Kommentar

Kreuzigungsgemälde: Wegen Gewaltverherrlichung von Facebook gesperrt

Das soziale Netzwerk hatte ein Bild einer Kreuzigungsszene zunächst gesperrt – wegen gewaltverherrlichenden Inhalts. Wie man zu dieser Einschätzung kommen kann, kann sich ein berichtendes christliches Medium nicht erklären.

Facebook hat ein Gemälde gesperrt, das die Kreuzigung Jesu zeigt. Die Abbildung verstoße gegen die Gemeinschaftsstandards aufgrund von gewaltverherrlichendem Inhalt, so die Begründung. Es handelt sich um einen Post von "Sachsen Tourismus" über das Sakralmuseum Kamenz in der ehemaligen Klosterkirche St. Annen im Landkreis Bautzen. Dazu gehörte auch das Bilderpaar "Gesetz und Gnade" von Wolfgang Krodel aus dem Jahr 1542, das unter anderem eine Kreuzigungsszene zeigt, bei der das jesus’sche Blut auf einen armen Sünder herabspritzt, um ihn damit zu erlösen. Der Beitrag sollte als Werbeanzeige geschaltet werden, scheiterte jedoch an den Algorithmen.

Auch die menschliche Prüfung infolge eines Einspruchs bestätigte diese Entscheidung. Erst eine weitere Überprüfung durch einen Mitarbeiter schaltete den Post wieder frei. Dass die menschliche Kontrolle des Beitrags nicht funktioniert habe, gehe gar nicht, so die Geschäftsführerin der "Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen" gegenüber der Bild-Zeitung. Das Christliche Medienmagazin pro zeigte sich verwundert und konnte die vorangegangene Facebook-Entscheidung nicht verstehen: "Warum eine erste menschliche Prüfung das Gemälde ebenfalls als 'gewaltverherrlichend' einstufte, erklärte Facebook nicht."

Ja, warum nur? Wie kommt man bloß auf die Idee, die Darstellung eines Foltertodes könnte gewaltverherrlichend sein? Vielleicht fällt das nur Menschen auf, denen diese grausame Szenerie nicht von klein auf als Normalität präsentiert wurde. Wer frühzeitig die absurde Vorstellung verinnerlicht, dass es der Inbegriff von Liebe sei, wenn ein allmächtiger Vater seinen Sohn foltern und hinrichten lässt, der findet es vielleicht normal, so etwas darzustellen. Wem diese sadistische Vorstellung nicht geläufig ist – ja, der könnte tatsächlich auf die Idee kommen, es handle sich dabei um Gewalt.

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