Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Damit haben die Gießener Ärztin Kristina Hänel und ihre Unterstützer*innen einen wichtigen Erfolg errungen. Doch der Kampf um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs geht weiter.
Am 24. Juni 2022 kippte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika das "Roe v Wade"-Gerichtsurteil, welches seit seiner Entscheidung 1973 Schwangeren das Recht auf Abtreibung sicherte. Die religiöse Rechte feiert, während unzählige Menschen gegen die Beschneidung reproduktiver Rechte protestieren. Ein Blick in Länder mit Abtreibungsverboten zeigt, wie die Situation in den USA in Zukunft aussehen könnte. Hinzu kommt, dass ein Verbot der Abtreibung nur ein erster Punkt sein könnte, dem die Beschneidung weiterer Rechte folgen könnte.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien spricht sich dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr zu kriminalisieren. Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) forderte der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller, nach der Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen auch ein Ende der "Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen".
Nach jahrelangen Debatten, gesellschaftlichen Forderungen und Instrumentalisierung durch Abtreibungsgegner*innen hat der Bundestag heute entschieden, den umstrittenen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der Werbung für aber auch Information über den Schwangerschaftsabbruch für durchführende Ärzt*innen zur kriminellen Handlung machte. Ein Meilenstein oder nur eine erste Etappe? Der hpd hat mit Christiane Tennhardt aus dem Vorstand von Doctors for Choice Germany darüber gesprochen.
Morgen soll es so weit sein: Paragraf 219a StGB wird abgeschafft. Die bekannte Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel, wird im Bundestag als Zuschauerin dabei sein. In einer heute verschickten Pressemitteilung bringt sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es der Bundestag Frauen zukünftig ermöglicht, einen freien Zugang zu Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten.
Bereits nachdem Texas ein neues Gesetz, welches legale Abtreibungen fast unmöglich macht, verabschiedet hatte, hatte sich der Satanic Temple zu Wort gemeldet und verkündet, Gläubige samt ihren religiösen Abtreibungsritualen vor Hindernissen wie zum Beispiel Wartezeiten oder medizinisch unnötige Prozeduren zu schützen.
In vielen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche mit massiven Gefahren für Frauen verbunden. Komplikationen enden aufgrund restriktiver Gesetzgebungen nicht selten sogar tödlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb zum Schutz von Frauen einen neuen Leitfaden erstellt.
Während seiner Amtszeit besetzte der damalige Präsident Donald Trump drei Posten an der Spitze des Obersten US-Gerichtshofes mit Konservativen. Da nun ein großes Ungleichgewicht zu ungunsten der Liberalen besteht, ist zu befürchten, dass das per Verfassung geschützte Recht auf legale Abtreibung gekippt wird und sich einzelne Bundesstaaten mit strikten Verboten überbieten. Ein von Samuel Alito, Richter am Supreme Court, im Februar verfasstes Dokument lässt Schlimmes ahnen. Landesweite Proteste fordern den Erhalt legaler Schwangerschaftsabbrüche.
Im Jahr 2021 hat der US-Bundesstaat Texas die Optionen für straffreie Abtreibungen massiv eingeschränkt und dazu noch Privatpersonen die Möglichkeit gegeben, Schwangere und Ärzte zu überwachen. Dass dies das Potential zu Missbrauch und Verzweiflung hat, zeigt allein die Verhaftung der Lizelle H. wegen selbst herbeigeführter Abtreibung.
"Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dafür qualifiziert sind, das nicht können". So kündigte der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Januar eine Zeitenwende an, die zwar damals nicht so bezeichnet wurde, aber doch eine werden könnte.
Nicht nur Paragraf 219a StGB ist verfassungswidrig, sondern die gesamte deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel in Karlsruhe eingereicht haben.
Ausgerechnet am 8. März, dem Weltfrauentag, stimmte der guatemaltekische Kongress für "Ley 5272", ein Gesetz, das Leben und Familie schützen sollte. Da dieses Gesetz jedoch de facto nur dazu gedient hätte, Abtreibung noch härter zu bestrafen, Schwangere unter Generalverdacht zu stellen und gleichgeschlechtliche Ehen zu verbieten, war der folgende Protest im Land riesig. So riesig, dass das Gesetz bereits am 15. März wieder zurückgenommen wurde.
Das kolumbianische Verfassungsgericht hat Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legalisiert. Damit bewahrt es tausende verzweifelte Menschen vor illegalen und medizinisch unsicheren Abtreibungen sowie Haftstrafen. Bei der Entscheidung für die 24. Woche stützte sich das Gericht auf medizinische, statt auf politische Standpunkte.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraph 219a StGB, vorgestellt. Damit kommt er zügig einer Festlegung im Koalitionsvertrag der Ampel nach. Der Strafrechtsparagraph, durch den es auch nach seiner umstrittenen Reform möglich ist, sachliche Information durch Ärzt:innen als Werbung zu werten, steht seit langem in der Kritik.
In unserem Nachbarstaat könnte bald eine enorm restriktive Handhabung zur Wirklichkeit werden, die heutzutage eigentlich nur noch in fundamentalistisch regierten Ländern angedacht wird: Ein Schwangerenregister zur Kontrolle von Frauen bis in den Uterus. Damit ist Polen auf dem Kurs, den etwa auch der Iran eingeschlagen hat. Der massive Einfluss, den die Kirche bei solchen fragwürdigen Unterfangen hat, wird dabei gerne unterschätzt.