Fortschrittlicher Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgestellt

BERLIN. (hpd) Als "klare Botschaft, dass niemand ins Ausland reisen muss” wolle sie den von ihr und anderen Abgeordneten erarbeiteten Gesetzentwurf für einen Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung" verstanden wissen, sagte Dr. Carola Reimann (MdB SPD) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, 17. Juni 2015.

Gemeinsam u. a. mit Peter Hintze (MdB CDU), Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach (MdB SPD), Dagmar Wöhrl (MdB CSU) stellte sie ihren angekündigten Gesetzentwurf vor. Dieser sieht vor, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird: "Ein volljähriger und einwilligungsfähiger Patient, dessen unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führt, kann zur Abwendung eines krankheitsbedingten Leidens die Hilfestellung eines Arztes bei der selbst vollzogenen Beendigung seines Lebens in Anspruch nehmen."

Die Hilfe des Arztes ist dann noch an Bedingungen geknüpft und würde stets freiwillig erfolgen. In der Gesetzesbegründung wird auf die Bevölkerungsmeinung und auch auf die im April veröffentlichte Resolution von 140 Strafrechtlern Bezug genommen, welche sich gegen eine Verschärfung des Strafgesetzes richtete. Mit einer solchen Grundsatz-Entscheidung seien, so die Abgeordneten, werde Rechtssicherheit geschaffen und auch eventuell berufsrechtliche Sanktionen durch die Ärztekammer nicht mehr so einfach möglich.

In den Tagen zuvor waren drei weitere Gesetzes-Entwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Eine große Mehrheit von Abgeordneten soll hinter einem Vorschlag der Abgeordneten Michael Brand, Eva Högl u.a. stehen, welcher einen Strafrechts-Paragraphen vorsieht, demnach die geschäftsmäßige, also die auf Wiederholung und angelegte Suizidhilfe, selbst wenn dadurch kein Geld verdient wird, bestraft werden kann. Noch restriktiver ist ein Vorschlag der CDU-Abgeordneten Sensburg und Dörflinger, der eine generelle Kriminalisierung jeder Suizidhilfe beabsichtigt.

Deutlich anders ist ein Vorschlag von Renate Künast (MdB Grüne) und Dr. Petra Sitte (MdB Die Linke), der nicht ausdrücklich im Straf- oder Zivilrecht angesiedelt ist. Deren Gesetzesentwurf möchte Sorgfaltskriterien für Sterbehilfevereine einführen.

Die erste Lesung findet am 3. Juli im Deutschen Bundestag statt. Endgültig abgestimmt wird (ohne Fraktionszwang) aber frühestens im November des Jahres.

(Alle vier nun vorliegenden Gesetzesentwürfe sind dem Artikel beigefügt.)


Interessante Veranstaltungen:
"Die letzte Hilfe! Ärzte aus dem In- und Ausland diskutieren über Suizidhilfe", Samstag, 20. Juni 2015, 19.30 Uhr, Ort: Urania, Berlin www.dghs.de
"Ärzte, Angehörige, Sterbehelfer – wer darf beim Suizid helfen?", Dienstag, 30. Juni 2015, 18.30 Uhr, Ort: Senatssaal im Hauptgebäude der Humboldt-Universität Berlin, Unter den Linden 6, Veranstalter: Humanistische Union (HU), www.humanistische-union.de