Eine Mutter aus Baden-Württemberg hatte darauf geklagt, dass für ihre Kinder ein Ethikunterricht an der Grundschule eingerichtet wird. Bislang gibt es Ethik in Baden-Württemberg erst ab der 7. Klasse. Die Mutter berief sich darauf, dass religiös gebundene Kinder mit dem Religionsunterricht einen moralischen Unterricht erhalten, konfessionsfreien Kindern dagegen kein entsprechender moralischer Unterricht gewährt wird.
Mit der Vorführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag protestiert die Bochumer Initiative "Religionsfrei im Revier" seit Jahren gegen das Feiertagsgesetz in NRW, das öffentliche Vergnügungsveranstaltungen an hohen christlichen Feiertagen verbietet. Nachdem die Initiative gegen ein Bußgeldverfahren geklagt hatte, lag der Fall seit dem vergangen Jahr beim Bundesverfassungsgericht. Dieses hat es nun abgelehnt, in der Sache zu entscheiden. Martin Budich von der Initiative "Religionsfrei im Revier" und Beschwerdeführer der Verfassungsklage findet hierzu im hpd-Interview klare Worte.
In ungewöhnlich kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier entschieden. Gegenstand der Beschwerde war das Feiertagsgesetz NRW, das Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen verbietet. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung über das Feiertagsgesetz mit der Begründung ab, dass die Initiative erst einen Ausnahmeantrag durch sämtliche Instanzen hätte einklagen müssen, um Verfassungsbeschwerde einreichen zu können.
Seit 2014 kämpft die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. darum, an den Ortseingangsstraßen von Templin ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern auf ihre wöchentliche Nudelmesse hinweisen zu dürfen. Nun zieht sie vors Bundesverfassungsgericht.
Der Beschwerdeführer Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen nimmt Stellung zur Ablehnung und klärt auf über Inhalt, Begründung und Betroffenheit: "Zur skandalösen Nicht-Zulassung meiner Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB."
Eine Meldung von letzter Woche. Im Deutschlandfunk hieß es: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe "Klagen gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland abgewiesen." Begründung: Keine Aussicht auf Erfolg. Dies vermochte die humanistische Szene aufzuschrecken. Schließlich erhoffen sich Befürworter des selbstbestimmten Lebensendes, dass Karlsruhe umgekehrt den verfassungsrechtlichen Beschwerden gegen den 2015 eingeführten Strafrechtsparagraphen 217 stattgibt. Sorgfältige Recherchen des hpd ergaben nun: Der Deutschlandfunk hat zumindest grob irreführend, wenn nicht fehlerhaft berichtet.
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat Ende Juni einen Eilantrag einer muslimischen Rechtsreferendarin abgelehnt. Die Referendarin wollte - gegen eine Anordnung des hessischen Justizministeriums - vom höchsten deutschen Gericht geregelt haben, dass sie im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung mit Kopftuch in Strafprozessen Gerichtsverhandlungen leiten oder für die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal auftreten dürfe.
Wolfgang Klosterhalfen hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Ende 2015 eingeführten § 217 StGB eingereicht. Für den hpd erklärt er seine Beweggründe für diese Entscheidung.
Es handelt sich um das ethisch heikelste Strafgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands. Wer weiterhin als Palliativmediziner seinen Patienten zu Hause hinreichend Medikamente gegen Durchbruchschmerz oder gefürchtete Erstickungsnot überlässt, kommt möglicherweise ins Gefängnis.
Am Dienstag, den 17. Januar 2017 verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren: Darin wurde der Antrag des Bundesrates auf ein Verbot der rechtsextremistischen Partei abgelehnt. Über die Gründe dafür und die möglichen Folgen sprach der Humanistische Pressedienst mit dem Extremismusforscher und Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber, der als Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl lehrt und dort das "Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung" herausgibt.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das mit seinem heutigen Beschluss den Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ablehnte (2 BvB 1/13). Die Absicht des Gerichtes, nicht mehr allein auf verfassungsfeindliche Meinungen, Gesinnungen und Weltanschauungen abzustellen, ist aus bürgerrechtlicher Sicht zu begrüßen. Ebenso verdienstvoll ist der Versuch, dem europäischen Recht entsprechende Maßstäbe für ein Parteienverbot zu finden. Fraglich sei jedoch, ob die neuen Maßstäbe für Parteiverbote in sich schlüssig und überhaupt brauchbar sind.
Die Leiterin der "Bundeszentralstelle Patientenverfügung" beim Humanistischen Verband Deutschlands (HVD), Gita Neumann, hat bei der KORSO-Pressekonferenz am vergangenen Freitag über die aktuelle Situation nach dem Erlass des "Sterbehilfeverbotsgesetzes" berichtet. Der hpd dokumentiert das dort vorgetragene Statement.
Muslimischen Schülerinnen kann die Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht zugemutet werden. In einer Entscheidung betonte das Bundesverfassungsgericht, dass die Religionsfreiheit durch die verpflichtende Teilnahme am Sportunterricht nicht verletzt wird.
Die Stromkonzerne RWE, Eon und Vattenfall wollen von der Bundesregierung Milliarden dafür haben, dass sie ihre Atomkraftwerke abschalten müssen und zogen dafür vor das Bundesverfassungsgericht. Solche Klagen sollten bei TTIP normal werden, was den Protest vieler Bürger hervorrief. Jetzt gab das Verfassungsgericht den Konzernen zum Teil recht, vor allem wegen des Zick-Zack-Kurses der schwarz-gelben Bundesregierung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und somit nichtig ist. Damit folgt das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des BfG München, dessen "Heidenspaß-Party an Karfreitag" vor mehr als 9 Jahren verboten worden war. Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte die Verfassungsbeschwerde von Beginn an unterstützt.