Seit 2014 betreibt Russland eine hybride Kriegsführung in der Ukraine. Dabei verbreiten die Medien des Kremls ihre punktgenau produzierten Narrative auch in Deutschland. Ziele des russischen Präsidenten sind die Spaltung unserer Gesellschaft und Destabilisierung der bestehenden Demokratie.
Am 24. Februar befahl der russische Präsident Wladimir Putin den Angriff auf die Ukraine. Politik und Öffentlichkeit waren weltweit schockiert über diesen kriegerischen Akt. Auch humanistische Organisationen in Deutschland zeigten sich entsetzt.
Das eigene Zuhause ist für viele Frauen der gefährlichste Ort. Jede vierte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben häusliche Gewalt. Das bedeutet, dass wir alle mit großer Wahrscheinlichkeit sowohl Betroffene als auch Täter kennen.
Besonders hohen Rückhalt haben die sogenannten "Spaziergänge" unter AfD-Wählern, Ungeimpften und Verschwörungsgläubigen, so die jetzt veröffentlichte repräsentative Untersuchung des interdisziplinären Center for Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS). Damit bestätigt sie frühere Erhebungen, wie die sukzessiv fortgeführte COSMO-Studie. Und sie belegt erstmals die bedeutende Rolle des Messengerdienstes Telegram bei der Verbreitung von Verschwörungserzählungen, die Menschen zum Protest aufstacheln.
Russland marschiert in die Ukraine ein. Zum Entsetzen vieler hat Putin es tatsächlich gewagt. Er hat damit den Kalten Krieg 2.0 ausgerufen. Ein Kommentar von Daniela Wakonigg.
Dass Menschen selbstbestimmt sterben können, ist das gemeinsame Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), von DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe. Anfang der Woche stellten die Organisationen ihre "10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" der Öffentlichkeit vor. Der hpd sprach mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS), Sandra Martino (DIGNITAS-Deutschland) und Jakub Jaros (Verein Sterbehilfe) über ihre Forderungen, gemeinsame Erfahrungen im Bereich der Suizidhilfe und über einen möglichen neuen Paragraphen 217 StGB, durch den selbstbestimmtes Sterben in Deutschland wieder deutlich schwieriger werden könnte.
Der "Berliner Appell (2022): 10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" wurde von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Dignitas Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung gemeinsam verabschiedet und gestern im Rahmen der Pressekonferenz "Zwei Jahre Karlsruher Urteil" im Haus der Bundespressekonferenz erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Der hpd dokumentiert den Berliner Appell hier im Wortlaut.
"Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell", der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde.
Der US-Sprachwissenschaftler John McWhorter kritisiert vehement die gegenwärtige antirassistische Welle in den USA, da sie Formen einer neuen Religion etwa mit "Schuld"-Vorstellungen annehme. So polemisch manche Ausführungen des Autors sind, so hat man es hier doch mit einer wichtigen Stimme gegen problematische Tendenzen zu tun.
Am 15. Februar findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafprozess gegen den radikalen christlichen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Annen betreibt die Webseite "babykaust.de", auf der er suggeriert, Schwangerschaftsabbrüche seien eine Steigerungsform des Holocausts. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beleidigung von ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden gegen Annen mehrere Strafanzeigen erstattet. Da sich die Staatsanwaltschaft im morgigen Prozess auf den Tatbestand der Beleidigung konzentriert, den Aspekt der Volksverhetzung jedoch außen vor lässt, ist eine Protest-Kundgebung geplant, die von 10 bis 12 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden soll.
Vor zwei Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB. Anlässlich dieses Jahrestags berichten die drei wichtigsten Organisationen für eine "humane Sterbekultur" in Deutschland DGHS, Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe zusammen mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am 21. Februar in einer gemeinsamen Pressekonferenz über ihre praktischen Erfahrungen mit Sterbehilfe in Deutschland.
Vor knapp drei Wochen wurde ein von der Erzdiözese München und Freising beauftragtes juristisches Gutachten zu begangenem sexuellen Missbrauch der Öffentlichkeit präsentiert. Der hpd hat darüber mit Holm Putzke gesprochen; er ist Strafrechtsprofessor an der Universität Passau und war Initiator der ifw-Strafanzeigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gegen alle deutschen Diözesen von 2018. Im Interview findet er klare Worte zur Passivität staatlicher Strafverfolgungsorgane, der zögerlichen Haltung der Politik und zur Zukunft der katholischen Kirche.
Das Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen beglückwünscht die Katholik*innen auf dem synodalen Weg zu ihren Beschlüssen und stellt zugleich fest: Wir sind enttäuscht, dass die Anliegen der Opfer der katholischen Kirche bei den Gesprächen zwischen Bischöfen und Laienvertretern in Frankfurt offenbar wieder einmal keine Rolle gespielt haben.
Am heutigen Montag, den 7. Februar 2022, jährt sich der zum 17. Mal. Hatun Sürücü wurde von ihren Brüdern in Berlin ermordet, weil sie frei und selbstbestimmt leben wollte und damit in den Augen der Brüder gegen die sogenannte Familienehre verstieß.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."