Geplantes Lobby­re­gis­ter für den Bundestag

Kirchenlobbyismus ohne Kontrolle

Der deutsche Bundestag diskutiert derzeit über ein Lobby-Gesetz. Manche NGOs kritisieren die Gesetzentwürfe. Allerdings nicht, dass den Kirchen durch die Hintertür auch hier wieder Sonderrechte eingeräumt werden sollen.

Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD soll das Gesetz nur für den Deutschen Bundestag gelten, die Regierung und die Ministerien sollen davon ausgeschlossen bleiben. Das wird zum Beispiel auch von Lobbycontrol kritisiert: "Nach wie vor sieht der Gesetzentwurf ein Lobbyregister nur für die Lobbyarbeit gegenüber dem Bundestag vor. Ein Lobbyregister, das nur für den Bundestag gilt, ist unzureichend, da es wesentliche Bereiche der Lobbyszene nicht erfasst. Im internationalen Vergleich gibt es kein Land mit ernstzunehmendem Lobbyregister, bei dem die Regierung ausgeklammert ist."

Nicht hinterfragt wird jedoch ein Passus, der ebenfalls im Gesetzentwurf vorhanden ist: Im Paragrafen 1 des Gesetzentwurfs heißt es unter Punkt 3: "Der Eintragungspflicht unterliegt die Interessenvertretung nicht […] im Rahmen der Tätigkeit der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften" (Unterpunkt 9).

Einzig dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) fiel bislang auf, dass hier die Kirchen mit Bundestagsfraktionen und anderen Mandatsträgern, mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Parteien und Pressevertretern gleichgesetzt werden sollen.

Bei Twitter wies das ifw darauf hin:

Tweet des ifw

In der anschließenden Diskussion stimmte Lobbycontrol bei Twitter ebenfalls zu, dass eine Freistellung von der Registrierung für Kirchen-Lobbyisten falsch ist.

Twitter-Diskussion

Die Rolle der beiden großen christlichen Kirchen als Lobbyisten ist der Öffentlichkeit kaum bekannt. Und das, obwohl ihre Vernetzung so perfekt ist, dass sie sogar von der Autoindustrie beneidet werden. Die katholische und evangelische Kirche betreiben eigene Lobbybüros in allen Landtagen und wie selbstverständlich auch im Bundestag. Sie machen gar keinen Hehl aus dem, was sie tun: Besucht man beispielsweise die Website des "Katholischen Büros in Berlin", kann man dort lesen:

"Die Arbeitsweise des Katholischen Büros ist geleitet von der Vorstellung, dass die katholische Kirche in Deutschland dem Gemeinwohl im Ganzen verpflichtet ist und sich in diesem Sinne in den politischen Meinungsbildungsprozess einbringt. (...) Das Katholische Büro (...) erfüllt seinen Auftrag insbesondere durch die Beobachtung der Gesetzgebungsvorhaben des Bundes, die sachkundige Begleitung bei der Vorbereitung von Gesetzen und politischen Entscheidungen, die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren des Bundes sowie die Durchführung von Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz. Auch die Pflege der Kontakte zu den Verantwortungsträgern in Gesellschaft und Politik gehört hierzu."

Leider muss davon ausgegangen werden, dass – ganz gleich, an welchen Stellen der Gesetzentwurf noch verändert werden wird, ehe er Gesetz wird – dieser Part nicht geändert wird. Viel zu selbstverständlich scheint es den Bundestagsabgeordneten zu sein, dass die Kirchen unkontrollierten Lobbyismus betreiben können. Immer wieder hört man als Begründung, dass diese schließlich eine wichtige gesellschaftliche Rolle einnähmen und deshalb selbstverständlich auch gesondert zu behandeln seien. Doch: Dieses "Argument" gilt erst dann, wenn auch Freiwillige Feuerwehren, die Arbeiterwohlfahrt oder der Humanistische Verband ebenso behandelt werden.

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