Strafanzeige gegen Künstler gestellt

Gemeinde lässt Jodl-Kreuz verhüllen

Die Künstler beim Anbringen des Mahnschildes
Die Künstler beim Anbringen des Mahnschildes

FRAUENCHIEMSEE. (hpd) Die Protestaktion des Münchner Künstlers Wolfram P. Kastner und des Rechtsanwalts Jürgen Arnold aus München auf dem Friedhof der Fraueninsel in Frauenchiemsee zieht weitere Kreise. Jetzt wurde gegen die beiden Initiatoren Strafanzeige gestellt.

Die beiden hatten am Dienstag an dem Grabkreuz, das an den bei den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilten Alfred Jodl erinnert, ein Schild angebracht: "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher! Alfred Jodl wurde im Nürnberger Prozess 1946 als Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet."

Verhüllt: Das Kreuz, das an den einstigen Wehrmachts-General erinnert.
Verhüllt: Das Kreuz, das an den einstigen Wehrmachts-General erinnert.

Gestern verhüllten Gemeindemitarbeiter auf Anweisung von Insel-Bürgermeister Georg Huber die Protest-Tafel. Seine Begründung: "Jeder hat ein Recht dazu, gegen einen solchen Schandfleck vorzugehen - aber nicht so! Wenn sie sich mit einem Transparent dahingestellt hätten, wäre das in Ordnung gewesen." Huber will die Sache nicht auf sich beruhen lassen: Die Gemeinde hat Strafanzeige gegen Kastner und Arnold wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen die Friedhofssatzung erstattet.

Huber befürchtet, dass die Grabstelle nun zu einer Anlaufstelle der rechten Szene wird: "Jetzt haben wir die Situation, die der Gemeinderat und ich als Bürgermeister hier nicht haben wollten: Jetzt werden die Besucher erst recht aufmerksam auf das Grab gemacht."

Der Kommentar von Künstler Kastner zur Verhüllung: "So steckt das Jodl-Kreuz vorerst im Müllsack. Da gehört es auch hin!"

Kommentare (6)

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Fr. 26 Jun 2015 - 11:53

Gut gemeint, aber wohl tatsächlich kontraproduktiv, wie der Bürgermeister zu Recht befürchtet. Es handelt sich im übrigen um einen Gedenkstein, nicht um eine Grabstätte. Jodl wurde nach der Hinrichtung -wie die anderen zum Tode Verurteilten- von den Alliierten spurlos entsorgt, gerade um keinen Wallfahrtsort zu schaffen. Wenn wir Pech haben, kriegen wir den jetzt. Allerdings nicht mehr lange... bestattet sind dort die Ehefrauen Jodls, die Grabnutzung läuft 2018 unwiderruflich ab.

Ernie (nicht überprüft)

Fr. 26 Jun 2015 - 13:55

Antwort auf von Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Soll hier also aus Angst vor der rechten Brut wieder alles totgeschwiegen werden? Gedenkstein oder Grabstein - was ist in Anbetracht einer solchen Person schlimmer und warum soll Jodl überhaupt gedacht werden, wenn doch die Alliierten einen Wallfahrtsort vermeiden wollten?

@ ernie:
Hier gehts doch nicht ums Totschweigen, es handelt sich doch nicht um eine "öffentliche Gedenkstätte". Der Gedenkstein ist privat, wurde von der Familie auf deren Grabstelle aufgestellt, was ich auch in diesem Fall für völlig legitim halte. "Gedenken" also allenfalls für die Familie. Hieraus jetzt eine öffentliche Angelegenheit zu machen, ist gelinde gesagt unklug.

Peter Augustin (nicht überprüft)

Sa. 27 Jun 2015 - 22:42

Wenn die Gemeinde Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten will, ist das Hinweis darauf, dass das Ehrenmal ihr gehört; sonst könnte sie das nicht. Und das wäre skandalös, dass eine Gemeinde ein Ehrenmal für einen Nazi-Verbrecher unterhält.

Wenn sie Strafanzeige wegen Verstoßes gegen die Friedhofssatzung stellen will, wird sie sich auch da schwer tun; gegen die wurde mit der Aktion nämlich gar nicht verstoßen. Und um die in der Tat strafbewehrte „Störung der Totenruhe“ nach § 168 StGB kann es nicht gehen, da die Überreste des zur Rede stehenden A.Jodl ja gar nicht drin liegen; dieser wurde nach seiner Exekution 1946 verbrannt und seine Asche wurde in München in einen Seitenarm der Isar gestreut. Auf dem Friedhof steht ein insofern leeres Kenotaph. Fazit: da kein Toter drinliegt, kann auch seine Ruhe nicht gestört worden sein.

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

So. 28 Jun 2015 - 21:13

Antwort auf von Peter Augustin (nicht überprüft)

Was die Strafanzeige durch die Gemeinde angeht, so halte ich diese für ebenso unklug wie die Kunstaktion selbst. Ich stimme Ihnen darin zu, dass es kaum eine wirkliche Rechtsgrundlage geben dürfte. Die Grabstelle ist zur Nutzung überlassen, die eingebrachten Gegenstände (insbes. Grabsteine) sind Eigentum der Nutzungsberechtigten und müssen nach den üblichen Friedhofssatzungen nach Ablauf der Nutzungsdauer von diesen entfernt werden. Sachbeschädigung scheidet damit aus; sofern der Grabstein überhaupt wirklich beschädigt wurde (Bohrlöcher?) würde dies den Nutzungsberechtigten eine Anzeige ermöglichen, aber nicht der Gemeinde.
Ein Verstoß gegen die Friedhofssatzung -die ich nicht kenne- dürfte mögicherweise vorliegen, aber ein Verstoß gegen eine Satzung ist für sich niemals ein Straftatbestand. Deshalb sollte die Gemeinde ihrerseits auf dem Teppich bleiben.
So interessant die Diskussion über diese Einzelheiten sein mag, ich möchte doch wieder auf den Kern der Angelegenheit zurückkommen. Wie gehen wir heute, 70 Jahre nach Kriegsende, mit derartigen symbolbehafteten Dingen um? Wie ich schon sagte, muss es nach meiner Meinung der Familie unbenommen bleiben, auch einen persönlich gehaltenen Gedenkstein aufzustellen, solange dieser weder bedenkliche Symbole noch "verherrlichende" Aufschriften enthält. Das sollte die Menschenwürde garantieren. Die Zeit läuft, 2018 ist eh Schluss mit diesem Gedenkstein. Bitte daraus aber nicht den Schluss ziehen, dass ich der Nazizeit und ihren heute noch spürbaren Auswirkungen unkritisch gegenüberstehe. Ganz im Gegenteil, alles was nach Nazitum riecht verursacht mir schwerste Allergien. Öffentliche Bekundungen dieser Haltung sind für mich außerhalb jeder Diskussionsfähigkeit. Ich hoffe aber, dargelegt zu haben, dass es hier um etwas anderes geht und dass es gute Gründe dafür gibt, die Aktion für unklug zu halten.

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