Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ist klar: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt auch das Recht ein, auf die freiwillige Hilfe Dritter bei einem frei gewählten Suizid zurückzugreifen. Doch Strafgefangene in deutschen Justizvollzugsanstalten sind zwar nicht rechtlich, wohl aber in der Praxis hiervon ausgeschlossen. Mit bedrückenden Folgen.
Die Eltern von Achim Pick gingen per assistiertem Suizid im Mai 2024 gemeinsam aus dem Leben. Die Saarbrücker Zeitung veröffentlichte vor kurzem ein Porträt des Sohnes, der schilderte, wie es ihm mit dem Freitod seiner Eltern erging. Dies wollte die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz nicht unkommentiert lassen und kritisierte mangelnde Empathie. Der hpd sprach mit der Freitodbegleiterin, die den Fall für die DGHS betreut hatte.
Sarah Buckel war 31 Jahre alt, als sie sich für den Tod durch Sterbehilfe entschied. Sie hatte ME/CFS, eine unheilbare Erkrankung, die als Folge einer Covid-Infektion auftreten kann. Ihr Fall hat das stille Leid der Betroffenen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Mit ihrer Entscheidung für den Tod steht Buckel nicht allein. Die Ansprechpartner für Sterbehilfe verzeichnen vermehrt Anfragen von ME/CFS-Betroffenen.
Ein Sohn (60) hat jeweils aus Helium-Gasflasche, Schlauch und Maske eine Suizid-Vorrichtung für Vater (88) und Mutter (86) hergestellt, die gemeinsam sterben wollten. Am 31. Juli verhängte das Landgericht Bielefeld eine Bewährungsstrafe gegen ihn. Der Medizinrechtler Wolfgang Putz erklärt das komplizierte Rechtskonstrukt, welches dahintersteht.
Gibt es Handlungsbedarf, dass der Staat Verfahrensregeln für die Hilfe zur Selbsttötung aufstellt? In einer parteiübergreifenden Initiative wollen es Abgeordnete demokratischer Parteien nicht länger beim Status Quo belassen. Anders als vor zwei Jahren soll nur ein einziger Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
Eine 3sat-Dokumentation beleuchtet ein bedeutendes aktuelles Thema und gibt Betroffenen eine Stimme. Doch der rechtliche Kontext bleibt unvollständig und ein wichtiger Aspekt fehlt.
Vergangenen Montag sprach die Medizinethikerin Prof. Bettina Schöne-Seifert im Kulturzentrum PFL in Oldenburg über ein sensibles Thema: die ethische Autorität von Demenzverfügungen. Eingeladen hatte der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg. Rund 75 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer waren der Einladung gefolgt.
Frankreich wagt sich an die Legalisierung der Sterbehilfe, beschränkt diese aber sehr stark. Nur Erwachsene mit unheilbaren Krankheiten im fortgeschrittenen oder finalen Stadium sollen Zugang zum assistierten Suizid erhalten. Ein Vortrag des Vorsitzenden des französischen Nationalen Ethikrates zeigt Besorgnisse und große Vorsicht.
Deutschland tut sich unter anderem deshalb mit dem Thema Sterbehilfe so schwer, weil es eine sehr unrühmliche Vergangenheit hat. Im "Dritten Reich" wurden Menschen, die nicht in das Menschenbild der Zeit passten, aussortiert und letztlich ermordet. So auch in Pirna, einer pittoresken Stadt in Sachsen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Arztes Johann F. Spittler gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis zurückgewiesen. Diese Strafe war vom Landgericht Essen wegen des Todes eines an Schizophrenie leidenden 42-jährigen ausgesprochen worden, zu dem Spittler durch Suizidhilfe beigetragen hatte. Was sind die Begründungen des BGH für seinen 16-seitigen Beschluss, der das Urteil für rechtskräftig erklärt?
Dipl. Psych. Dr. Elke Lemke (1961-2025) war im Berliner Sozialpsychiatrischen Dienst tätig. Die dortige Festlegung auf Suizidprävention – im Sinne von unbedingter Verhinderung von Selbsttötungen – erlebte sie als bedrückende Folge für Betroffene. Zu deren Freiverantwortlichkeit hinterlässt sie eine eindrucksvolle Abhandlung, die ein Jahr vor ihrem Tod veröffentlicht wurde.
Viele Menschen streben nach einem langen Leben. Doch ist es wirklich sinnvoll, diesem Ziel bedingungslos hinterher zu jagen? Das erlebt unser Autor wieder mit Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet, sich aufgeopfert und verzichtet haben – getrieben von der Hoffnung, sich im Alter endlich eine erfüllte Lebensphase gönnen zu können. Doch nicht selten endet dieser Plan abrupt: Ein Schlaganfall, eine Krankheit oder ein Sturz führt dazu, dass sie ihre mühsam erarbeiteten Ersparnisse in die Kosten eines Pflegeheims stecken müssen und in Abhängigkeit und Hilflosigkeit dahinsiechen.
Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung verhindert werden?
Am vergangenen Samstag referierte der Jurist Robert Suermann beim "Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg über die Frage, ob es einer Neuregelung der Suizidhilfe bedarf. Der Veranstaltungsraum im Kulturzentrum PFL war mit Zuhörern reichlich gefüllt. Dem Vortragenden gelang es, ein umfangreiches juristisches und ethisch schwieriges Thema für die Besucher interessant zu gestalten.
Beim Thema "assistierter Suizid" gibt es in Deutschland einen hohen Grad an Unkenntnis und entsprechend auch Verunsicherung. Das hat eine repräsentative Bevölkerungsbefragung ergeben, die das Institut forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen) im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) durchgeführt hat.