Als "bemerkenswertes Urteil und Schritt in die richtige Richtung" beurteilt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2017.
Unheilbar Schwerstkranke haben in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Mittel zur Selbsttötung, wie das in der Schweiz dazu gebräuchliche Mittel Natrium-Pentobarbital (Nap). Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter machten verfassungsrechtliche Gründe geltend und verwiesen auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht – dies könnte Auswirkungen auf die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen den rigorosen § 217 StGB haben.
Es handelt sich um das ethisch heikelste Strafgesetz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands. Wer weiterhin als Palliativmediziner seinen Patienten zu Hause hinreichend Medikamente gegen Durchbruchschmerz oder gefürchtete Erstickungsnot überlässt, kommt möglicherweise ins Gefängnis.
Schätzungen zufolge fallen rund die Hälfte aller Gesamtgesundheitsausgaben im letzten Lebensjahr an. Dr. Matthias Thöns vermutet eine der Hauptursachen für die Explosion der Gesundheitskosten am Lebensende in den finanziellen Interessen einer Interessensgruppe, die er "Sterbeverlängerungskartell" nennt. Warum sich diese Allianz in erster Linie nicht mehr um ihre Patienten, sondern um Gewinnmaximierung kümmert, erklärte der Palliativmediziner am Dienstagabend in Berlin.
Die 1998 gegründete schweizerische Selbstbestimmungsorganisation "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" verzeichnet am Ende des Jahres 2016 9% Mitglieder mehr als Ende 2015; die Zahl der Länder, in welchen deren Mitglieder wohnhaft sind, hat sich innerhalb der Jahresfrist von 69 auf 84 erhöht. Zurzeit zählt der Verein 7.764 Mitglieder. Mit einer Zunahme von 473 Mitgliedern in einem Jahr brachte das Jahr 2016 das bisher stärkste Wachstum des Vereins.
BERLIN. (dghs) Das Interesse an der innerdeutschen Debatte um ein "Recht auf Letzte Hilfe" war auch in unserem Nachbarland Schweiz sehr hoch. Hatte man doch Hoffnung, dass sich der "Sterbetourismus" verringern lassen könnte. Nach Verabschiedung des Strafrechtsparagraphen 217 dürften die Anfragen nach legalen Freitodbegleitungen eher wieder ansteigen, aber werden sie erfüllt? Eine Ärztin stand Rede und Antwort.
BERLIN. (hpd/dghs) Die Monate vor der Abstimmung des Bundestags über den neuen § 217 des Strafgesetzbuchs am 6.11.2015 waren für viele Vertreter, Freunde und Sympathisanten der DGHS eine der aufregendsten und aufreibendsten Abschnitte ihres Lebens. In unzähligen Veranstaltungen traten sie für die Patientenselbstbestimmung ein und für das Offenhalten der bisher legalen Optionen für die selbstbestimmte Gestaltung des Lebensendes.
MARBURG. (hpd) Einschlafen und nie mehr aufwachen – wäre das nicht ein schöner Tod? Das ideale Mittel hierfür - ein in Deutschland dank des Arzneimittelgesetzes nicht erhältliches Schlafmittel aus der Gruppe der Barbiturate - wird in der Schweiz bei professionellen Suizidbegleitungen eingesetzt. Was jedoch tun, wenn man dieses Medikament nicht legal erwerben kann? Oder wenn man nach Ansicht derer, die einem den Zugang dazu verschaffen könnten, noch nicht genug leidet oder wenn man z.B. durch einen präventiven Suizid einer Demenz entgehen möchte?
BERLIN. (hpd) Am kommenden Freitag wird der Bundestag über eine Regelung der Sterbehilfe entscheiden. Der hpd sprach mit Dr. Katarina Barley, designierte SPD-Generalsekretärin, über eine mögliche Kriminalisierung der Freitodhilfe.
BERLIN. (hpd) Bei der gestrigen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Thema Sterbebegleitung kamen verschiedene Sachverständige zu Wort. Ein Kommentar von Rolf Schwanitz.
BERLIN. (hpd) Als Reaktion auf den im Mai in der "Ärztezeitung" veröffentlichten Offenen Brief von 180 Ärzten, die sich gegen Montgomery und für ärztliche Sterbehilfe aussprachen, ist im "Ärzteblatt" vor wenigen Tagen ein Gegenbrief erschienen, der für Montgomery und gegen die ärztliche Freitodbegleitung Stellung bezieht.
BERLIN. (hpd/ots) Am kommenden Montag beginnt in Berlin eine Kampagne des Vereins "DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben". Sie macht auf den Skandal aufmerksam, der darin besteht, dass die deutsche Politik vorgibt, Leben schützen zu wollen, aber gleichzeitig völlig darüber hinweg sieht, dass sich in Deutschland Jahr für Jahr etwa 10.000 Menschen das Leben nehmen und etwa 200.000 Menschen bei einem Suizidversuch mit oft schwerwiegenden Folgen scheitern.
BERLIN. (hpd) Ab dem 21. September wird vorab in ausgewählten deutschen Kinos der Film "Am Ende ein Fest" zu sehen sein. Der israelische Film thematisiert Sterbehilfe auf berührende Art und Weise.
BERLIN. (hpd/hvd) "Suizidbeihilfe muss wie bisher straffrei bleiben. Die Bundestagsabgeordneten sollten den Willen der Bevölkerungsmehrheit endlich ernst zunehmen beginnen, anstatt das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende durch dilettantische Gesetze zu untergraben." Dies sagte der Vizepräsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands und Sprecher zum Thema Autonomie am Lebensende, Erwin Kress, am Mittwochvormittag mit Blick auf ein aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags.