Anlässlich des jährlichen 1000-Kreuze-Marsches von selbst ernannten "Lebensschützern", hat das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" in Münster zum Protest aufgerufen.
Mit rund 101.200 Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2017 ist die Anzahl an Abtreibungen in der Bundesrepublik um ca. 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
"Make Feminism Great Again" – so lautet der Slogan einer T-Shirt-Kampagne der Frauenzeitschrift EMMA. Eine überaus notwendige Forderung, findet die stellvertretende hpd-Chefredakteurin Daniela Wakonigg.
Im vergangenen Herbst wurde eine Frauenärztin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Jetzt hat die Debatte um den Strafrechtsparagraphen den Bundestag erreicht.
Heute debattiert der Bundestag über den Paragrafen 219a StGB, der ein Werbeverbot für Abtreibungen beinhaltet. Hier können Sie die Debatte im Live-Ticker verfolgen.
Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über die Abschaffung des Straftatbestands der "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" (§ 219a StGB) debattieren. Die Giordano-Bruno-Stiftung würde es sehr begrüßen, "wenn dieser alte, noch aus der Nazizeit stammende Paragraph fällt", sagt gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon. "Doch diese Streichung allein würde die weltanschauliche Schieflage in der Gesetzgebung nicht beseitigen. Leider sind die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch in ihrer Gesamtheit weder rational noch evidenzbasiert noch weltanschaulich neutral. Es ist an der Zeit, sie grundlegend zu revidieren."
Selbstbestimmung gilt in der säkularen Szene als wichtiges Ziel und hoher Wert. Doch diese uneingeschränkt positive Bewertung wird in letzter Zeit vermehrt in Frage gestellt. Da die "Bruchstellen" dabei nicht wie erwartet verlaufen, hat sich die MIZ des Themas in einem Schwerpunkt angenommen.
Die Debatte um den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a geht in die nächste Runde. Am gestrigen Dienstag wurden dem Bundestag mehr als 150.000 Unterschriften für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche überreicht.
Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Website Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht haben soll. In der Politik mehren sich Stimmen für die Abschaffung des umstrittenen Werbeverbots. Die Kirchen wollen dagegen an dem entsprechenden Paragrafen festhalten.
Bedauern, Schulterzucken, so ist nun mal die Rechtslage? Ablehnung, Wut, "die da oben"? Versuchen wir, beides beiseite zu lassen und uns dem Auge des Sturms ein wenig analytisch zu nähern.
Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Website Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht haben soll. Das Gießener Amtsgericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil: 40 Tagessätze zu 150 Euro.
Ein Appell von Juristinnen und Juristen spricht sich für das Recht von Frauen aus, über legale Abtreibungsangebote von ÄrztInnen informiert zu werden. Dabei dürfen die ÄrztInnen nicht kriminalisiert werden.
Die Ärztin Kristina Hänel ist von der Staatsanwaltschaft Gießen nach § 219a StGB angeklagt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 24. November 2017. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbot, öffentlich die ärztliche Dienstleistung des Schwangerschaftsabbruchs anzubieten. Auf Hänels Webseite befindet sich in ihrem Leistungsspektrum unter der Rubrik "Frauengesundheit" das Wort "Schwangerschaftsabbruch".
Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) bekannte im Kloster Blaubeuren: "Ich bin ein Gegner der Abtreibung." Damit stellt er sich auch gegen Teile der eigenen Parteiführung, die die sexuelle Selbstbestimmung als Teil der linken Politik begreifen.
Mit einem bunten Protest und zahlreichen kleineren kreativen Aktionen stellten sich über 2500 Menschen den christlich-fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen auf ihrem sogenannten "Marsch für das Leben" entgegen. Dazu aufgerufen hatte neben anderen Akteur*innen das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.