition automatisch die einzig zulässige gesellschaftliche und rechtliche Ordnung ableiten zu können, verlässt den Boden wissenschaftlicher Beschreibung und betritt das Feld politischer Weltanschauung.
Anders ist nicht falsch. Das gilt für Transpersonen. Das gilt für Feministinnen. Und es gilt auch für Menschen, die zu diesen Fragen andere Schlussfolgerungen ziehen als man selbst. Wer das nicht mehr akzeptieren kann, führt keinen wissenschaftlichen Diskurs mehr, sondern einen Glaubenskrieg.
Seb am Permanenter Link
Lieber Herr Gradert,
Sie haben zu recht erkannt, dass es sich bei meinem Beitrag nicht um einen wissenschaftlichen handelt, sondern um einen Begriffsanalytischen. Es ist allerdings nicht richtig, dass ich behaupte "Geschlecht sei ausschließlich biologisch definiert". Ich sage lediglich, dass der Phänotyp eben nicht mit dem biologischen Geschlecht gleichzusetzen ist bzw. was die Folgen wären, wenn man diese Gleichsetzung vornimmt.
- Autor des Artikels -
Stefan Soehnle am Permanenter Link
Danke Sebastian für deinen Artikel. Die Stellungnahme der GBS hätte ich von einem Transaktivistenverban erwartet, aber nicht von der GBS.
Thorsten Barnickel am Permanenter Link
Als weiterer Mitautor der Stellungnahme möchte ich Folgendes anmerken:
2. Die Ausführungen zum Phänotyp dienten der Klarstellung und der biologischen Hintergrundinformation, dass die oft behauptete Unabänderlichkeit und Binarität des biologischen Geschlechts für die Gameten zutrifft, für andere geschlechtsbezogene, relevante und ebenfalls biologische Aspekte wie Hormone und Phänotyp jedoch nicht.
3. Zum Objektivitätsbegriff: Die Behauptung, es sei in der Stellungnahme um einen „objektiven Geschlechtsbegriff“ gegangen, verkehrt eine der Kernaussagen der Stellungnahme ins Gegenteil. So heißt es in der Stellungnahme explizit: „Dieser Spagat zwischen Selbstbestimmung und Schutzfunktionen programmiert Konflikte vor. Gerade deshalb passen Generaldefinitionen von »männlich« bzw. »weiblich« nicht auf sämtliche denkbaren Lebens- und Sachlagen. Demzufolge sollten gesetzliche Regelungen einen Geschlechtsbegriff entwickeln, der flexibel genug ist, um situationsbezogen allfälligen Beteiligten gerecht zu werden.“
Gesetze und rechtliche Kategorien sind normative Konstrukte und nicht darauf angelegt, Ontologien empirischer Wissenschaften originalgetreu abzubilden. Eine solche Forderung würde einen naturalistischen Fehlschluss darstellen, da aus dem Sein kein Sollen folgt. In einem liberalen Rechtsstaat dienen rechtliche Kategorien dem fairen Interessenausgleich unter möglichst geringen Grundrechtseingriffen; daran und nicht an ihrer Passgenauigkeit zu deskriptiven Kategorien ist ihre Qualität zu messen.
Vor diesem Hintergrund ist es kein Widerspruch, wenn der Personenstand einerseits an die subjektive Selbstdefinition anknüpft, andererseits in bestimmten Kontexten (etwa Sauna, Spitzensport oder Strafvollzug) auch körperliche Merkmale rechtlich berücksichtigt werden können. Ein geänderter Personenstand betrifft zunächst nur die Betroffenen selbst und ermöglicht die Anpassung amtlicher Dokumente an die gelebte Realität und den Schutz sensibler Daten. Wenn dann in spezifischen Situationen – etwa Haftunterbringung oder Spitzensport – Interessenkonflikte entstehen, können Regelungen vom rechtlichen Personenstand abweichen, wenn dies der faire Interessenausgleich in der jeweiligen Situation erfordert.
4. „Misslungene Quadratur“: Die Aussage „Wer an einem objektiven Geschlechtsbegriff festhält, gerät in Konflikt mit einer rein selbstidentifikatorischen Auffassung von Geschlecht. Wer die Selbstidentifikation vollständig priorisiert, verändert hingegen den Bedeutungsgehalt der Geschlechtskategorien grundlegend und nimmt sich die Möglichkeit objektiver Kriterien. Der gbs-Beitrag versucht, beide Positionen gleichzeitig zu retten. Das Ergebnis wirkt wie der misslungene Versuch einer Quadratur des Kreises.“ legt an rechtliche Kategorien Maßstäbe an, die in der Philosophie sinnvoll sein mögen, im Recht jedoch fehl am Platz sind. Rechtsbegriffe sind regelmäßig und aus gutem Grund kontextabhängig: Im Familienrecht ist „Kind“, wer rechtlich von bestimmten Eltern abstammt, unabhängig vom Alter. Im Strafrecht bezeichnet „Kind“ eine Person unter 14 Jahren. Im Jugendhilferecht gelten andere Altersgrenzen. Ein einheitliches „Kind an sich“ kennt das Recht nicht. Entsprechendes gilt für den Begriff der „Wohnung“: Im Strafrecht kommt es etwa darauf an, ob ein Raum privaten Wohnzwecken dient, im Melderecht auf die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung, während im Mietrecht andere Abgrenzungsfragen maßgeblich sind. Kurz: Rechtliche Regelungen dienen nicht dazu, allgemeingültige ontologische Definitionen bereitzustellen, sondern dazu, für konkrete Lebenssachverhalte einen angemessenen Interessenausgleich zu ermöglichen. Dass dieselbe Person oder derselbe Sachverhalt je nach Regelungszweck unterschiedlich definierten rechtlichen Kategorien unterfallen kann, ist daher kein Widerspruch, sondern ein grundlegendes und sinnvolles Strukturmerkmal des Rechts und häufig gerade Voraussetzung für einen praktikablen und situationsgerechten Interessenausgleich.
5. Insgesamt erscheint mir so mancher Versuch, rechtliche Probleme mit den Kategorien und Werkzeugen der Philosophie oder Biologie lösen zu wollen, ebenso wenig zielführend wie ein Notruf beim Dachdecker wegen eines Wasserschadens im Keller.
malte am Permanenter Link
"Insgesamt erscheint mir so mancher Versuch, rechtliche Probleme mit den Kategorien und Werkzeugen der Philosophie oder Biologie lösen zu wollen, ebenso wenig zielführend wie ein Notruf beim Dachdecker wegen eine
Das sehe ich ähnlich. Aber genau deswegen finde ich die Stellungnahme der gbs ärgerlich. Sie reiht sich ein in eine absurde Debatte, die jetzt schon seit Jahren läuft. Die Frage, wie wir als Gesellschaft mit transgeschlechtlichen Menschen umgehen, ist eine ethische und politische, sie hat mit Biologie eigentlich nichts zu tun. Aber trotzdem wird permanent über Biologie geredet! Mit der guten Absicht, etwas gegen Diskriminierung zu tun, wird die Biologie strapaziert und verbogen. Im Transaktivismus mit Aussagen wie "Es gibt mehr als zwei Geschlechter" oder "Geschlecht ist ein Spektrum", in der gbs-Stellungnahme durch eine doch sehr eigenwillige Definition des Begriffes "Biologisches Geschlecht". Und dadurch wird die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft beschädigt.
Meiner Meinung nach lässt sich die gesamte Frage ohne Rückgriff auf die Biologie diskutieren. Ich muss überhaupt nicht glauben, dass Transfrauen buchstäblich Frauen "sind". Es reicht, anzuerkennen, dass Geschlechtsdysphorie existiert, und dass es Menschen gibt, die eine Transition brauchen, um ein gutes Leben führen zu können. Mehr als Empathie braucht es eigentlich nicht. Lasst doch mal die Biologie in Ruhe...
Seb am Permanenter Link
Lieber Thorsten,
auch hier nur ganz kurz, da ich ausgedehnte Diskussionen in Kommentarspalten für nicht zielführend erachte:
Wenn das Argument der Stellungnahme ist, dass wir rechtliche Begriffe nach Bedarf definieren können, dann habe ich mich a) dazu nicht geäußert und b) stimme ich dem zu. Selbstverständlich können wir 4 Fußgänger auf einer Straße in bestimmten Situation rechtlich als Auto ansehen. Damit hätte die Stellungnahme nach Kapitel 3 enden können.
Meine Kritik richtet sich an Kapitel 4. Das sich nun eben auch in der Stellungnahme findet.
Seb
- Autor des Artikels -
M. Schmidt-Salomon am Permanenter Link
Es ist genau das eingetreten, was wir erwartet haben: Unsere Stellungnahme wird sowohl aus "woker" wie "anti-woker" Perspektive kritisiert, weil sie den Argumentationsmustern beider Lager widerspri
a) die Wissenschaftstheorie: Wir nehmen bewusst eine klare Unterscheidung zwischen juristischen und biologischen Kategorien vor, die man nicht unreflektiert miteinander vermischen darf, da dies zu Fehlschlüssen verschiedenster Art führt;
b) die Rechtsprechung: Das Grundgesetz geht von mündigen Bürgerinnen und Bürgern aus, die ihre Mündigkeit gegenüber dem Staat nicht erst beweisen müssen. Eine gegenteilige (paternalistische) Haltung hätte verheerende Konsequenzen für den Rechtsstaat: Würde man Transsexuelle zwingen, sich vor der Änderung des Geschlechtseintrags psychiatrisch untersuchen zu lassen, könnte man dies auch von schwerstkranken Menschen verlangen, die eine Freitodbegleitung erwägen – beschränkt man die Freiheit hier, führt dies zu einer Einschränkung der Freiheit dort;
c) die Biologie: Wir treffen eine klare binäre Unterscheidung von Mann und Frau mit Blick auf das Gametengeschlecht, allerdings unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Gametentyp und Phänotyp auseinanderfallen können. Dies kann man übrigens nicht nur bei uns Menschen beobachten, sondern auch bei nicht-menschlichen Tieren. Bei manchen Skorpionsfliegen beispielsweise nehmen einige Männchen einen weiblichen Phänotyp an, um anderen Männchen kostbare "Brautgeschenke" abzuluchsen. Zu behaupten, der Phänotyp sei eine biologisch irrelevante Kategorie widerspricht allen Erkenntnissen der Tierverhaltensforschung. Bei uns Menschen, die wir sehr viel Energie in die Ausgestaltung unseres "erweiterten Phänotyps" (Dawkins) investieren, sind phänotypische Merkmale besonders wichtig für die Verhaltenssteuerung. Hierauf müssen auch rechtliche Regelungen reagieren (natürlich unter Berücksichtigung der unter a) angesprochenen Differenz von biologischen und juristischen Kategorien).
@ Seb: Kluge Gesetze erlauben einen gewissen Interpretationsspielraum, wenn die davon betroffenen Einzelfälle realiter sehr unterschiedlich ausfallen. Eindeutige Gesetze zur Transgeschlechtlichkeit wären völlig unangebracht angesichts einer Sachlage, die per definitionem nicht eindeutig sein kann (zumindest auf der Ebene des Phänotyps). Der Clou des SBGG gegenüber dem TSG besteht nun genau darin, dass es nicht nur die Rechte der Betroffenen stärkt, sondern auch die Rechte Dritter. Nach dem alten TSG hätte ein Frauenhaus eine sehr männlich wirkende Transfrau nicht abweisen dürfen, nach dem SBGG aber sehr wohl. (Das gefällt einigen Trans-Aktivisten natürlich gar nicht – was ein Zeichen dafür ist, lieber Stefan, dass die gbs-Stellungnahme eben nicht von einem Transverband stammt!)
Hypothetisch könnte es durch die Stärkung des Hausrechts natürlich zu Konflikten kommen. Aber was wäre die Alternative? Sollten Frauenhäuser alle Transfrauen aufnehmen müssen? Oder dürfte keine Transfrau ein Frauenhaus betreten – auch wenn sie von cis-Frauen phänotypisch überhaupt nicht zu unterscheiden ist? Sollten wir eine weitgehende Veränderung des Phänotyps prinzipiell verbieten – aber wie sollte man eine solche Einschränkung der bürgerlichen Freiheit begründen können (zur Erinnerung: Nicht die Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern ist begründungsbedürftig, sondern jegliche Einschränkung ihrer Freiheit)? Sollten Transmänner – und einige von ihnen wirken optisch weit männlicher als ich – künftig Frauentoiletten aufsuchen müssen? Wäre damit dem Rechtsfrieden gedient? Sicherlich nicht!
Ideale Lösungen kann es in einer nicht-idealen Welt nicht geben. Es wird immer Fälle geben, die unklar sind oder in denen Gesetze missbraucht werden, weshalb wir ja nicht nur Gesetze haben, sondern auch Gerichte. Deshalb heißt es in unserer Stellungnahme: "Ein gewisses Maß an Ambiguitätstoleranz wird somit allen Seiten abverlangt. Doch diese Konfliktkonstellation ist nicht neu, schließlich hat es phänotypisch männliche und phänotypisch weibliche Transfrauen schon früher gegeben. Durch den Übergang vom TSG zum SBGG hat sich daran nichts geändert."
Du, Sebastian, hast gefragt, warum ich als Philosoph gegen die philosophischen Elfenbeintürme argumentiere. Das ist ganz einfach: Ich verabscheue seit jeher Philosoph*innen, die "über den Dingen schweben", weil sie sich nicht auf den profanen Boden der Tatsachen begeben wollen. Die Haltung von Bogardus, der das Transproblem für "unlösbar" hält, ist für den Rechtsstaat jedenfalls keine Option, da der Gesetzgeber Lösungen für konkrete Probleme finden muss. Zweifellos ist jede Lösung mit neuen Problemen verbunden, aber das kann keineswegs bedeuten, dass man zwischen verschiedenen Lösungen nicht qualitativ unterscheiden könnte oder dass wir von der Aufgabe entbunden wären, nach besseren Lösungen zu suchen.
Auffällig an den Reaktionen auf die Stellungnahme war, dass sie kaum jemals einen echten Fehler in unserem Text kritisierten oder eine bessere Lösung für die konkreten Probleme skizzierten. Es herrschten vielmehr Pauschalurteile vor, die vor allem die Funktion hatten, die Vorannahmen der jeweiligen Filterblase zu bedienen. Hier auf dem hpd war dies erfreulicherweise weniger ausgeprägt als auf "X": Dort konnte man darüber staunen, was einige "Skeptiker" offenbar für eine wissenschaftsorientierte Argumentation halten. Dass sich einige dieser Leute anmaßten, einem renommierten Wissenschaftler wie Volker Sommer, der sich ein ganzes Forscherleben lang mit der Sexualität in der Natur beschäftigt hat, jeglichen biologischen Sachverstand abzusprechen, war und ist, gelinde gesagt, befremdlich und zeigt an, wie schwierig es auch für vermeintliche "Rationalisten" ist, rationale Argumente anzuerkennen, wenn sie nicht bzw. nicht vollständig der eigenen Gruppenideologie entsprechen.
zimtspinne am Permanenter Link
Ist diese unwissenschaftliche Phänotypkonstruktion jetzt nur Binnenkonsens und gilt in der Welt, wo man an Geschlechtsidentitäten, Genderseelen, Menschen in falschen Körpern und Männer mit weiblichen Gehirnen glaubt?<
Oder wird das der Allgemeinbevölkerung übergestülpt oder besser gesagt aufgezwungen und gilt für alle?
Frauen nach Brustkrebsbehandlung sind somit nur noch viertel Frauen ohne Brüste und Kopfhaar?
Bzw sie wandern mit diesem Phänotyp ein ganzes Stück näher an den Alphamann am anderen Ende der Skala?
Was ist das für ein unglaublich regressives, sexistisches, frauenfeindliches, ideologisches und infantiles Konzept?
Diese Diskussion überlasse ich den Gender-'Biologen' Voss und Tautz. Der ganze Rest der naturwissenschaftlichen Biologie lacht sich über die Umwidmung des Begriffs "Phänotyp" schlapp.
Michael Fischer am Permanenter Link
Die Forumulierung "dass Gametentyp und Phänotyp auseinanderfallen können" finde ich merkwürdig. Inwiefern?
Ich dachte immer, Phänotyp sei üblicherweise das, was ich mit den Sinnesorganen wahrnehme, z.B. "auf den ersten Blick" mit den Augen. Ein Blinder kann das nicht. Der wird den Gegenüber mit Hilfe von Hör- und Geruchssinn beurteilen.
Bei den Skorpionsfliegen kommt es halt schlicht zu einer Sinnestäuschung.
Beim Gametentyp reden wir von Geschlecht. Beim Phänotyp, oder vielleicht besser Erscheinungsbild, reden wir von Sinnesreizen!?
Balanus am Permanenter Link
M. Schmidt-Salomons Formulierung, dass „Gametentyp und Phänotyp auseinanderfallen können“, ist leider etwas missverständlich.
In der biowissenschaftlichen Welt bezeichnet „Phänotyp“ den beobachtbaren Ausdruck des „Genotyps“, „also die Erscheinungsform eines Individuums“. (siehe z.B.: DocCheck Flexicon).
Die an sich geschlechtslosen Gameten gehören zum Phänotyp wie die Augen und Ohren. Schwierigkeiten entstehen erst dadurch, dass man den diversen Gameten ein „Geschlecht“ zuweist und meint, damit hätte man eine objektive Definitionsgrundlage geschaffen für das („biologische“) Geschlecht des Individuums (Phänotyps).
Man kann es nicht oft genug betonen: „Geschlecht“ ist kein beobachtbares biologisches (materielles) Merkmal, sondern eine nützliche kategoriale Einteilung insbesondere im Bereich der sexuellen Reproduktion.
Lutz Homann am Permanenter Link
"Nach dem alten TSG hätte ein Frauenhaus eine sehr männlich wirkende Transfrau nicht abweisen dürfen, nach dem SBGG aber sehr wohl."