Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.
Mit einem "Krebsgeschwür" und "Krebsmetastasen" vergleicht der polnische Theologe Dariusz Oko homosexuelle Gruppen in der katholischen Kirche, nachzulesen in der Zeitschrift "Theologisches". Das Kölner Amtsgericht hat deshalb einen Strafbefehl gegen Oko wegen Volksverhetzung erlassen.
Nachdem die Schülerin Mila vor über einem Jahr auf Instagram den Islam verbal angriff, musste sie aufgrund von Hassbotschaften und ernsten Drohungen untertauchen. 11 der damaligen Mittäter wurden nun zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt, in einem Fall sogar wegen Aufruf zum Mord.
Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.
Wie immer die Zukunft der Suizidhilfe aussehen wird, es bleibt bei der Grundvoraussetzung der Freiverantwortlichkeit. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist. Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellen.
Sterbehilfe ist in Peru verboten. Nun jedoch hat das peruanische Verfassungsgericht entschieden, dass der Wunsch nach einem Sterben in Würde zu respektieren sei und sich das Gesundheitsministerium und die Sozialversicherung zu fügen haben.
Vor einem Jahr stellte das Bundesverfassungsgericht eindeutig fest, dass es zum Persönlichkeitsrecht des Menschen gehört, über das eigene Leben zu verfügen und dafür auch Hilfe anzunehmen, sofern sie angeboten wird.
Nachdem Omar Farouq im August 2020 mit gerade einmal 13 Jahren wegen des Vorwurfs der Blasphemie zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war, protestierten zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Einzelpersonen. Nach Berufung hob der oberste Gerichtshof des nordnigerianischen Bundesstaates Kano das Ersturteil des Scharia-Gerichtes mit der Begründung auf, Farouq habe keinen juristischen Beistand gehabt.
Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am 15. Januar 2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen Paragraph 219a einzulegen. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a.
Das Recherchenetzwerk Correctiv zog 2016 vor Gericht, um das Erzbistum Köln zu einer Offenlegung seiner Finanzanlagen zu zwingen. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die Auskunftsklage von Correctiv nun in zweiter Instanz ab. Da Kirchen keine Behörden im Sinne des Presserechts seien, bestünde ihnen gegenüber kein Auskunftsanspruch, so das OVG. Im Übrigen umfasse ihr Selbstbestimmungsrecht in innerkirchlichen Angelegenheiten auch den Bereich der Vermögensverwaltung.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt darf die Ärztin Kristina Hänel nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website informieren. Hänel wird nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Oberste Gerichtshof der Provinz Punjab in Pakistan stuft invasive "Jungfräulichkeitstests" als grob verfassungswidrig ein. In der Entscheidung vom 4. Januar erklärte Richterin Ayesha Malik, das Verfahren habe "keinen forensischen Wert" und verstoße gegen die in der Verfassung verankerten Rechte auf Leben, Menschenwürde und Gleichbehandlung der Geschlechter. Solche Tests sind noch heute gängige Praxis, unter anderem bei Gerichtsverfahren, die sich um sexuelle Gewalt drehen – nicht nur in Pakistan.
Ende November war der Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun hatte dies auch dienstrechtliche Konsequenzen: Nach dem Predigtverbot folgte die vorläufige Dienstenthebung durch die Bremische Evangelische Kirche. Die Gemeinde des Verurteilten will dagegen Widerspruch einlegen und zieht ein Ausscheiden aus dem Kirchenverbund in Betracht.
EU-Staaten dürfen rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere verbieten, dies urteilte gestern der Europäische Gerichtshof. Jüdische und muslimische Verbände hatten gegen ein flämisches Dekret geklagt, das die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung verbietet.