Welche Anforderungen müsste ein Gesetz erfüllen, um in Streitfragen rund um eine Änderung des Geschlechtseintrags tatsächlich Rechtsklarheit und Rechtsfrieden herzustellen? Zahlreiche Streitfälle zeigen, dass das Selbstbestimmungsgesetz zentrale Folgefragen zu Hausrecht, Diskriminierung und den Wirkungen des Personenstands weitgehend offenlässt und damit erhebliche Rechtsunsicherheiten erzeugt.
In meinem letzten Artikel zu einem Beitrag der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) habe ich den Aspekt des angeblichen biologischen Geschlechts als "Phänotyp" kritisiert und gezeigt, zu welch absurden Folgen dies bezüglich der Zuordnung zum männlichen beziehungsweise weiblichen Geschlecht führen würde. Frauen wären manchmal keine Frauen, Männer keine Männer und Transfrauen beziehungsweise -männer mal so, mal so, würde man sich auf den Augenschein berufen (was wohl mit dem Phänotyp gemeint sein sollte).
Um diese Probleme soll es in diesem Beitrag jedoch nicht nochmals gehen. Vielmehr möchte ich der Frage nachgehen, "was müsste ein Gesetz leisten?", wenn es in Bezug auf die Transfrage für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sorgen sollte. Denn wie man an den vielen Verfahren sieht, die dort laufen, wo Selbstbestimmungsgesetze eingeführt wurden, hat die Erweiterung des Personenkreises, der von diesem Recht Gebrauch machen kann, durchaus zu Rechtsunsicherheiten geführt, auch wenn dies immer wieder bestritten wurde und wird. Diese Unsicherheiten bestanden zwar auch schon mit dem Transsexuellengesetz aus den 1980er Jahren, wurden jedoch durch den erweiterten Personenkreis nun deutlicher sichtbar.
Das Hauptargument der gbs scheint mir zu sein, dass rechtliche Definitionen von wissenschaftlichen und alltagssprachlichen abweichen dürfen. So verstehe ich zumindest Kapitel 3 der Stellungnahme. Dies ist fraglos richtig und wenn es nur darum ginge, dann hätte man die Stellungnahme dort beenden können. Es gibt dafür sogar einen Fachbegriff: "Legalfiktion". Natürlich kann man vier Fußgänger rechtlich wie ein Auto behandeln, wenn man das möchte, oder eine verschollene Person für tot erklären, auch, wenn über deren tatsächliches Ableben nichts bekannt ist. Dumm ist es dann nur, wenn diese Person quietschlebendig wieder auftaucht. Und damit sollte auch ersichtlich sein, dass man sich eben nicht nur darüber Gedanken machen sollte, ob etwas möglich ist, sondern auch, was daraus folgt.
Unterschiedliche rechtliche Beurteilungen
Und hier ist der Gesetzgeber zu schelten, der sich mit dem SBGG als Ziel gesetzt hat, "die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Einschätzung dritter Personen zu lösen" (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 1 SBGG) ohne zu klären, wozu diese geänderte personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung berechtigt und wozu nicht. Insbesondere die Bereiche Sport, Gefängnisse und Nackträume (wie Umkleiden und Saunen) sorgen hier immer wieder für Streitfälle. Der Verweis auf das Hausrecht, wie von der gbs getätigt, ist hier bestenfalls naiv, wie der Fall von Doris Lange, Besitzerin eines Fitnessstudios für Frauen, zeigt. Lange hatte von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und der Transfrau Laura H. das Training verweigert, worauf die Transfrau gegen das Fitnessstudio klagte (der hpd berichtete). Aber nicht nur die Transfrau H., sondern auch Teile der Bundesregierung in Form der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, waren der Meinung, dass diese Berufung auf das Hausrecht einen Akt der Diskriminierung darstellt. Dabei war Ataman selbst Teil der Regierung, von der das Gesetz mit der expliziten Nennung des Hausrechts verabschiedet worden war. Was wiegt also nun schwerer: Hausrecht, Phänotyp oder eingetragener Personenstand?
Der frühere Justizminister Marco Buschmann versuchte seinerzeit die Gemüter zu beruhigen, indem er im Gespräch mit der ZEIT betonte, dass das SBGG ja angeblich nur das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regeln würde. Nicht nur der Fall Lange zeigt, dass dem nicht so ist und aus dem Personenstand auch Ansprüche von Bürgern gegen Bürger abgeleitet werden. Besonders häufig sind dies Streitfälle um das sogenannte "Misgendern", also das Ansprechen mit Namen oder Pronomen, die von den Selbstgewählten abweichen.
Viele Transpersonen sind der Meinung, mit der Personenstandsänderung ein Recht darauf zu haben, im selbstgewählten Geschlecht adressiert zu werden, und zwar nicht nur von staatlichen Stellen, sondern auch von ihren Mitbürgern. Ein Rechtsstreit des Vereins Frauenheldinnen hat nun ergeben, dass ein solches "Misgenderverbot" nicht existiert. Ein solches "bedürfte eines neuen Verfassungsrechtssatzes". Darüber hätte aber das Bundesverfassungsgericht zu urteilen. Die Frauenheldinnen dürfen laut Urteil Transfrau Laura H. also weiterhin als "Mann" bezeichnen. Das gleiche Gericht hatte dem rechtspopulistischen Portal NiUS von Julian Reichelt jedoch 2023 noch untersagt, die Transfrau Janka Kluge als Mann zu bezeichnen. Auch im Fall Laura H. verbot ein Gericht die Transfrau in der Berichterstattung als "Mann" zu betiteln und verurteilte NiUS zur Zahlung von 6.000 Euro (der Fall ist noch nicht rechtskräftig).
Im Fall von Georgine Kellermann gegen Montserrat Varela wurde gegen die Feministin sogar ein Aktenzeichen wegen angeblicher Volksverhetzung vergeben, auch wenn die Klage am Ende eingestellt wurde. Die Frage, ob aus dem geänderten Personenstand Ansprüche gegenüber Mitbürgern erwachsen und ob misgendern eine Form der Beleidigung, gar Volksverhetzung ist, bleibt also ungeklärt.
Bekanntheit erreichte auch der Fall der rechtsextremistischen Person Marla Svenja Liebich, die über die Personenstandsänderung versuchte, in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden und dann vor der Strafverfolgung flüchtete. Heute sitzt Liebich in Tschechien in einem Männergefängnis. Fälle wie der von Liebich sind jedoch keine Ausnahme und beschränken sich nicht auf politische Extremisten. So sah sich aktuell eine Richterin in Großbritannien genötigt darauf hinzuweisen, dass die Geschlechtertrennung in Gefängnissen auf dem biologischen Geschlecht basieren müsse.
Aktuelle Regelung führt zu Chaos
All diese Streitfälle hätte man vermeiden können, hätte der Gesetzgeber klar geregelt, wozu eine Personenstandsänderung berechtigt und wozu eben auch nicht. Die aktuelle Regelung hingegen führt zu Chaos. Die Personen, die eine Personenstandsänderung vornehmen, wissen nicht, wann sie sich auf diese berufen können und wann nicht, und Frauenrechtlerinnen können nicht wissen, ob Frauen in verletzlichen Situationen wie Gefängnissen und Frauenhäusern vor übergriffigen Personen wie Liebich geschützt werden. Eine angeblich pragmatische Lösung auf Einzelfallbasis unter Betrachtung des Aussehens löst dieses Problem auch nicht. Einerseits widerspricht es dem Gedanken des Gesetzes, das ja ausdrücklich die Entscheidung von der Einschätzung dritter Personen lösen wollte. Insofern ist es auch keine Lösung, das SBGG so umzugestalten, dass ein entstigmatisierender Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs geschaffen wird. Dies wäre dann ja wieder eine Überprüfung durch Dritte, die man ja eben gerade nicht wollte. Andererseits ist nicht klar, was Standesämter überhaupt prüfen sollten und auf Basis welcher Rechtsgrundlage. Oder, wie Anna Katharina Mangold, Professorin für Europarecht an der Europa-Universität Flensburg, im Interview mit beck-aktuell sagte: "Was soll eine Standesbeamtin eruieren? Die körperliche Beschaffenheit der Person? Das ist doch abwegig."
Tatsächlich fordern gerade drei Bundesländer einen Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs, was einerseits zeigt, dass das Missbrauchsproblem nun langsam in der Politik anerkannt wird, aber andererseits eben genau der von mir angesprochenen Quadratur des Kreises entspricht, weil man eben entweder die Selbstidentifikation ernst nimmt, was einen Prüfmechanismus ausschließt, oder einen Prüfmechanismus einführt, der dann aber eben nichts mehr mit Selbstbestimmung und dem Lösen von der Einschätzung Dritter zu tun hat und de facto einer Rückkehr zum alten Begutachtungsmodell entspricht.
Egal, wie man sich jedoch entscheidet, alle vorgenannten Punkte müssten trotzdem im SBGG oder in Einzelgesetzen geregelt werden. Passiert ist jedoch bisher: nichts. Welche Ansprüche erwachsen aus einer Personenstandsänderung gegenüber Mitbürgern? Greift nach erfolgreicher Personenstandsänderung das Hausrecht oder handelt es sich um Diskriminierung? Vertraut man nun auf die Selbstidentifikation oder will man doch einen Prüfmechanismus, und wenn ja, wie soll der aussehen? Jetzt wäre es an der Zeit, das SBGG zu überprüfen und die entsprechenden Regelungen zu treffen.







6 Kommentare
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Guggemos, Walter am Permanenter Link
Nach dem Lesen des Artikels stellte sich mir eine grundsätzliche Frage: Kann mich irgendjemand – oder gar ein Gesetz oder eine sonstige Vorschrift – verpflichten, eine Person in einer Weise anzusprechen, die meiner ei
Ich meine: Zumindest im privaten Bereich sollte ich das selbst entscheiden dürfen. Wenn mir jemand freundlich, respektvoll und tolerant begegnet und mir zugleich dieselbe Freiheit zugesteht, kann ich mir gut vorstellen, auch seiner oder ihrer gewünschten Anrede zu entsprechen – schon aus Höflichkeit und gegenseitigem Respekt. Wie heißt es so schön "Wie es in den Wald hineinschreit, so kommt das Echo zurück."
Ebenso kann ich mir aber vorstellen, dass sich eine Person mir gegenüber so verhält, dass ich lieber ganz auf persönlichen Kontakt verzichte. Auch das gehört zur Privatautonomie. Auch hier gilt: Wie heißt es so schön "Wie es in den Wald hineinschreit, so kommt das Echo zurück."
Im privaten Bereich scheint mir das relativ einfach: Man kann Distanz halten oder den Kontakt vermeiden. Komplizierter wird es im geschäftlichen oder beruflichen Umfeld und erst recht dort, wo öffentliche oder amtliche Verpflichtungen bestehen. Dort treffen persönliche Freiheit, professionelle Anforderungen und gesetzliche Gleichbehandlungsgrundsätze unmittelbar aufeinander.
Für mich bleibt dabei die entscheidende Frage: Wo endet legitime Höflichkeit und wo beginnt ein staatlich oder gesellschaftlich erzwungener Sprachgebrauch? Gegenseitiger Respekt beruht in aller Regel auf Gegenseitigkeit. Wer Freiheit für sich beansprucht, sollte sie auch anderen zugestehen. Diese Grenze klar zu bestimmen, halte ich für eine wichtige Aufgabe in einer freiheitlichen Gesellschaft.
Kai am Permanenter Link
Bei amtlichen bzw staatlichen Belangen ist es ziemlich klar: Der aktuelle Geschlechtseintrag im Geburtenregister zählt. Bei Name und Anrede sowieso. Steht so im SBGG drin.
Darüber hinaus gelten die gleichen Rechte wie bei allen anderen Menschen. Mindestens der Anspruch auf den eingetragenen Namen. Denn wie würdest du auf eine Person reagieren, die dir sagt "also für mich siehst du wie Trude aus, deshalb nenn ich dich Trude und rede auch mit anderen so über dich".
Die Konflikte über Namen und Anrede werden in der Regel ausgelöst durch Menschen, die Transgeschlechtlichkeit prinzipiell nicht akzeptieren wollen.
Was Sebastian Schnelle mE übersieht steht in der Begründung zum SBGG (Kabinettsentwurf, https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0432-23.pdf) zu §6, Wirkungen, S.42ff.
Zum einen ganz klar "... enthält § 6 SBGG auch insoweit keine Änderung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nach § 10 Absatz 1 TSG". Heisst: Das angebliche "Chaos" existiert seit 45 Jahren, seit das alte TSG eingeführt wurde.
Bedeutender ist allerdings der Absatz davor: "Absatz 2 stellt klar, dass die Vertragsfreiheit, die Ausübung des Hausrechts und autonomes Satzungsrecht von privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen juristischen Personen unberührt bleiben und nimmt damit Lebenssituationen in den Blick, in denen das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht weder bisher noch künftig entscheidend ist."
Nochmal: "Lebenssituationen, in denen das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht weder bisher noch künftig entscheidend ist". Unter den weiteren Aufzählungen sind dann zB Toiletten, Umkleideräume, Saunen, Frauenhäuser und Frauenparkplätze.
Den allermeisten Menschen ist nicht bewusst, dass der Geschlechtseintrag von jeher im nicht-staatlichen Bereich quasi irrelevant war und ist. Nicht erst seit 1981 (altes TSG) oder mit dem neuen SBGG. Tatsächlich könnten die allermeisten ihr eingetragenes Geschlecht nicht mal spontan beweisen. Nein, im Perso stand es noch nie drin. Führereschein auch nicht. Ohne Reisepass oder beglaubigte Geburtsurkunde geht da nichts.
Geschlecht wird im Alltag schon immer viel informeller verhandelt. Ich sage gerne, Geschlecht wird an der Backtheke konstruiert. Nämlich nach Augenschein und normalerweise mit einer Portion Wohlwollen. Dann klappt das auch meistens.
Es ist ein bisschen zu billig, klare gesetzliche Regelungen zu fordern für etwas, wo auch bisher keine existierten. Wie gesagt: Weder vor 1981, noch danach. Dabei gab es spätestens seit Einführung des alten TSG schon immer Zweifelsfälle. Die wurden bloss nicht so medial hochgekocht.
Ich denke, dass gerade gesetzliche Regelungen gar nicht machbar sind, weil Recht immer allgemeingültig sein muss und sich Klassenbildung oder Abstufungen grundrechtlich verbieten. Entweder würde sich ein solches Gesetz zu einem unglaublich kleinteiligen Wust auswachsen, mit hunderten wenns und abers und Sonderfällen, oder es käme mindestens eine Gruppe vollkommen unter die Räder. Beides wäre katastrophal.
Frank am Permanenter Link
Und dann wäre noch die Frage der Wehrpflicht einer Person zu prüfen.
Kai am Permanenter Link
Das fällt in den staatlichen Bereich, daher gilt der aktuelle Eintrag.
Heisst: Sobald die Änderung mindestens zwei Monate rechtskräftig gültig ist, gilt der neue Geschlechtseitrag. Übrigens nach dem Wortlaut für Wechsel HIN ZUM männlichen Eintrag sofort und unverzüglich.
Das SBGG bezieht sich allerdings ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall, nicht auf den Wehrdienst im Frieden. Wird spannend werden, falls der Wehrdienst wieder reaktiviert wird, ob Änderungen kurz vor der Einberufung dann akzeptiert werden.
Ich gehe davon aus, dass bei einer Reaktivierung des Wehrdiensts ziemlich schnell eine Verfassungsbeschwerde wg Gleichbehandlung etc anhängig sein wird.
Kai am Permanenter Link
Hallo Sebastian Schnelle. Sie schreiben, "Welche Ansprüche erwachsen aus einer Personenstandsänderung gegenüber Mitbürgern?
Das alles IST geregelt. Jedenfalls auf einer Ebene, die rechtlich pragmatisch ist. Die Ansprüche: Das Recht auf den eingetragenen Namen und den Respekt der Menschenwürde. Das Offenbarungsverbot. Das Hausrecht im Zusammenhang mit dem AGG, das für trans Personen ebenso gilt, wie für rassistische Diskriminierung an der Disco-Tür - nämlich in der Praxis fast unmöglich zu beweisen. Steht alles im Gesetz und hilfsweise erklärt in der Begründung zum Kabinettsentwurf (BT.Drucksache 432/23).
Der andere Punkte: Die Möglichkeit der juristischen Transition, also Vornamen und Geschlechtseintrag zu ändern, gibt es seit 1981, als das alte TSG in Kraft trat. Probleme mit Menschen, die das nicht akzeptieren wollen ebenso. All die Fragestellungen sind nicht neu und es gibt deshalb auch keinen Grund, plötzlich Gesetze zu fordern für Situationen, die von je her ohne Berufung auf den Geschlechtseintrag geregelt wurden: Toiletten, Umkleiden, usw.
In der Begründung zum Kabinettsentwurf heisst es zu §6, Wirkungen, es nimmt "Lebenssituationen in den Blick, in denen das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht weder bisher noch künftig entscheidend ist". Geschlecht wurde im Alltag noch nie nach Personenstandseintrag beurteilt, sondern nach Augenschein und Akzeprtanz. Insofern ist der ganze Aufruhr zum allergrößten Teil einfach Unfug.
So richtig falsch liegen Sie bei Frau Ataman. Auch hier wäre ein Blick in die Fakten nützlich: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/ubad/bundesbeauftragte-node.html Die Beauftragte ist nicht Teil der Regierung, sondern unabhängig und den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle verpflichtet. Zitat: "Sie kann der Bundesregierung Vorschläge machen und Stellungnahmen zuleiten. In den Fällen, in denen sich eine Person wegen einer Benachteiligung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewandt hat und die ADS die gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstrebt, kann die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Beteiligte um Stellungnahmen ersuchen, soweit die Person, die sich an die ADS gewandt hat, hierzu ihr Einverständnis erklärt". Genau das hat sie getan. Eine gütliche Einigung angestrebt, Stellungnahmen erbeten und Vorschläge gemacht.
Was jedoch die Selbstidentifikation angeht, gibt es nach Stand der med.psych. Fachgesellschaften keine seriösen "Prüfmöglichkeiten". Die vormaligen "Gutachten" nach TSG waren erwiesenermassen untauglich. Sie attestierten ausschliesslich, ob eine Person der Gutachtenden glaubhaft deren persönliche Geschlechts-Stereotypen und unbewiesenen bzw zum großen Teil widerlegten Annahmen über trans Personen vortanzen konnte.
Viele cis Personen würden bei den Ansprüchen an klischeehafte Weiblichkeit oder Männlichkeit glatt durchfallen.
Fazit: Es gibt seit 45 Jahren offiziell trans Personen in Deutschland. Es hat sich nichts prinzipielles geändert. Weder an Rechten noch an Ansprüchen. Die alldurchdringende Vergeschlechtlichung im privaten Bereich gesetzlich zu regeln muss einfach scheitern. Entweder durch einen Wust an Kleinteiligkeit oder an Grudnrechtsverletzungen einzelner Gruppen bzw Personen.
Ilona Konrad am Permanenter Link
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein monumentaler Fehler.
Ein persönliches Gefühl, das der Realität diametral entgegensteht, in ein Gesetz zu gießen, ist Irrsinn.
Die Vehemenz, mit der das Selbstbestimmungsgesetz gegen die große Mehrheit und gegen jeden Sinn und Verstand durchgeprügelt wurde, lässt viele Fragen aufkommen.
Ich wage auch zu behaupten, dass das Thema von links-grüner Seite mit großer Vehemenz verurteilt worden wäre, wäre es das Herzensthema der AfD.
Die Wirtschaftsmacht Deutschland verabschiedet sich, aber jede Woche wedelt irgendeine Bundesbehörde mit einer sogenannten „Pride"-Flagge. Ein fulminantes Ablenkungsmanöver vom eigenen Versagen.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist in seiner Grundsubstanz ein widersinniges und widerrechtliches Gesetz, dessen Widersprüche nicht aufgelöst werden können. Das ist immer so, wenn der Wunsch mit einer völlig entgegengesetzten Realität kollidiert.
Vor allem hat mir immer noch niemand erklärt, warum sich das Selbstbestimmungsgesetz nicht auch auf alle anderen Faktoren unseres Lebens beziehen soll. Augenfarbe, Größe, Alter, Titel, Identität …
Oder Geldwert.
Warum kann ich den Jaguar nicht mit 50 Cent bezahlen, in dem guten Gefühl, dass ich reich bin und dass dies die ausreichende Entlohnung ist? Warum wird meine Selbstbestimmung so unwürdig begrenzt?
Warum dürfen wir nicht alle lügen?
Wozu soll faktenbasierte Wahrheit überhaupt gut sein, wo doch Gefühle so viel wichtiger sind?
Warum erzählen wir dem dummen Volk nicht, dass nichts von dem, was es gelernt hat, Bestand hat, weil jeder die Erlaubnis erhält, es gefühlsmäßig neu zu definieren?
Die Lüge als erstrebenswertes Ziel einer ultimativ freien Gesellschaft? Das Lob an alle, die sich der Lüge unterwerfen und sie unterstützen. Braves Menschlein, schön, dass du dem Mann mit baumelndem Penis bestätigst, eine Frau zu sein. Gehen wir zur nächsten Lektion über.
Erklären Sie mir, warum Männer so versessen darauf sind, ein Gesetz durchzusetzen und zu erhalten, das ohne Evidenz zu einer erheblichen Zunahme von Kastrationen und Verstümmelungen junger Menschen führt, in höchstem Maße frauenfeindlich ist, einen Meilenstein für Pädophile und die Prostitutionsmafia darstellt, denen eine Vielzahl von entwicklungsverzögerten und sexuell desorientierten Jugendlichen serviert wird, und ein Freudenfest für alle Fetischisten, Sissys und Exhibitionisten ist.
Warum wird das Thema Trans mit dem Thema LGB vermengt? Ein Mischungsverhältnis von 1 % zu 10 %, obwohl die beiden Themen absolut nichts gemein haben. Außer, dass man Kindern die Homosexualität wegtransen möchte, um sie durch eine Geschlechtsumwandlung heteronormativ zu „normalisieren". Das eine ist eine Lüge, das andere lediglich eine sexuelle Präferenz.
Nichts an diesem Thema ist logisch. Nichts! Ich kann niemanden ernst nehmen, der die faktenbasierte Wissenschaft durch Lügen ersetzen will und Wege sucht, damit die Menschen die Lüge besser schlucken.
Die Lüge wirkt immer, auch wenn man sie noch so gut versteckt. Die Lüge zerstört. Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Alles, was eine zerrüttete Gesellschaft unbedingt braucht.