Was ist die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters"? Eine Religionsparodie oder doch eine ernstzunehmende Weltanschauung? Dieser Frage gehen hpd-Autorin Daniela Wakonigg und Rechtsanwalt Dr. Winfried Rath in ihrem bei Alibri erschienenen Buch nach.
Der Beschwerdeführer Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen nimmt Stellung zur Ablehnung und klärt auf über Inhalt, Begründung und Betroffenheit: "Zur skandalösen Nicht-Zulassung meiner Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB."
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute das Gesetz zur "Ehe für Alle" unterzeichnet. Nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird es zwar noch einige Wochen dauern, bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. Doch es kann davon ausgegangen werden, dass noch in diesem Jahr die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschlossen werden können.
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 Strafgesetzbuch vorsieht. Das Gesetz soll im Januar 2018 in Kraft treten.
Darf die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern an den Ortseingangsstraßen auf ihre Messen aufmerksam machen? Um diese Frage geht es am kommenden Freitag vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat Ende Juni einen Eilantrag einer muslimischen Rechtsreferendarin abgelehnt. Die Referendarin wollte - gegen eine Anordnung des hessischen Justizministeriums - vom höchsten deutschen Gericht geregelt haben, dass sie im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung mit Kopftuch in Strafprozessen Gerichtsverhandlungen leiten oder für die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal auftreten dürfe.
Der Beschluss des Bundestages, die Ehe für Alle zu öffnen, findet in den säkularen Vereinen und Verbänden viel Zustimmung. Auch die Humanistische Gemeinschaft Hessen und die Unitarier haben Presseerklärungen dazu abgegeben.
Wie erwartet hat heute früh der Deutsche Bundestag mit 393 gegen 226 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) die "Ehe für Alle" in Deutschland beschlossen. Wie ebenfalls zu erwarten, haben deren Gegner sofort im Anschluss an die Abstimmung verkündet, dass sie Karlsruhe anrufen werden, um das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, ob man es zulassen könne, dem Mehrheitswillen der Bevölkerung zu entsprechen.
Die Grenzen der Religionsfreiheit werden seit vielen Jahren mit gläubiger Regelmäßigkeit anhand der weiblichen Kopfbedeckung diskutiert. Vor allem die Verschleierung führt immer wieder zum Streit; im Windschatten dieses Friseur-Boykotts geht es dann auch mal um das Häubchen der Diakonisse oder andere religiöse Deko-Artikel.
Der Bremsklotz des Monats Mai geht an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), den er sich mit seinem Gesetzentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und der damit verbundenen Einschränkung der Meinungsfreiheit redlich verdient hat.
Zum fünften Jahrestag des "Kölner Urteils" legen Dr. iur. Ralf Eschelbach (Richter am Bundesgerichtshof), Prof. Dr. med. Matthias Franz (Universitätsklinikum Düsseldorf) und Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld (Universitäten Mainz und Wiesbaden) ein gemeinsames Papier vor, in dem sie die zentralen Argumente der Beschneidungsdebatte zusammenfassen und die Parlamentarier nachdrücklich zum Handeln aufrufen.
Wie berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin im Gefolge der rückschrittlichen Kopftuchentscheidung des BVerfG, 1. Senat, von 2015 einer muslimischen Lehrerin im Februar 2017 eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zuerkannt. Im Hinblick auf das Berliner Neutralitätsgesetz (das im Einklang mit dem 1. Kopftuchurteil des BVerfG 2003, 2. Senat, erlassen worden war) war ihr das Unterrichten mit Kopftuch untersagt worden. Diese Untersagung hatte das jetzt im Wesentlichen aufgehobene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin als rechtens bestätigt. Es liege eine rechtliche Ungleichbehandlung, aber keine entschädigungspflichtige Diskriminierung vor.
Im Februar berichtete der hpd über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, welches einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zusprach, weil das Land Berlin sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt hatte. Das Urteil war nach der Verkündung nur mündlich begründet worden. Nun liegt auch die detaillierte schriftliche Urteilsbegründung vor. Überzeugen kann sie nach Ansicht von Rechtsanwältin Jacqueline Neumann nicht. Dies insbesondere auch mit Blick auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Achbita und der Rechtssache Bougnaoui, welche jedoch erst im März ergingen und damit für die Beurteilung des vorliegenden Falls wenige Wochen zu spät kamen.
Kurz nach der "Wiedervereinigung" wurden Kirchenfunktionäre tätig, um in den "jungen Bundesländern" eigene Kirchen-Staats-Verträge unterzubringen. Die meisten Deutschen wussten seinerzeit nichts über die Inhalte und Konsequenzen solcher "Konkordate". Nicht weniger traurig ist freilich, was mit dem so genannten "Reichskonkordat" geschieht oder besser nicht geschieht. Auch hierin tut Aufklärung not.
Als das Spiel Pokémon GO noch auf allen Handys zu finden war, trieb es einen jungen Russen dazu, in einer russisch-orthodoxen Kirche nach dem digitalen Kleingetier zu suchen. Er ließ sich dabei filmen – was ihm jetzt möglicherweise bis zu 5 Jahren Haft einbringen könnte.