Humanes Sterben

Hilfe und Konfliktberatung für Suizidwillige

Es wird erwartet, dass der § 217 Strafgesetzbuch ("Förderung der Selbsttötung") so keinen Bestand mehr haben wird. Medizinprofessor Eckhard Nagel, Gegner der Freitodhilfe durch Ärzt_innen, provoziert und schlägt nun polemisch vor, dass sich dafür auch Richter*innen und Geistliche zur Verfügung stellen sollen. Demgegenüber haben sich Humanist*innen mit ihrem seriösen Konzept der Suizidkonfliktberatung wieder in Erinnerung gebracht.

Freisprüche erster Klasse

Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt. 

Rechtsanwalt Wolfgang Putz

Kein Schadenersatz für Verlängerung unzumutbaren Leidens

Ein Weiterleben als Schaden anzusehen, verbietet sich generell – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt als Grundsatz entschieden. Das heißt: Ärzte müssen zivilrechtlich nicht mit Geld dafür haften, wenn sie einen Patienten etwa durch künstliche Ernährung am Leben erhalten und damit ein unerträgliches Leiden zumuten.

Jens Spahn (2018)

"Inakzeptabel" und "grob rechtswidrig"

Über des Gesundheitsministers Verzögerungstaktik bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hat der hpd mehrfach berichtet. Nun zeigen aktuelle Medienmeldungen, dass Jens Spahn (CDU) tatsächlich die ihn untergeordneten Behörden zum offenen Rechtsbruch aufgefordert hat.

Jens Spahn (2018)

Strafanzeige gegen Jens Spahn

DIGNITAS Deutschland hat am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrend Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Sterbehilfeorganisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor.

Italien: Verbot der Suizidhilfe steht auf dem Prüfstand

Am vergangenen Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof Italiens dem italienischen Parlament eine Frist bis zum 24. September 2019 gesetzt, um festgestellte Mängel des italienischen Rechts in Bezug auf den Schutz von Personen am Lebensende durch den Gesetzgeber zu beseitigen – notabene eine für die Praxis dieses höchsten italienischen Gerichts völlig neue Art der Entscheidung.