Der Prediger Olaf Latzel wurde in zweiter Instanz vom Landgericht freigesprochen. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom November 2020 aufgehoben. Das Amtsgericht Bremen hatte den evangelikalen Prediger wegen Volksverhetzung zu 8100 Euro Strafe verurteilt, da er unter anderem Homosexuelle als Degenerationsform der Gesellschaft und Menschen vom CSD als Verbrecher bezeichnet hatte. Latzel war in Revision gegangen.
Die Anwälte Latzels hatten sofort nach der Einreichung der Berufung ein theologisches Gutachten gefordert, um nachweisen zu können, dass Latzel die Position der Bibel vertrete und durch die Religionsfreiheit seine Aussagen vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt seien.
Diese Ansicht allein offenbart ein sonderbares Bild dieser Gesellschaft und ihrem Rechtsverständnis. Würden alle Aussagen aus der Bibel, der Tora, dem Koran oder dem Buch Mormon durch die Religionsfreiheit gedeckt und somit über den bürgerlichen Gesetzen wie Grundgesetz, dem Strafgesetzbuch oder dem BGB stehen, hätten man der Rechtsphilosophie der religiösen Dogmatiker nachgegeben, dass bürgerliche Gesetze nur dann anzuerkennen sind, wenn sie im Einklang mit den Aussagen der alten Bücher stehen. Damit sind sich die christlichen Dogmatiker der Evangelikalen, der Katholiken und der orthodoxen Kirche selbst mit den Islamisten einig. Islamisten vertreten konsequent die Position, dass sich das staatliche Strafrecht an der Sharia zu orientieren habe.
Das Landgericht Bremen hat sich darauf verständigt, zwei theologische Gutachter zu befragen ob denn die von Latzel vertretenen Auffassungen durch die Bibel gedeckt seien.
Mit dieser Einlassung hat sich das Landgericht, unter Missachtung der Prinzipien eines säkularen bürgerlichen Rechtssystems, bereits auf die Argumentation des religiösen Blocks eingelassen. Die Berufungskammer beim Landgericht hat am 16. Mai ein Gutachten, das der "liberalen" Theologin, als Befangen abgelehnt. Sie hatte Latzels Äußerungen kritisiert.
Der andere Gutachter, der katholische Theologe Schwienhorst-Schönberger, erklärte, Latzel habe für seine Bewertung der Homosexualität als sündhaft "von der Sache her eine gute biblische Grundlage". Aus christlicher Sicht könne auch die radikale Gendertheorie als Widerspruch zur göttlichen Schöpfungsordnung gesehen werden. Das gelte auch für die Bewertung von Homosexualität als Degenerationsform der Gesellschaft. Diese Ansichten seien nicht Latzels "private Sondermeinung", sondern würden weltweit nach wie vor von Theologen vertreten." (Zitiert nach IDEA 13.Mai 2022)
Wenn strafrechtliche Tatbestände von Personen begangen werden, kann es allenfalls eine Rolle spielen, ob die Person unter Umständen nur eingeschränkt strafmündig ist. Dies kann bei jugendlichen Tätern oder psychischen Erkrankungen der Fall sein. Ein politischer oder religiöser Hintergrund für ein Tatmotiv darf sich nicht strafmildernd auswirken, dies würde dem Gleichheitsgrundsatz der Gesetzgebung widersprechen.
Daher ist die Einlassung auf die Frage, ob Volksverhetzung und Beleidigung unter die Religionsfreiheit fallen, in sich schon eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der postulierten Ansprüche, dass die Gesetze vom Volke gemacht werden und nicht von Göttern bzw. von ihren selbsternannten Stellvertretern.
Im Falle Olaf Latzels ist es daher völlig egal, ob Latzel seine Verkündigungen und Beleidigungen aus dem Kaffeesatz, einem Comic oder der Bibel ableitet. Das gesagte Wort und seine Intention zählen. In seinem Fall ist nicht nur aus den Verlautbarungen des Eheseminars bekannt, dass er Gender, Homosexualität und Ehebruch für eine Sünde hält, die es mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt. Diese Aussagen hat er wiederholt getätigt und sie finden sich auch im Gemeindebrief seiner Martinigemeinde wieder, deren Redaktion er angehört. Insofern sind auch seine Entschuldigungen reine Lippenbekenntnisse.
Die Entscheidung des Gerichts ist ein Einfallstor für religiöse Fanatiker jedweder Richtung, ihre religiösen Dogmen über bürgerliche Gesetze und gesellschaftliche Diskurse zu stellen.
Wir sollten die evangelikale Weltsicht als das sehen, was sie wirklich ist. Eine politische Ideologie, eine Verschwörungstheorie, die Andersdenkende, Frauen und queere Menschen erniedrigen und zwangsbehandeln will. Und weil sie eine politische autoritäre Bewegung ist, bieten sie Diktaturen und autoritären Regimen, Putins und Erdogans, eine Blaupause, Menschen als Untertanen unter Staat und göttlichen Willen zu behandeln.
23 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Was ich mich hierbei frage: Nach welchen Kriterien hat denn das Gericht die Bibel als Rechtfertigungsgrund bestimmt. Sagt denn dazu das Urteil nichts aus?
Denn wäre dies der Beliebigkeit anheimgestellt, quasi der freien Wahl eines Gutachters, dann könnte man in der Tat jeden x-beliebigen historisierenden Roman als Quelle für Ent- oder (noch schlimmer) Beschuldigungen vor Gericht nutzten. Denn letztlich ist die Bibel nichts anderes. Sie zeichnet - wie alle anderen sogenannten heiligen Schriften - eine Art Sittengemälde der damaligen (!) Zeit, das in einem Rechtstaat keinerlei rechtsnormierende Kraft entfalten darf. Der Rechtsstaat hat ja 1919 in Deutschland den Gottesstaat abgelöst - auch wenn die ungerechtfertigten Zahlungen an die Kirchen noch nicht abgelöst wurden.
D.h. de jure und de facto darf die Bibel kein Rechtfertigungsgrund für Straftaten sein. Privat mag jeder seine Meinung haben und er darf sie auch verkünden. Hier wäre also zu prüfen, ob die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) hinreichende Entlastung bietet. Oder ob der Tatbestand der Beleidung, gar Volksverhetzung gegeben ist. Nur im Rahmen dieser rechtsstaatlichen Bewertung sollte ein Urteil gefällt werden.
Ansonsten legt ein Amokläufer sein Manifest vor, Gutachter prüfen es und kommen zum Ergebnis, dass der Täter exakt nach den Worten des Manifests gemordet habe. Urteil Freispruch?
Petra Pausch am Permanenter Link
Ein Urteil also, in dem das Gericht die Bibel über das geltende Recht stellt. Die Richter am Landgericht sollten sich was schämen. Pfui Deibel!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Dem "Pfui Deibel" schließe ich mich an; aber sowas von!
Klaus Bernd am Permanenter Link
Auch der in theologischen Argumentationen so beliebte Dammbruch anstelle des „Einfallstors“ ist hier mal wirklich gerechtfertigt.
Rüdiger Ludwig am Permanenter Link
Eigentlich müsste man das Urteil doch auch nutzen können.
Falls sie es bejahen, wissen wir wenigstens woran wir sind.
Alle, die es verneinen sollte man vernetzen, um mit Ihnen zusammen zu prüfen, welche Gesetze man anpassen muss, um Deutschland zu einem säkularen Staat zu machen.
Roland Fakler am Permanenter Link
Wenigstens haben wir jetzt Klarheit darüber, wer alles die Todesstrafe verdient:
- alle Ehebrecher (Lev 20:10)
- alle Zauberinnen (Ex 22:18)
- alle falschen Propheten (Zech 13:3; Lev 20:27)
- alle Neugierigen (1 Sam 6:19-20)
- alle Nicht- Hebräer (Dt 20:16-17)
- Söhne von Sündern (Isaiah 14:21)
- alle Ungläubigen (2 Chron 15:12-13)
- jeden der Gott flucht (Lev 24:16)
- jedes Kind, das Eltern schlägt (Ex 21:15)
- Kinder, die ihren Eltern nicht gehorchen (Dt 21:20)
- alle die Vater und Mutter fluchen (Lev 20:9)
- alle die am Sabbat arbeiten (Ex 31:15)
- Fremde die sich einem Tempel? nähern (Num 1:48-51)
- alle männlichen Feinde nach einer gewonnenen Schlacht (Dt 20:13)
- jede Braut, die keine Jungfrau mehr ist (Dt 22:21)
- diejenigen, die den falschen Gott anbeten (Num 25:1-9; Dt 13:13-16)
- jeden der jemanden tötet. (Lev 24:17)
Auch im Neuen Testament:
- alle Homosexuellen ( Lev 20:13; Rom 1:21-32)
- ungehorsame Kinder (Ex 21:17; Mk 7:10)
- uneheliche Kinder (Off. 2:23)
Hans Trutnau am Permanenter Link
S/ Ist eigtl. im gleichen Aufwasch der § 175 StGB wieder inkraftgetreten? \S
Helmuth Dau am Permanenter Link
Vorsicht, das mit der "Volksverhetzung" und "Beleidigung" steht natuerlich in Konkurrenz zu anderen Grundwerten, u.a. Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit.
Waehrend wohl kein Richter einen Rotlichtverstoss kassieren wuerde, weil ich nicht an rote Lichter glaube, ist das bei solchen rein verbalen Taten schwieriger.
In einem Eheseminar die Suenden farbenfroh auszugestalten, ist wohl die schoenste Aufgabe eines Priesters. Ich hoffe, der Pastor Latzel ist nicht verbissen, sondern hat das mit Lust getan, wie es einem Christen gebuehrt.
Die Richter sind natuerlich auf dem Holzweg ueberhaupt Gutachten einzufordern, der Latzel kann doch glauben was er will - dazu braucht er keine alten Buecher! Die Richter muessen den Konflikt zwischen Glaubensfreiheit und deren Ausdruck auf der einen Seite und der Wuerde der (Mit)menschen (Beleidigung) und dem sozialen Frieden (Volksverhetzung) loesen. Dafuer haben sie lange studiert und kriegen gutes Geld. Gutachter braucht man dafuer nicht, das ist juristische Kunst.
Helmuth Dau am Permanenter Link
Bereinigt um belletristischen Kram: Art 4 GG, (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
D.h., kein Vertreter der oeffentlichen Gewalt hat das Recht, sich mit dem Glauben zu befassen. Jeder Buerger glaubt, was er will oder auch nicht. Allein, wenn der Glaube in Konkurrenz zu anderen Pflichten tritt, muss der Richter abwaegen. Bei Kriegsdienstverweigerung hatte es eine gewisse Tradition, Gewissenserforschung zu betreiben. Eine zweifelhafte Praxis, die dieses Gericht auf Glaubensinhalte ausweitet.
Ich hoffe, dass es eine weitere Instanz geben wird, die die Welt wieder auf die Fuesse stellt.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Der letzte Absatz im Artikel zeigt deutlich wohin die Reise der Religionen geht, nämlich,
zurück ins finsterste Mittelalter, mit drakonischen Strafen für anders denkende und eine
Dass die Gerichte sich zum Handlanger dieser verklemmten Weltanschauung machen lassen ist ein Alarmsignal gegen jedwede Demokratie.
Peter Linke am Permanenter Link
„Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so ist das ein Greuel und beide sollten des Todes sterben.“ (3. Mose 20, 13)
Das Landgericht Bremen würde folglich einem nach diesem Vers Handelnden Freispruch gewähren. Er ist Bestandteil der Bibel und diese ist nun auch nach Meinung vieler Politiker, wie Ursula von der Leyen, Grundlage der ersten 19 Artikel unseres Grundgesetzes.
Menschen mit diesen Ansichten werden mehrheitlich, also demokratisch, in die Parlamente gewählt ...
Rene Goeckel am Permanenter Link
Wir wissen nun, dass die Religionsfreiheit über dem Artikel 1 GG steht. Die Neufassung lautet: "... ist unantastbar, es sei denn ...".
A.S. am Permanenter Link
Das es kirchentreue Seilschaften in der Justiz gibt wissen wir doch seit den Missbrauchsfällen.
Jörn Dyck am Permanenter Link
Der Bundestag hat doch im Jahr 2017 darüber abgestimmt, ob Homosexuelle eine Ehe eingehen dürfen. Der Schutz der Ehe ist im Grundgesetz Art. 6 verankert und durch zahlreiche Gerichtsurteile konkretisiert worden.
Natürlich darf ein Theologe die aktuelle Gesetzgebung kritisieren, aber dieses Recht findet seine Grenzen bei konkurrierenden Rechtsgütern. Beispielsweise würde ich erwarten, dass es nicht erlaubt ist, sich gegen "Mischehen" (jüdisch-christlich, schwarz-weiß, usw.) zu ereifern. Genau das war ja die Idee von Art. 6: Dass es der Regierung und den Bürgern nicht mehr erlaubt wäre, sich darin einzumischen, oder solche Ehen öffentlich zu schmähen.
Deswegen hatte ich gedacht, dass sich seit der Einführung der "Ehe für alle" kein homosexueller Mensch mehr solche Anwürfe gefallen lassen muss. Ich würde erwarten, dass ein christlicher Mob, der vor dem Standesamt aufkreuzt und Schilder hochhält mit der Aufschrift: "Schande! Schande! Schande!" von der Polizei einkassiert wird. Es geht also nicht nur darum, dass Homosexuelle auf dem Standesamt eine Urkunde und einen Stempel erhalten, sondern dass sie zusätzlich den Schutz und die Wertschätzung des Staates erhalten — genau wie Heterosexuelle auch.
Das wurde alles ewig lange hin und her diskutiert, und im Jahr 2017 wurde abgestimmt. Aber nun wird so getan, als wäre es nicht so gemeint gewesen, und als ob man "nochmal ganz grundsätzlich" irgendwelche theologischen Gutachter befragen müsse, und als ob es für religiöse Leute keine Geltung hätte.
Hier wird doch ganz klar ein Privileg zugestanden auf Kosten der Homosexuellen. Aber für diese Ungleichbehandlung sehe ich keine Rechtfertigung.
Unechter Pole am Permanenter Link
Jörn, Deine Argumentationskette hat einen gewaltigen Schwachpunkt. Man liest leider immer noch in Kommentaren zum Art.
David Z am Permanenter Link
"todeswürdiges Verbrechen"
Die Befürwortung der Todesstrafe ist kein Straftatbestand. Das Gericht muss zw Meinungsfreiheit und "Volksverhetzung" /Beleidigung abwägen. Ob das hier geglückt ist, lasse ich offen.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Das Landgericht ist in die Falle der Berufungsbegründung getappt und hat sich auf eine Begründbarkeitsdiskussion eingelassen, statt sich auf die Feststellung zu beschränken, ob der Sachverhalt des Falles sich mit dem
Das Letzte, dem ich das Wort reden würde, ist Richterbashing. Aber hier ist mE das Gericht so weit aus der Kurve geflogen, dass die Causa nicht unkommentiert bleiben kann. Volle Zustimmung zum Artikel.
Um die Verletzung des Gleichheitssatzes nochmal anders zu verdeutlichen: Nach den Maßstäben des Gerichtes hätte also ein säkularer Täter ohne Weiteres verurteilt werden müssen, da er als Rechtfertigung kein theologisches Gutachten hätte vorweisen können, das ihm Bibelkonformität bescheinigt hätte. Und nein, das ist keine Ungleichheit, die ungleich zu behandeln wäre. Die Ungleichheit ist hier nicht aus den unterschiedlichen persönlichen Positionen ableitbar, vielmehr besteht die Gleichheit in der Gleichheit der inkriminierten Tat.
Eine sehr böse Sache!
Andreas Walter am Permanenter Link
Ja, das sehe ich auch so. Ich als Atheist wäre also verurteilt wurden, weil ich keine uralte Geschichtensammlung vorweisen kann, die meine Äußerung als Religionsausübung schützt?
David Z am Permanenter Link
Argumentiert das Gericht allen ernstes mit der Religionsfreiheit? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Soweit ich das als Laie beurteilen kann, stehen zwei Rechtsdimensionen im Raum.
Beleidigung und/oder
Volksverhetzung bzw Gruppenbezogene Hetze/Verunglimpfung
Gegen
Meinungsfreiheit.
Wenn man Religionsfreiheit bzw Religion allgemein hier in welcher Form auch immer als entschuldigendes Argument einwebt, würde dies bedeuten, dass ein Atheist, der ähnliches von sich gibt, härter bestraft würde. Damit würden wir aber gegen das Gleichheitsgebot verstossen, was das "Argument" ad absurdum führt.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Leider ist es genau so: Das Gericht hat als entlastendes Moment den Umstand gewertet, dass die inkriminierten Äußerungen des Beschuldigten sich aus seiner Glaubensüberzeugung und der dieser zugrunde liegenden Heiligen
Wie ich schon schrieb, hat das Gericht hier den Pfad der Rechtsfindung verlassen, nämlich die Beurteilung, ob der angeklagte Sachverhalt sich mit dem gesetzlichen Straftatbestand in Deckung bringen lässt. An die Stelle dessen setzt es, und zwar nicht etwa als entlastendes Moment im Sinne eines Verbotsirrtums oder einer eingeschränkten Verantwortung, den "Maßstab" des religiösen Dogmas. Das ist eine Außerkraftsetzung der Rechtsordnung, nichts weniger. Dagegen ist das "Weimarer Urteil", bei dem seinerzeit ein Richter jenseits seiner Befugnis und bar jeder Kompetenz (beides wurde ihm von der Folgeinstanz bescheinigt) die damals geltenden Corona-Verhaltensregeln für ungültig erklärte, geradezu eine Petitesse.
David Z am Permanenter Link
Vielen Fank für die weiteren Informationen und Einordnung.
In der Tat ein groteskes Urteil. Ich hoffe, es geht in die Berufung.
Martin Scheffler am Permanenter Link
24. Mai 2022
Nach Latzel-Freispruch: Bremer Staatsanwaltschaft geht in Revision
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/latzel-prozess-staatsanwaltschaft-berufung-bremen-100.html
Die Bremer Staatsanwaltschaft will den Freispruch für Pastor Olaf Latzel nicht akzeptieren. Nach dem Freispruch des evangelischen Pastors vom Vorwurf der Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Es seien fristwahrend Rechtsmittel eingelegt worden, sagte Oberstaatsanwältin Silke Noltensmeier-von Osten. Die Staatsanwaltschaft will vor der Begründung ihrer Revision zunächst das Urteil des Landgerichtes prüfen, wenn es schriftlich vorliegt. Erst dann sei eine Kontrolle auf Rechtsfehler möglich.
Am Freitag hatte das Landgericht den Pastor vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Gegen Latzel war zuvor Anklage wegen fragwürdiger Äußerungen über Homosexuelle erhoben worden. Das Amtsgericht Bremen hatte ihn zunächst in erster Instanz schuldig gesprochen.
Peter am Permanenter Link
Im Namen der Religion darf man in diesem Land fast alles - Wir müssen froh sein, dass die Hexenverbrennung schon früher abgeschafft wurde.