Ein Rückschlag für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen: In Hessen dürfen selbsternannte Lebensschützer wieder Mahnwachen und andere Kundgebungen im nahen Umfeld von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere abhalten. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof(VGH).
Die seit Anfang 2019 laufenden Ermittlungen gegen den ehemaligen Bischof von Orán wegen Missbrauchs von Seminaristen endeten nun mit einer Verhandlung samt Verurteilung. Gustavo Óscar Zanchetta erhielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Dem argentinischen Ex-Bischof wird ein enges Verhältnis zum aktuellen Papst nachgesagt.
Am vergangenen Freitag hat das Landgericht Köln einen katholischen Priester zu zwölf Jahren Haft wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Zudem muss der verurteilte Priester drei Nebenklägerinnen Schmerzensgeld in Höhe von 5.000, 10.000 und 35.000 Euro zahlen. Die Anklage umfasste dabei insgesamt 118 Tatvorwürfe.
Klaus Günter Annen, Betreiber der Website "babykaust.de", stand gestern vor dem Amtsgericht Weinheim. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bezahlen. Der Tatvorwurf der Volksverhetzung wurde nicht verhandelt. Dagegen richtete sich eine Protestaktion im Vorfeld des Prozesses.
Ein Zeuge Jehovas verbreitet auf YouTube hanebüchene Anschuldigungen gegen den Opferhilfe-Verein JZ Help und ist dabei letztendlich nur der lange Arm eines destruktiven Kults.
Mit der Entscheidung vom 2. Februar stellt sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen das ausdrückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 und verwehrt schwerstkranken und leidenden Menschen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Nun sind die Landesärztekammern gefordert, das Verbot ärztlicher Suizidunterstützung aus den Berufsordnungen zu streichen.
Schwerkranke haben auch laut aktuellem OVG-Urteil kein Anrecht darauf, das todbringende und bisher in Deutschland nicht verschreibungsfähige Suizidmedikament Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Erst eine gesetzliche Änderung im Betäubungsmittelrecht könne Abhilfe schaffen.
Die Humanistische Union e. V. kritisiert das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Januar 2022 zur Nicht-Einstellung eines Juristen aufgrund fehlender Kirchenmitgliedschaft.
Am 22. September gab das Verwaltungsgericht Mainz einer Klage der dortigen gbs-Hochschulgruppe (HSG) in allen Punkten statt, die sich gegen die jahrelange Benachteiligung der HSG durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) an der Universität Mainz richtete. Damit ist gewährleistet, dass sich die humanistische Hochschulgruppe nun wieder gleichberechtigt mit anderen studentischen Gruppen am universitären Leben beteiligen kann.
Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.
Mit einem "Krebsgeschwür" und "Krebsmetastasen" vergleicht der polnische Theologe Dariusz Oko homosexuelle Gruppen in der katholischen Kirche, nachzulesen in der Zeitschrift "Theologisches". Das Kölner Amtsgericht hat deshalb einen Strafbefehl gegen Oko wegen Volksverhetzung erlassen.
Nachdem die Schülerin Mila vor über einem Jahr auf Instagram den Islam verbal angriff, musste sie aufgrund von Hassbotschaften und ernsten Drohungen untertauchen. 11 der damaligen Mittäter wurden nun zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt, in einem Fall sogar wegen Aufruf zum Mord.
Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.
Wie immer die Zukunft der Suizidhilfe aussehen wird, es bleibt bei der Grundvoraussetzung der Freiverantwortlichkeit. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist. Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellen.