Das Land Berlin weigerte sich, eine muslimische Informatikerin als Lehrerin einzustellen, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu unterrichten. Am Dienstag urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin, dass das Land Berlin der Muslimin zu Unrecht die Stelle verweigert habe. Rechtsexperten halten das Urteil für verfassungswidrig.
In Berlin gilt das sogenannte Neutralitätsgesetz. Es legt fest, dass Repräsentanten staatlicher Institutionen in ihrer beruflichen Funktion religiös neutral aufzutreten haben. Nach diesem Gesetz handelte das Land Berlin, als es einer muslimischen Informatikerin eine Anstellung als Lehrerin verweigerte – unter anderem, weil sie nicht bereit war, das Kopftuch abzulegen. Das Amtsgericht Berlin hatte im Mai 2018 geurteilt, dass das Land Berlin rechtens gehandelt habe. Im Berufungsverfahren vor dem Berliner Landesarbeitsgericht gaben die Richter nun jedoch der muslimischen Informatikerin Recht und sprachen ihr eine Entschädigung von anderthalb Monatsgehältern (knapp 6000 Euro) zu.
2015 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass für ein gesetzliches Verbot religiöser Symbole – wie dem Kopftuch – eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehen müsse. In der Vorinstanz des vorliegenden Falls war das Berliner Arbeitsgericht jedoch davon ausgegangen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 nicht bindend für den Anwendungsbereich des Berliner Neutralitätsgesetzes sei. Das Gericht hatte hierbei auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verwiesen, nach denen ein Arbeitgeber berechtigt ist, allgemeine Regeln zum Tragen religiöser Symbole während der Arbeitszeit festzulegen. Ferner hatte sich das Berliner Arbeitsgericht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2003 sowie die abweichenden Richtermeinungen beim Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2015 gestützt.
Dieser rechtlichen Beurteilung widersprach nun das Landesarbeitsgericht Berlin. Wie die Vorinstanz hielt auch das Landesarbeitsgericht das Neutralitätsgesetz grundsätzlich für verfassungsgemäß. Allerdings nur deshalb, weil es verfassungskonform ausgelegt werden könne – und mithin auch müsse. Da das Landesarbeitsgericht im vorliegenden Fall durch das Tragen des Kopftuchs keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität erkennen konnte, gab es der muslimischen Informatikerin Recht. In einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2017 hatte das Landesarbeitsgericht Berlin bereits eine ähnliche Entscheidung getroffen.
Seyran Ateş, die das Land Berlin in dem Verfahren um die muslimische Informatikerin als Rechtsanwältin vertritt, hält das Urteil des Landesarbeitsgerichts für grundlegend falsch. "Das Neutralitätsgesetz ist in seinem Wortlaut klar und darf nicht verfassungskonform ausgelegt werden", sagte Ateş.
Dirk Behrendt (Grüne), Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, erklärte hingegen zu dem Urteil:
"Der Konflikt um das Neutralitätsgesetz sollte nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden. Die Entscheidung war so zu erwarten. Wenn es der Wahrheitsfindung dient, soll die Bildungsverwaltung in Revision gehen. Das Landesarbeitsgericht folgt hier der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb ist es am Abgeordnetenhaus, das Neutralitätsgesetz verfassungskonform auszugestalten."
"Der Justizsenator sollte tatsächlich seine Funktion und Rolle als 'Senator für Justiz der Stadt Berlin' überdenken", kommentierte Seyran Ateş wiederum die Äußerung von Behrendt. "Vor allem als Jurist sollte er solch eine Entscheidung sauberer kommentieren. So einfach ist es nicht, wie er und das LAG es sich gemacht haben. Schließlich hat der EuGH auch schon – und zwar ganz anders als der Justizsenator es nun so plump und populistisch formuliert – entschieden."
Kritik ernten der Justizsenator für seine Äußerung und das Landesarbeitsgericht für sein Urteil jedoch auch von Oppositionsparteien und juristischen Experten.
Cornelia Seibeld, integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, erklärte:
"Wann war es schon mal erforderlich, dass eine Juristin im Auftrag des Senats einen Justizsenator öffentlich maßregelt? (…) Aus unserer Sicht hat sich das Berliner Neutralitätsgesetz seit seinem Inkrafttreten 2005 bewährt und trägt zur friedlichen Gestaltung der kulturellen Vielfalt in unserer Stadt bei. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Senat gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Revision einlegen will."
Noch deutlicher werden die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), die das Urteil des Landesarbeitsgerichts für verfassungswidrig halten:
"Erneut nimmt das Landesarbeitsgericht eine Auslegung des § 2 Satz 1 Neutralitätsgesetz Berlin (NeutrG) entgegen dem Wortlaut vor. Im Urteil vom Februar 2017 hatte das Gericht argumentiert: Die Regelung in § 2 NeutrG verstoße gegen Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz und müsse deshalb verfassungskonform ausgelegt werden. § 2 Satz 1 NeutrG sei dahin auszulegen, dass Voraussetzung für das Verbot des Tragens von auffallend religiös geprägten Kleidungsstücken nicht nur das Vorliegen einer abstrakten Gefahr, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr für die religiöse Neutralität der öffentlichen Schulen gegenüber den Schülern und/oder für den Schulfrieden sein müsse. Diese Argumentation überzeugt nicht. Denn das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung des Schulfriedens oder der weltanschaulich-religiösen Neutralität ist im Wortlaut des § 2 Satz 1 NeutrG überhaupt nicht enthalten. Eine Gesetzesauslegung, welche sich vom Konzept des Gesetzgebers löst und es durch ein eigenes Modell ersetzt, stellt eine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung dar. Das Gericht darf sich nicht als Ersatzgesetzgeber aufspielen. Wenn das Landesarbeitsgericht das NeutrG für unvereinbar mit Art. 4 Grundgesetz hält, muss es das NeutrG dem BVerfG vorlegen. Das hat es nicht getan. Damit ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts selbst verfassungswidrig."
Das Land Berlin hat angekündigt, mit dem Verfahren in die nächste Instanz zu gehen, zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
In Kürze wird das Berliner Landesarbeitsgericht übrigens über einen weiteren Kopftuch-Fall entscheiden: Eine muslimische Lehrerin aus Berlin-Spandau, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte. Auch in diesem Fall hatte die erste Instanz, das Berliner Arbeitsgericht, dem Land Berlin Recht gegeben, das der Frau die Anstellung verweigert hatte.
26 Kommentare
Kommentare
Andreas am Permanenter Link
"Das Neutralitätsgesetz ist in seinem Wortlaut klar und darf nicht verfassungskonform ausgelegt werden"
ein Gesetz soll also nicht verfassungskonform ausgelegt werden? Das Grundgesetz gilt ab sofort nicht mehr?
Jann Wübbenhorst am Permanenter Link
Ich glaube, Sie haben den Satz nicht richtig verstanden. Frau Ates meint genau das, was in der Stellungnahme des ifw ausführlicher und juristisch korrekt ausgedrückt wird:
Andreas am Permanenter Link
@ Jann Wübbenhorst Ich habe den Satz verstanden. Ich gehe davon aus, dass das Neutralitätsgesetz NICHT verfassungskonform ist. Ich bin der Auffassung, dass in Deutschland das Grundgesetz gilt.
Ulf am Permanenter Link
Sehr geehrter Andreas,
das Neutralitätsgesetz ist selbstverständlich verfassungskonform, ich werde es ihnen auch gern so kurz wie möglich begründen:
Der Staat als Gemeinwesen allerdings ist für alle Bürger da. Daher hat er sich zwingend neutral zu verhalten. Ist jemand im Auftrag des Staates beispielsweise bei hoheitlichen Aufgaben unterwegs, hat er nicht das Recht vom Staat zu verlangen, ausgerechnet sein (Weltanschauungs)Symbol zu verwenden, weil dies die Rechte der anderen Mitmenschen verletzen würde, die sich dieser ausgeübten Symbolik eben dann nicht entziehen können! So besteht beispielsweise eine Schulpflicht.
Auch zu Behörden muss man und hat eben auch das Recht dort von Ideologie derer verschont zu bleiben, mit denen man aus verschiedensten Gründen interagieren muss. Ein Grundsatz jeden freiheitlichen Staates.
Das gilt natürlich auch für Kreuze in Behörden oder Schulen, aber eben auch für religiöse, ideologische Kleidungssymbolik.
Mit freundlichen Grüssen
Andreas am Permanenter Link
@ Ulf Vielleicht studieren Sie erstmal Jura, und schreiben dann noch einmal einen Kommentar ... dann sind die Chancen größer, dass Ihre Rechtsauslegung vor Gericht besteht.
Ulf am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Andreas,
was genau haben sie denn nicht verstanden, an den zugegebenermassen zu langen Ausführungen?
Einstweilen versuche ich im Anschluss noch einmal etwas kompakter zu ihrem Verständnis die bisherige Rechtsprechung zu formulieren:
Die Religionsfreiheit der Beschwerdestellerin ist eben nicht grenzenlos gewährleistet, sondern wird durch kollidierende Grundrechte anderer Personen eingeschränkt.
Unter anderem deshalb ist das staatliche Neutralitätsgebot ein Gemeinschaftswert von Verfassungsrang.
Mit freundlichen Grüssen und ihnen eine angenehme Restwoche
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Natürlich sind wir ein Rechtsstaat und natürlich müssen wir deswegen rein juristisch vorgehen. Aber in Bezug auf was?
Natürlich wissen die, dass es regelmäßig Streit um die Fahne des Islamismus auf dem Kopf instrumentalisierter Frauen geht. Wie einfach wäre es - ein wenig Kompromissbereitschaft vorausgesetzt - das Kopftuch in Innenräumen abzulegen, schon gar an Orten, an denen religiöse Symbole nicht das Geringste zu suchen haben.
Doch Kompromisse sind nicht im Interesse der Provokation. Es müssen Märtyrer geschaffen werden, Personen, die in der muslimischen Community als Helden gefeiert werden, weil sie "beweisen", wie islamophob die deutsche Gesellschaft ist, wie sehr man Opfer hier ist, wie unterdrückt, ausgegrenzt - und wie sehr man sich weigert, Muslime in Deutschland zu integrieren.
Doch wir sollten uns nicht kirre machen lassen von dem durchsichtigen Ansinnen, Unfrieden zu stiften, der zu einem Zusammenrücken innerhalb der Communities unter der Fahne des konservativen Islams führt. Wir haben bestimmte Regeln, die deutlich menschenfreundlicher sind, als die patriarchalischen geschlechterapartheitlichen Regeln der Scharia.
Auf der aktuellen Islam-Konferenz, die ich mit Spannung verfolge, bekommen die konservativen Islam-Verbände Gegenwind. Der Islam, wenn er hierzulande nicht ein dauerhaft eiternder Herd in der Gesellschaft sein will, muss säkular werden und sich den demokratischen Regeln hierzulande anpassen. Dafür gibt es nicht die geringste Alternative...
Roland Fakler am Permanenter Link
@Bernd Kammermeier Das hast du wieder schön auf den Punkt gebracht!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Das wird noch Wellen schlagen...
Aber säkularer Islam, Bernd - wie das? Hört sich m.E. so unmöglich an wie säkularer Katholizismus.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Hans,
ich teile deine Skepsis. Aber es gibt einen säkularen Katholizismus, nämlich den, der langsam immer uninteressanter für die Gläubigen wird. Jede Anpassung der antiken oder mittelalterlichen Religionen an moderne demokratische und menschenrechtliche Verhältnisse muss zu deren Schwinden führen.
So würde ein säkularer Islam, dem die Scharia genommen wird, die Geschlechterapartheit, der Sexismus, dem gleichzeitig die Gleichberechtigung von Mann und Frau aufgezwungen wird und das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben, das nicht von absurden Regeln bestimmt wird, sicher an Strahlkraft für die Macho-Muslime verlieren.
Bei Christen erleben wir eine Abwanderung in evangelikale Gruppen und konservative Muslime würden sicher Zuflucht in salafistischen Kreisen suchen. Doch das sind nur wenige Prozent der bisher organisierten Gläubigen.
Daher sollten wir alle Möglichkeiten unterstützen, den Islam zu säkularisieren. Das wird zeigen, wer konservativ um des Konservativismus Willen ist und wer demokratiekonform nur seine Spiritualität leben möchte...
Hans Trutnau am Permanenter Link
"So würde ein säkularer Islam, dem die Scharia genommen wird, die Geschlechterapartheit, der Sexismus, dem gleichzeitig die Gleichberechtigung von Mann und Frau aufgezwungen wird und das Recht auf ein selbst best
Was ist daran noch Islam?
Was ich meine - 'säkularer Monotheismus' ist ein Oxymoron; kurz, ein innerer Widerspruch.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Du hast völlig Recht, Hans.
Nichts mehr daran wäre Islam, so wie das heutige Christentum nur noch ein Schatten seines mittelalterlichen Auftretens ist. Der Monotheismus ist wesentlich antidemokratisch und muss über kurz oder lang in einer demokratischen Gesellschaft scheitern.
Oder was glaubst du, warum Katholizismus und Islam so verzweifelt versuchen, die Orthodoxie aufrechtzuerhalten? Ein Anpassung an die Moderne offenbart unüberbrückbare Differenzen und da die demokratische Gesellschaft erwiesenermaßen mehr Vorteil birgt, als ein mittelalterlicher Gottesstaat, scheitern diese Religionen in demokratischen Ländern, in die es Muslime deswegen zieht, weil hier das Leben besser ist als in ihren gottesstaatlichen Herkunftsländern...
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Du hast völlig Recht, Hans."
Danke, Bernd.
Und ich glaube nicht.
Ich weiß (m.a.S.g.W.) nur, dass es einen säkularen Katolizismus ebenso wenig gibt wie einen säkularen Islam.
Andreas am Permanenter Link
@ Hans Trutnau Wenn Sie was wirklich unmögliches suchen, wie wär’s denn mit: "tolerante Humanisten"?
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ist mir unklar, was Sie damit sagen / fragen wollen.
Andrea Pirstinger am Permanenter Link
Werter Bernd,
es gibt leider nicht nur instrumentalisierte sondern auch instrumentalisierende Frauen. Auch das ist ein Teil der Realität. Auch wenn es uns nicht gefällt.
Emma am Permanenter Link
Was ist die größere provokation: wenn eine lehrerin ihr kopftuch im unterricht nicht absetzen will oder wenn auf der Islamkonferenz ausgerechnet blutwurst aus schweinefleisch serviert wird??!
Übrigens werden diese frauen nicht von irgendwelchen gemeinden"vorgeschickt". Etwas recherche wäre angebracht, bevor man so etwas behauptet.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Blutwurst mag ich auch nicht, obwohl ich keinerlei Speisegebote unterliege. Daher würde ich - bei einem entsprechenden Essen - einfach dankend ablehnen und etwas anderes wählen.
Das Kopftuch im Unterricht hingegen ist schlicht unvermeidbar für die Schüler, denn sie können nicht in einen Raum mit Lehrerin ohne Kopftuch wechseln. Selbst wenn Schüler das nicht als notwendig erachten, so werden sie doch unbewusst beeinflusst, von muslimisch konditionierten Schülerinnen ganz abgesehen.
Aber alles das sind keine Punkte über die man diskutieren muss. Es gibt in Berlin ein Neutralitätsgesetz. Punkt.
Klaus D. Lubjuhn am Permanenter Link
Liegt es an weltfremder Sozialisation und Erziehung, an lebensfernen Einstellungen gegenüber dem Schulbetrieb von heute, dass diese Richter des Landesarbeitsgerichts sich über gesatztes Recht (sog.
Was aber ist gesellschaftspolitisch die Folge, wenn - wegen solcher Fehlurteile - deutsche Gerichte in der Öffentlichkeit an Akzeptanz einbüßen?
mgs am Permanenter Link
Furchtbar, diese Diskriminierung. Mein Kumpel ist Mathematiklehrer und Jaina-Priester, er darf nur luftbekleidet unterrichten. Böses Land ... lässt ihn nicht.
Siegfried Schaupp am Permanenter Link
Es ist doch ganz einfach. Wir erlassen unsere Gesetze, das BVerfG überprüft, ob sie mit unserer Verfassung übereinstimmen, der EuGH überprüft ob sie mit europäischem Recht übereinstimmen.
S.K.Paden am Permanenter Link
Putzfrau, Köchin, Toilettenfrau?
Was für eine dumpfbackige Auswahl. Ich möchte sie etwas erweitern:
Informatikerin in einem privaten Unternehmen, Ärztin, Schriftstellerin, Musikerin, Kassiererin, Apothekerin, Tierärztin, Physikerin, Chemikerin, Astronomin, Computerfachfrau, Paketausträgerin, Intensivpflegerin, Unternehmensberaterin, Gerichtsvollzieherin, Fussballspielerin, und und und. Frauen mit Kopftuch dürfen und können alles werden, nur nicht überall, eben nicht da, wo das Neutralitätsgebot es ausschließt.
Siegfried Schaupp am Permanenter Link
Intelligente Frauen können alles werden. Bei Frauen mit Kopftuch habe ich da erhebliche Zweifel.
Andrea Pirstinger am Permanenter Link
Als ich in den 70/80er Jahren Mitarbeiterin in einem großen deutschen Unternehmen (51% Aktienanteil beim Staat) war, galt die Regel: keine religiösen und politischen Symbole am Arbeitsplatz/während der Arbeitszeit.
Und nun das!
Mittlerweile scheint sich der Staat mehr und mehr auf die andere Seite zu "schlagen".
Übel, übel!
Jürgen Roth am Permanenter Link
Der werte "Parteifreund" Berendt spielt mal wieder seine Lieblingsrolle als politischer Callboy des orthodoxen Islamismus.
Resnikschek Karin am Permanenter Link
Das Kopftuch ist ein Symbol für religiös-politische Identität. Muslimas werden missbraucht für erdogan-politische Zwecke der Männer. Glauben auch noch, sie täten das freiwillig.