Am 19. November 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln eine wichtige Entscheidung im Kampf um das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende getroffen: Es erklärte das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Gegen die Praxis der betäubungslosen Kastration bei Ferkeln hat die Tierrechtsorganisation PETA heute Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Besondere daran: Die Beschwerde erfolgt im Namen der männlichen Ferkel. Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte treten Tiere so selbst als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Sanktionen im SGB II für Hartz-IV-Empfänger*innen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das heißt: Zum Teil sind sie weiterhin möglich.
In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern. Dabei beruft sich das Kinderhilfswerk auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollte konfessionsfreien Ärztinnen und Kindergärtnerinnen, Krankenpflegerinnen und Bürokräften, Reinigungspersonal und Hausmeisterinnen et cetera ein neuer Zugang zu dem von kirchlichen Organisationen dominierten sozialen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Dagegen wandte sich die Diakonie mit einer Verfassungsbeschwerde.
Dem Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. wurde es verweigert, sich auf dem Foto seines Personalausweises mit religiöser Kopfbedeckung zu zeigen. Das Verfahren ist nun vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet.
In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klagen gegen den umstrittenen Suizidhilfeverbotsparagrafen 217 verhandelt. Einiges deutet nun darauf hin, dass die Richter ihn kippen könnten. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) würde dies sehr begrüßen.
Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Verlauf der zweitägigen mündlichen Verhandlung in Karlsruhe auch nur annähernd entspricht, wird der sogenannte "Sterbehilfeverhinderungsparagraph" 217 StGB, der professionelle ("geschäftsmäßige") Freitodbegleitungen verbietet, gekippt werden. Darin sind sich die meisten Beobachter des Verfahrens einig.
Der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon hat in der mündlichen Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB die ersatzlose Streichung des Paragraphen gefordert. Wir dokumentieren seine Stellungnahme im Originalwortlaut.
Am 16. und 17. April verhandelt das Bundesverfassungsgericht über etliche Beschwerden gegen den Suizidhilfeverbots-Paragrafen 217. Deutschlands bekanntester Suizidhelfer, der Arzt Uwe-Christian Arnold, kann daran nicht mehr teilnehmen.
In Karlsruhe beginnt heute die mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB, der professionelle Freitodbegleitungen unter Strafe stellt. Der Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold, der am vergangenen Freitag aufgrund seiner schweren Krebserkrankung selbstbestimmt aus dem Leben schied, formulierte noch am Vorabend seines Todes einen letzten, nachdrücklichen Appell an das Bundesverfassungsgericht.
Gestern wurden die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 bekannt, mit dem die in den Polizeigesetzen Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens aufgenommenen Befugnisse zur polizeilichen automatisierten Kennzeichenkontrolle im öffentlichen Straßenverkehr für verfassungswidrig erklärt werden.
Als die Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. vergangenen Donnerstag den Weltnudeltag begingen, hatte das oberste deutsche Gericht ohne ihr Wissen bereits über sie entschieden. Wie erst jetzt bekannt wurde, wies das Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober die anhängige Verfassungsbeschwerde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. ab.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (§ 217 StGB) wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Verfassungsrichter Peter Müller entschieden wird.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr. Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen Anmerkung, die der hpd in voller Länge veröffentlicht, "einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist".