Im Januar 2025 habe ich unter dem Eindruck zunehmend faktenfreier und rechtlich entgleister Debatten zur Asyl- und Migrationspolitik an dieser Stelle den Beitrag "Migration und Flucht: Rechtsrahmen und Wirklichkeit" veröffentlicht. Darin habe ich die bestehende europarechtliche und völkerrechtliche Lage zusammengefasst – und vor einer Politik gewarnt, die das Recht zur bloßen Kulisse macht. Heute, wenige Monate später, muss ich konstatieren: Die Entwicklung war noch schneller, noch dümmer, noch skrupelloser, als ich damals für möglich hielt.
Notfall?
Politiker wie Friedrich Merz, Alexander Dobrindt oder Carsten Linnemann – aber auch andere – berufen sich auf die Notfallregelung des Artikels 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV), um eine "Asylwende" zu legitimieren. Sie tun es auf eine seltsame Art und Weise – offiziell bleibt der Artikel unerwähnt, taucht aber in Talkshows, Interviews und dergleichen eben doch auf. Doch diese Regelung ist für akute Notsituationen gedacht – nicht für eine strukturelle Neuausrichtung, die den individuellen Anspruch auf Asyl unterläuft. Wer das Gegenteil behauptet, stellt politische Opportunität über Rechtsbindung.
Dabei ist die Berufung auf einen "Notstand" schon auf der Tatsachenebene zweifelhaft: Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist rückläufig, während Staaten an der EU-Außengrenze, die unter weitaus größerem Druck stehen, keine Notstandsklauseln geltend machen. Eine Umfrage unter mehr als 800 deutschen Kommunen und Landkreisen ergab zudem, dass keineswegs alle Kommunen überlastet sind – entgegen der ständig wiederholten Behauptung von Herrn Linnemann.
Die Berufung auf Artikel 78 Absatz 3 AEUV soll kaschieren, dass es an politischem Willen fehlt, ein gerechtes und funktionierendes Asylsystem zu schaffen. Es ist ein Missbrauch der Notfallklausel, der das europäische Asylrecht in ein Instrument politischer Abwehr verwandelt. Und es ist juristisch fragwürdig bis rechtswidrig. Der Sachverhalt liegt bereits bei der EU, wir werden sehen – im Extremfall droht immerhin ein Vertragsverletzungsverfahren.
Das Non-Refoulement-Prinzip ist keine Option
Dass Menschen, die Schutz suchen, an europäischen Grenzen abgewiesen, interniert oder in Drittstaaten abgeschoben werden, obwohl dort kein effektiver Schutz besteht, ist nicht nur moralisch beschämend – es ist ein Bruch des Non-Refoulement-Prinzips aus Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention. Auch die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention verbieten solche Praktiken eindeutig.
In diesem Zusammenhang ist die Berufung auf die Notfallregelung des Artikels 78 Absatz 3 AEUV ohnehin irrelevant: Sie stellt lediglich eine unionsrechtliche Verfahrensnorm dar, nicht aber eine Rechtsgrundlage, um völkerrechtlich oder menschenrechtlich garantierte Schutzstandards außer Kraft zu setzen. Es handelt sich hier um einen politisch motivierten Fokus auf einen isolierten Ausschnitt aus einem vielschichtigen Rechtsgefüge – und um eine grobe Verkennung der Bedeutung höherrangigen Rechts.
Dass eine neue Bundesregierung nun unter dem Banner vermeintlicher "Rückführungseffizienz" in diesen Bereich vordringt, zeigt nicht nur eine Verrohung des politischen Diskurses, sondern auch eine Erosion rechtsstaatlicher Mindeststandards.
Wer von Dysfunktionalität redet, muss vom politischen Versagen sprechen
Es ist völlig richtig: Das europäische Asylsystem ist dysfunktional. Nimmt man es wörtlich, belastet es die Staaten an den EU-Außengrenzen übermäßig, gibt dem Binnenstaat Deutschland das Privileg, nach Dublin III alle Asylsuchenden zurückzuweisen, die aus anderen EU-Ländern einreisen und wird von einigen Mitgliedstaaten ohnehin nicht akzeptiert (Polen, Ungarn). Dass durch "pragmatischen" Umgang mit dem System die Schieflage immer größer wird, ist zwangsläufig.
Der Versuch aber, diese Dysfunktion nun durch Entrechtung zu "lösen", ist ein politischer Offenbarungseid. Es ist der Moment, in dem eine demokratische Gesellschaft beschließt, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, indem sie die Standards senkt, statt die Praxis zu verbessern.
Der humanistische Rechtsstaat ist kein Dekor
Ein Staat, der das Recht nur noch als dekorativen Rahmen nutzt, wenn es politisch passt, hat begonnen, sich selbst zu entleeren. Die aktuelle Debatte zur Migrationspolitik ist ein trauriges Beispiel dafür. Sie zeugt nicht von Werten, sondern von ihrer Verwässerung unter parteitaktischem Druck.
Wer sich konservativ nennt, sollte vielleicht darüber nachdenken, was er da konservieren will. Wenn es nicht mehr die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist, nicht die Bindung an Recht und Gesetz, nicht die europäische Idee gemeinsamer Verantwortung – was bleibt dann übrig?
Deutschlands Rolle in Europa: Kurzsichtigkeit als Strategie?
Was die aktuelle deutsche Politik offenbar unterschätzt, sind die außenpolitischen Spannungen innerhalb der Europäischen Union, die aus einem zunehmend restriktiven Kurs gegenüber Geflüchteten und Migranten erwachsen.
Die Folgen sind bereits sichtbar: Die Einigkeit in der Migrationspolitik bröckelt, Misstrauen wächst, und zentrale Grundpfeiler des europäischen Wertekanons werden zur Verhandlungsmasse. Eine EU, die in Fragen des Flüchtlingsschutzes nicht geschlossen, sondern gespalten auftritt, schwächt nicht nur ihre moralische Glaubwürdigkeit, sondern auch ihre politische Handlungsfähigkeit.
Die neue deutsche Regierung riskiert damit, als treibende Kraft einer Politik wahrgenommen zu werden, die Integration durch Abgrenzung ersetzt und europäische Solidarität durch bilaterales Druckmanagement. Das könnte sich längerfristig als erhebliche Belastung für das europäische Projekt insgesamt erweisen.
Am Ende steht die Entscheidung
Man kann ein Asylsystem reformieren. Man kann Verfahren effizienter, klarer, besser machen. Man kann auch diskutieren, wie man mit begrenzten Ressourcen umgeht. Aber man kann nicht behaupten, das Recht zu achten, während man es systematisch unterläuft.
Die europäische Migrationspolitik steht an einem Scheideweg. Wer ihn rechtsstaatlich und human bewältigen will, muss sich jetzt klar positionieren. Wer stattdessen auf Entrechtung und symbolische Abschreckung setzt, wird sich nicht nur politisch und irgendwann historisch zu verantworten haben – sondern vor dem eigenen Gewissen.
Denn am Ende bleibt die Frage: Wer hält den Rechtsstaat eigentlich noch aus, wenn er unbequem wird? Und was ist das für ein Signal an die Bevölkerung, wenn eine Regierung dazu offensichtlich nicht bereit – oder nicht imstande ist?
Die Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien beginnt selten abrupt – sie beginnt mit Worten. Mit der Behauptung, es gehe "nur um Ausnahmen". Mit dem Verweis auf "Notlagen", die sich nicht klar benennen oder nachweisen lassen. Und mit der schleichenden Verschiebung im öffentlichen Diskurs, bei der Schutzrechte nicht mehr als Ausdruck humanitärer Verpflichtung erscheinen, sondern als vermeintliche Belastungen – als würde der Rechtsstaat zur Last. Solche sprachlichen Weichenstellungen bereiten den Weg für politische Maßnahmen, die das einstige Selbstverständliche zur Disposition stellen. Mit einer gesellschaftlichen Routine, die solche Umdeutungen hinnimmt – nicht aus bewusster Gleichgültigkeit, sondern weil sie als pragmatisch empfunden werden: Weil man das Gefühl hat, es müsse "endlich etwas passieren", weil Ängste politisch kanalisiert werden, und weil viele hoffen, mit einem Stück Rechtsverzicht dem rechten Rand das Wasser abzugraben.
Was bleibt: Eine Entscheidung, die nicht unausweichlich ist
Dass rechtsstaatliche Grundsätze im Namen politischer Beruhigung preisgegeben werden, ist kein Naturgesetz. Es ist eine Entscheidung. Dass die Mehrheit diese Entwicklung hinnimmt, mag erklärbar sein – verständlich ist es nicht. Und schon gar nicht zukunftsfähig.
Wer den Rechtsstaat verteidigen will, muss das nicht mit Pathos tun. Es genügt, sich daran zu erinnern, wozu er geschaffen wurde: Um das Recht gegen Stimmung, das Individuum gegen Kollektivdruck und das Prinzip gegen Opportunismus zu schützen.
Die Aushöhlung beginnt oft in kleinen Schritten – aber ihr Verlauf ist keine Einbahnstraße. Gerade in einer Zeit, in der die Sprache kippt, Begriffe verrutschen und Normen weichgeklopft werden, braucht es umso mehr jene, die sich weigern, das alles für normal zu halten.







59 Kommentare
Kommentare
uwe hauptschueler am Permanenter Link
"Es ist der Moment, in dem eine demokratische Gesellschaft beschließt, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, indem sie die Standards senkt, statt die Praxis zu verbessern."
Boandlgramer am Permanenter Link
Man darf mir gerne Überheblichkeit unterstellen, aber in einem Land, in dem man auf Tiefkühlpizzen schreiben muss, dass die Folie vor dem Backen zu entfernen ist, löst der Gedanke an mehr "direkte Demokratie"
[1] https://www.sueddeutsche.de/kultur/julian-nida-ruemelin-diktatur-der-mehrheit-interview-lux.HMXcLD7dscj7fWFgUz1ppD
Bo am Permanenter Link
Ich verstehe, was Sie meinen. Aber die abschätzige Bewertung des Wählers und die Überhöhung der eigenen subjektiven Position birgt Gefahren.
Roland Fakler am Permanenter Link
Meiner Ansicht nach hat niemand ein Recht auf Asyl in Deutschland, der unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt und hier Verbrechen begeht.
Brigitte Becker am Permanenter Link
Meiner Ansicht nach hat kein Rechter das Recht, gegen den Islam und das Recht auf Asyl zu hetzen.
Roland Fakler am Permanenter Link
Ob ich rechts oder links bin spielt hier keine Rolle.
Brigitte Becker am Permanenter Link
rechts oder links spielt immer eine Rolle. Auch für den Artikel, der Grund seiner Existenz sind die Rechten, die Menschenrechte verletzen.
Roland Fakler am Permanenter Link
Die Menschenrechte in Deutschland verteidige ich, indem ich Leuten, die hier einen islamischen Gottesstaat einführen wollen, das Asylrecht abspreche.
Petra Pausch am Permanenter Link
Verstehe ich Sie richtig: Menschenrechte sind für Sie an Bedingungen geknüpft und also nicht umfassend und für jeden Menschen gültig?
Noch einmal, damit auch Sie das verstehen: Das Recht auf Asyl hat erst einmal JEDER Mensch. Ob er Asyl in Deutschland erhält ist dann eine staatliche Entscheidung. Und wenn sich bei der Prüfung eines Asylantrages zeigt, dass dem Asylbewerber/der Ayslbewerberin die Scharia wichtiger ist als das Grundgesetz, dann wird es kein Asyl geben.
Jedoch eine Entscheidung ohne Anhörung widerspricht allen demokratischen und menschenrechtlichen Gepflogenheiten.
Bo am Permanenter Link
Unser Grundgesetz sagt da etwas anderes:
Jemand hat kein Recht aus Asyl, wenn er aus einem sicheren Drittstaat kommt.
Ich finde diese Bewertung ziemlich einleuchtend. Sie nicht?
Noch eine Frage. Folgt man ihrer pauschalen Auslegung, könnte die ganze Welt, also Milliarden von Menschen, in D Asyl beantragen. Halten Sie das für eine realistische Handhabe?
Roland Fakler am Permanenter Link
Ein Mensch, der die Scharia über das Grundgesetz stellen will, sollte hier kein Recht auf Asyl haben, weil Scharia Abschaffung der Menschenrechte bedeutet.
Roland Fakler am Permanenter Link
Natürlich sollen die Leute angehört werden. Leider war das Ergebnis aber oft so, dass Leute Asyl erhielten, die heute für das Kalifat demonstrieren.
Roland Fakler am Permanenter Link
Hab ich sie richtig verstanden, dass sie möglichst schnell möglichst viele Dschihadisten ins Land lassen wollen, um Deutschland möglichst schnell unter Schariarecht zu bringen?
Brigitte Becker am Permanenter Link
Ihre Kommentare sind eine Respektlosigkeit gegenüber Udo Endruscheit: Wozu schreibt er seinen Artikel? Damit Leute wie Sie eine Litanei rechter Floskeln runterbeten?
Bo am Permanenter Link
Was genau ist daran "respektlos", wenn jemand die Meinung von Herrn Endruscheit nicht teilt?
Warum sollte Herr Faklner sich nicht als Humanist bezeichnen dürfen?
Herr Fakler äußert oben einen legitimen Gedanken, der in der Rechtsprechung regelmäßig diskutiert wird. Nämlich den, dass es weder eine ethische noch eine rechtliche Verpflichtung zur Selbstschädigung gibt - auch nicht im Asylrecht.
Wie immer bei Rechtsfragen müssen beide Rechtsansprüche abgewogen werden. Und bei Schwerverbrechern oder Systemfeinden kann es gute Gründe geben, diese des Landes zu verweisen.
Petra Pausch am Permanenter Link
"An der wachsenden Kriminalität und Islamisierung in den letzten Jahren..." an welcher wachsenden Islamisierung? Können Sie Beispiele - die nicht der Springer-Presse entstammen - nennen?
Sie können sich gern informieren: ZUm Beispiel hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024_node.html
Darin findet sich dieses bemerkenswerte Zitat: "Während die deutsche Wohnbevölkerung sich in ihrer Größe kaum verändert hat, ist die nichtdeutsche Bevölkerung merklich angewachsen. Demzufolge ist zu erwarten, dass die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen stärker steigt als die Anzahl der deutschen Tatverdächtigen. Neben diesem rein zahlenmäßigen Effekt, der auch Auswirkungen auf die erfasste Kriminalität hat, ist davon auszugehen, dass vor allem Schutzsuchende multiple Risikofaktoren für (Gewalt)-Kriminalität, wie beispielsweise unsichere Zukunftsperspektiven und Armut, aufweisen."
Bo am Permanenter Link
Liebe Frau Pausch,
Sexualdelikte, Messerangriffe auf Polizisten bzw Kinder, das Verprügeln von Homosexuellen oder Juden haben übrigens recht wenig mit "unsicheren Zukunftsperspektiven und Armut" zu tun.
Ja, Islamisierung ist ein weiter Begriff. Aber zu glauben, dass der Zuzug von Millionen von Menschen aus muslimischen Gesellschaften keine verändernde Auswirkung auf unsere Gesellschaft hätte, ist in etwa so merkwürdig, wie ein Haus am Vulkanhang zu bauen und sich dann zu wundern, warum da Lava durchs Wohnsimmer fließt. Beispiele für Islamisierung: Diskussionen über Minarette, Ramadan, Kopftuch, Religionskonflikte an Schulen/Unis/Behörden, Islamismus, Ghettoisierung, Antisemitismus, Homophobie uvm.
Wir können gerne unterschiedlicher Meinung sein, wie wir ein Problem lösen wollen. Aber um ein Problem lösen zu können, muss man als allererstes die Realität anerkennen.
Brigitte Becker am Permanenter Link
"... wie ein Haus am Vulkanhang zu bauen und sich dann zu wundern, warum da Lava durchs Wohnsimmer fließt." Ich habe keine Angst, dass Lava durch mein Wohnzimmer fließt. Typisch für Alarmismus.
Bo am Permanenter Link
Ob Sie Angst vor Lava haben oder nicht, ist völlig unerheblich. Relevant sind zwei Dinge:
1. Die Feststellung der Tatsache, dass sich unsere Gesellschaft durch die Massenzuwanderung verändert
Ein Blick nach UK, FR, BE, NL, DK, IT, SWE, DK, AU, reicht aus, um zu erkennen, dass wir hier alle das gleiche Problem haben. Daran ändert auch Ihr Diffamierungsversuch nichts.
Brigitte Becker am Permanenter Link
Soll ich Ihnen eine Lava-Lampe schicken? Lava-Lampen beruhigen. Sie träumen dann auch anderes. Nicht immer nur von "Massenzuwanderung" und Islamisierung.
Roland Fakler am Permanenter Link
Ich würde Ihnen einfach mal seriöse Information über die Zuwanderung empfehlen. Zum Beispiel diese, dass 20% der eingewanderten Muslime zur Radikalisieung neigen. Das sind 1 Million. https://www.welt.de/256194570
Brigitte Becker am Permanenter Link
Zitat Welt: "...
Bo am Permanenter Link
Mit ad hominem Angriffen zu versuchen, Studien zu diskreditieren, ist keine überzeugende Argumentation.
Wir wissen aus diversen Studien, übrigens nicht nur in D sondern europaweit, ja sogar weltweit, dass die vorgestellten Befunde sich decken bzw. mindestens ähnlich sind.
Brigitte Becker am Permanenter Link
Prof.
Bo am Permanenter Link
Ja, es ist ad hominem. Der Angriff auf die Person anstelle der Sache.
Ob Sie einen "Prof. Hopmann" kennen oder nicht ist unerheblich. Ebenso die Aussagen: "...hätte ich nicht angenommen" oder "ist wissenschaftlich gesehen schlichter Unfug".
Ja, wir wissen tatsächlich ziemlich viel über dieses Phänomen. Die Befunde sind da, mit oder ohne Herrn Khorchide.
Brigitte Becker am Permanenter Link
Feiern Sie die Studie von unseriös Mouhanad Khorchide, wenn Sie wollen.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Nicht zwei Dinge zusammenwerfen, die getrennt bleiben müssen.
Das Gestatten der Einreise zum Zwecke der Beantragung der Durchführung eines Asylverfahrens (so heißt das korrekt) kann man niemand verwehren und darin, dass dies inzwischen sehr wohl geschieht, liegt rechtsuntreues Handeln.
Ob der Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt Verbrechen begeht, ist kein Gegenstand einer wilden Prognose im Moment der Antragstellung, sondern eine zeitlich danach liegende Tatsachenbetrachtung. Und selbst die Genfer Flüchtlingskonvention sieht Konsequenzen für den Fall vor, dass sich ein Asylbewerber nicht mit der Rechtsordnung des Gastlandes anfreunden kann.
Und um den letzten Einwand vorwegzunehmen: Natürlich ist es nicht möglich (sagen wir: völlig unzulässig) von vornherein bestimmte ethnische oder religiöse Gruppenangehörige an der Beantragung eines Asylverfahrens zu hindern.
Roland Fakler am Permanenter Link
Bei dem Asylverfahren, deswegen heißt es ja wohl Verfahren, muss zumindest geprüft werden, ob er die Gesetze und die Staatsform dieses Landes anerkennt und achtet....höher achtet als die Schariagesetze, die eben in vi
adam sedgwick am Permanenter Link
Nun rächt sich die Trägheit der Verantwortlichen in der Politik.
Wie sieht die Situation denn aus? Es leben 8 Milliarden Menschen auf der Erde, davon hat mindestens ein Drittel einen vergleichsweise hohen bis sehr hohen Lebensstandard, wie z.B. Europa (ca 500 Mio Menschen), USA (327 Mio Menschen), weite Teile Asiens (ca 1 Mrd Menschen). Diese vielen Menschen ziehen einen hohen Bedarf wertvoller Rohstoffe als auch landwirtschaftlicher Produkte nach sich, und dass in den Geberländern alles auf sehr begrenztem Raume. Das führt zu vielen gewaltsamen Konflikten, die verständlicherweise große Flüchtlingsströme nach sich ziehen. Hierzu hätte ich auch Konzepte und Vorschläge für Lösungen anzubieten, die ich gerne auf Nachfrage besprechen würde.
Also, es gibt für die Politik was Wichtigeres zu tun, als sich nur um kriegerische Aufrüstung und Zerstörung von Lebensräumen zu engagieren. Kriege sind immer nur eine Angelegenheit der Politiker! Also dann löst gefälligst die von Euch ausgelösten kriegerischen Konflikte, dann verringern sich auf jeden Fall die mit der Migration zusammenhängenden Probleme und Belastungen!
H. Lambert am Permanenter Link
Völlig einseitige Sicht.
Die Absolutierung einer Rechtsposition, wie des Asylrechts incl. seiner Überdehnung, ist ist ein Verstoss gegen die gesetzesübergreifende Forderung einer gerechten Abwägung der Folgen. Da hilft der Verweis auf noch so viele Landes- und Europagesetze nichts, die sind alle von Parlamenten gemacht und können geändert werden.
Der Amtseid verpflichtet die Politiker, "...dem Wohl des deutschen Volkes zu dienen...", nicht dem anderer Völker und auch nicht dem von NGOs oder Lobbygruppen.
Brigitte Becker am Permanenter Link
wenn ich mit Ihrer "kulturellen Prägung" nicht anfangen kann, habe ich dann das Recht, Sie auszuweisen?
Bo am Permanenter Link
Was genau wollen Sie mit Ihrer Frage insinuieren?
Kulturelle Prägung ist zunächst einmal eine völlig wertneutrale Tatsache. Ein Mensch, der in Zentral-Afrika, in Japan, China oder im Mittelern Osten sozialisiert wurde, hat eine andere Werte- und Verhaltensprägung als jemand, der seine Sozialisation im "Westen" erfahren hat.
Darüber hinaus stellen wir ganz sachlich fest, dass sich bestimmte Sozialisationen gut und andere weniger gut für die Integration in die westlichen Gesellschaften eigenen.
War es nicht Helmut Schmidt, der auf die Problematik von tendenziell schwer integrierbaren und dadurch den inneren Frieden gefährdenden Kollektiven hingewiesen hat?
Brigitte Becker am Permanenter Link
Ihre "kulturelle Prägung" passt sicher nicht zu meiner. Zum Glück. Wo wurden Sie denn "sozialisiert"?
Bo am Permanenter Link
Da irren Sie sich. Nur weil wir in einer Sachfrage anderer Meinung sind, besteht nicht notwendigerweise eine Differenz in der kulturellen Prägung.
Brigitte Becker am Permanenter Link
"Sachfrage" würde ich das nicht nennen, was Sie hier äussern.
Bo am Permanenter Link
Wie Sie es nennen würden, ist völlig unerheblich. Es ändert nicht das geringste an der oben beschriebenen Tatsache.
A.S. am Permanenter Link
Nochmal, allgemeiner formuliert:
Überdehnung und Missbrauch eines Rechts bringen dieses Recht in Misskredit.
Werden Überdehnung und Missbrauch nicht gestoppt, steigt der Unmut in der Bevölkerung und am Ende wird besagtes Recht eingestampft.
An diesem Recht unter allen Umständen fest zu halten ist billige Gesinnungsethik.
Verantwortungsethisch richtig ist, Überdehnung und Missbrauch konsequent zu unterbinden. Dann bleibt besagtes Recht gut beleumundet und für die Zukunft erhalten.
Brigitte Becker am Permanenter Link
Der hpd hat ein Problem mit rechten Kommentatoren. Unfassbar, was diese Rechten schreiben, hätte ich nicht für möglich gehalten. Siehe auch die Kommentare oben.
Bo am Permanenter Link
Es gibt hier kein Problem. "rechts" ist in einer funktionierenden Demokratie ein völlig legitimer Teil des politischen Spektrums.
Der Kommentar von AS ist berechtigt. Er weist darauf hin, dass sich Rechtsbestimmungen als dysfunktional herausstellen und eine Anpassung an die Realität benötigen können.
Genau dafür gibt es die Demokratie. Nur diese gewährt die gesellschaftsadequate Möglichkeit zur Kurskorrektur.
Sehen Sie das anders?
Brigitte Becker am Permanenter Link
""rechts" ist in einer funktionierenden Demokratie ein völlig legitimer Teil des politischen Spektrums." Schön für Sie.
Bo am Permanenter Link
Nicht nur für mich. Auch für Sie. Denn ohne die Abbildung des vollständigen Politspektrums würden wir uns im Totalitarismus wiederfinden. Ich hoffe, das ist nicht das, was Sie wollen.
Brigitte Becker am Permanenter Link
Rechts sein gegen Totalitarismus – das ist doch mal eine Mission!
Bo am Permanenter Link
Halten Sie die Mission, gegen Totalitarismus zu sein, für falsch? Hoffentlich nicht.
Brigitte Becker am Permanenter Link
Ich halte es für bizarr, RECHTS ZU SEIN gegen Totalitarismus.
Welche Verständnisschwierigkeiten hatten Sie bei meinem Kommentar https://hpd.de/artikel/den-rechtsstaat-nicht-mehr-aushaelt-23116#comment-96514 ?
A.S. am Permanenter Link
Um linken Totalitarismus zu bekämpfen, muss man "rechts" sein.
Um rechten Totalitarismus zu bekämpfen, muss man "links" sein.
Wirklich komisch ist's, wenn sich "Linke" und "Islamisten" zusammen tun. Der resultierende "Islamogauchisme" ist doppelt totalitär, wie man in Frankreich sehen kann.
Wer politisch in der "Mitte" steht, wird damit leben müssen, von "Rechten" als "links", von "Linken" als "rechts" und von "Religiösen" als "ungläubig" geschmäht zu werden.
Sie, Frau Becker, schmähen mich und andere als "rechts", weil Sie selbst erkennbar links außen stehen. Ich nehme das mit demokratischer Gelassenheit und kämpfe weiter gegen jeden Extremismus.
Brigitte Becker am Permanenter Link
"Um linken Totalitarismus zu bekämpfen, muss man "rechts" sein": Benutzen Sie einen Schminkspiegel, um sich Ihre rechte Welt schön zu machen?
"Sie, Frau Becker, schmähen mich und andere als "rechts", weil Sie selbst erkennbar links außen stehen." Erklären Sie mir bitte, woran Sie erkennen wollen, daß ich, Zitat A.S., "links außen stehe"? Woran machen Sie das fest?
A.S. am Permanenter Link
Ich mache das daran fest, dass Sie nicht inhaltlich-sachlich argumentieren. Sie schwingen nur die Nazi-Keule.
Für mich gibt es nur "autoritär" und "liberal".
Liberale lassen andere Ansichten zu ohne sie zu diffamieren. Das heißt nicht, dass sich Liberale alle anderen Ansichten zu eigen machen.
Autoritäre lassen keine anderen Ansichten zu sondern verbieten diese vorzugsweise mit Staatsgewalt.
Und zum Thema Religion: Nichts ist autoritärer und intoleranter als Religion. Das zeigt uns die Geschichte.
Brigitte Becker am Permanenter Link
Sie machen also gar nichts fest. Ausser rechten Sprüchen kommt von Ihnen nichts.
H. Lambert am Permanenter Link
Frau Becker, eher liegt das Problem bei linken Lesern/ Autoren, die ohne inhaltliche Argumentation meinen, mit der Diffamierung des Verfassers als rechts, sei das Problem gelöst.
Bo am Permanenter Link
Dass die Massenmigration Europa inkl. Deutschland in allen politischen, sozialen und ökonomischen Dimensionen in kritische Bedrängnis bringt, ist für jeden zu sehen, der die Fakten zur Kenntnis nimmt.
Brigitte Becker am Permanenter Link
"Suizidale Empathie und kultureller Schuldkomplex" Wow! Dass Sie die Psychobabble-Schublade so weit aufgemacht haben, wird auch den Autor des Artikels freuen ...
Bo am Permanenter Link
Ob ein Argument jemanden freut oder nicht, ist völlig unerheblich. Relevant ist der Inhalt.
Was genau verstehen Sie nicht? Vielleicht kann ich Ihnen mit weiteren Ausführungen helfen.
Brigitte Becker am Permanenter Link
"Warum die Zurückweisungen rechtswidrig sind
Tagesschau 02.06.2025
Vor knapp vier Wochen hat Innenminister Dobrindt verschärfte Grenzkontrollen und die Zurückweisung Asylsuchender angeordnet. Doch die Maßnahme ist laut Verwaltungsgericht Berlin rechtswidrig.
Für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und die neue Bundesregierung ist es eine herbe Schlappe: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in gleich mehreren Eilverfahren entschieden, dass Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze rechtswidrig sind. Die Beschlüsse "sind unanfechtbar", teilt das Gericht mit und stellt zudem klar, die rechtliche Begründung des Bundesinnenministeriums für die verschärften Maßnahmen sei nicht ausreichend. Die Entscheidung ist rechtskräftig (…)“
Weiter: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zurueckweisung-grenze-rechtswidrig-102.html
Bo am Permanenter Link
Bitte beachten:
1. Das Urteil bezieht sich auf einen spezifischen Einzelfall.
2. Es gibt auch andere Rechtsauffassungen
Brigitte Becker am Permanenter Link
Ich habe das aktuelle Urteil als Ergänzung zu Udo Endruscheits Artikel gepostet, es bestätigt ihn.
Bo: "3. Wenn etwas rechtswidrig ist, besteht in einer Demokratie die Möglichkeit, Recht zu ändern." Indem man gegen das geltende Recht verstößt? Das ist abenteuerlich.
Bo am Permanenter Link
Der Beschluss des Gerichts ist die Klärung eines Einzelfalls und kann daher nichts weiter "bestätigen".
Zu Ihrer Frage: Nein, indem man auf demokratische Weise eine Rechtsänderung herbeiführt, die eine andere, im besten Falle klare, Rechtslage zulässt. Daran ist nichts abenteuerlich. Es ist der normale Vorgang im Rechtssystem einer Demokratie.
Brigitte Becker am Permanenter Link
In der Zwischenzeit gab es gefühlt eine Million juristische Kommentare zur Gerichtsentscheidung, haben Sie davon echt nichts mitbekommen?
Die Kommentare, die ich gelesen habe, bestätigen - einmal mehr - den Artikel von Udo Endruscheit.
Bo am Permanenter Link
Dann haben Sie sich nur einseitig informiert. Es gibt durchaus fundierte Auslegungen, die in eine andere Richtung gehen.
Brigitte Becker am Permanenter Link
erklären Sie das doch bitte Udo Endruscheit. Das würde ja bedeuten, dass Sie seinen Artikel für falsch halten! Aber zum Artikel haben Sie bisher ja noch gar nichts gesagt.