Der Tod von Dr. Lisa-Maria Kellermayr, einer engagierten und tapferen jungen Ärztin, die den Druck eines irrational und verblendet agierenden Mobs und das Alleingelassenwerden damit nicht mehr ertragen konnte, hat wohl niemanden mit einer humanistischen und empathischen Grundeinstellung unberührt gelassen. Von manchen selbst engagierten Menschen erforderte dieser Kulminationspunkt eine Entscheidung, wie weiterzumachen sei. Eine Frage, die nur individuell zu beantworten ist.
Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs könnte über den Fall hinaus eine Grenzverschiebung bedeuten: Der BGH sprach eine zunächst verurteilte Frau frei, obwohl sie ihrem chronisch schwerkranken Mann eine tödliche Insulindosis gespritzt hatte. Zuvor hatte dieser eigenständig sämtliche im Haus verfügbaren Tabletten eingenommen, um sein Leben zu beenden. Der Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes, Erwin Kress, sieht in dem Grundsatzurteil des BGH ein "zweischneidiges Schwert", da es einerseits das Selbstbestimmungsrecht stärke, andererseits aber "Beihilfemissbrauch" Vorschub leisten könnte.
Es gibt im Islam Problemfelder, die nicht zu leugnen sind, und es liegt an den Muslimen, diese zu bearbeiten und eine Lehre zu etablieren, die weltweit keinen Spielraum für tödliche Fatwas lässt. Das findet der österreichische Autor Niko Alm.
Ein Online-Pranger soll seriös arbeitende Menschen und Institutionen als die eigentlich Verantwortlichen für aktuelle Krisen abstempeln. Dabei wird eine Diffamierungsstrategie verfolgt, die zum Ziel hat, die betreffenden Menschen durch Einschüchterung zum Schweigen zu bringen. Nicht nur die Selbsttötung einer Ärztin aus Österreich, die vorher massivem Cybermobbing ausgesetzt war, zeigt, dass hier dringend ein gesellschaftliches Umdenken und behördliches Umschwenken einsetzen sollte.
Jahrelang führte Salman Rushdie ein Leben unter Polizeischutz, weil eine islamische Fatwa zu seiner Tötung auffordert. Am vergangenen Freitag wurde der Autor während einer Veranstaltung attackiert und durch mehrere Messerstiche schwer verletzt. Die Wurzel des Problems ist das Negativ-Potential von Religion. Und ja, dieses Potential ist beim Islam derzeit ganz offensichtlich größer als bei anderen Religionen. Ein Kommentar von Daniela Wakonigg.
Eine Frau, die ihrem schwer kranken Mann auf dessen Wunsch hin eine tödliche Dosis Insulin gespritzt hat, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die BGH-Entscheidung, die am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde.
Nadine Pungs ist studierte Historikerin und Literaturwissenschaftlerin, Schriftstellerin, Weltreisende und Theaterfrau. Und sie ist keine Mutter. Über das "Nichtmuttersein" und seine politische Dimension hat sie nun ein Buch geschrieben. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg hat mit Nadine Pungs über ihr neues Buch gesprochen.
Vergangene Woche wurde bekannt, dass ein Missbrauchsbetroffener das Erzbistum Köln auf 800.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Die Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch" begrüßt die Klage.
Diskriminierende Äußerungen über Homosexuelle sind Schweizer Richtern zufolge auch dann eine Straftat, wenn sie im Wortlaut einer angeblich "heiligen Schrift" entsprechen. Dies hat nun das Züricher Bezirksgericht festgestellt und einen schwulenfeindlichen Straßenprediger zu 15.200 Franken (etwa 15.600 Euro) Geldstrafe verurteilt. Zur Verteidigung hatte der Mann angegeben, dass er nur aus der Bibel zitiert habe.
Ende Januar 2022 wurde das zweite Münchner Missbrauchsgutachten veröffentlicht, ein Zeugnis des Wegschauens und Versagens von kirchlichen wie staatlichen Stellen. Vorfälle wurden vertuscht, Kirchenleute blieben trotz Vorwürfen ohne Ermittlungen in Amt und Würden, Behörden sahen tatenlos zu. Während Kirchenleute Betroffenheit bekunden, fordern Opfer die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle. Eine Bilanz.
Der Suizid der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr erschüttert derzeit nicht nur Österreich. Monatelang wurde sie mit Morddrohungen konfrontiert, weil sie öffentlich über Corona aufklärte und Impfungen empfahl. Ihr Tod ist nicht zuletzt eine Folge des fahrlässigen Kuschelkurses staatlicher Institutionen mit der Querdenker-Bewegung.
"Zec+", ein deutsches Unternehmen für Sportnahrung, Nahrungsergänzungsmittel und Fitnesskleidung, hat den diesjährigen "Zornigen Kaktus" mit gleich zwei Facebook-Werbungen, die als Hauptmotiv die Erniedrigung einer Frau bei angedeutetem Geschlechtsverkehr zeigen, gewonnen. Platz zwei und drei gingen an ein Bordell und eine Autoreparatur-Firma. Die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" will mit dem Negativpreis Sexismus als Werbestrategie den Kampf ansagen.
Mit Wirkung vom 1. August 2002 an wurde Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Was genau wurde da beschlossen? Und: Hat sich seitdem etwas geändert?
Vom elektrischen Stuhl bis zur Todesspitze – die Geschichte staatlichen Tötens definiert sich als eine Geschichte "moderner Errungenschaften". Auch die Hinrichtung auf dem elektrische Stuhl galt einst als ein Zeichen moderner Zivilisation. Die New York Times schwärmte gar von einer humanen "Sterbehilfe durch Elektrizität – sicher, sanft und schmerzlos". Nach über 130 Jahren erlauben die Gesetze einiger US-Staaten noch immer Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl – zuletzt am 20. Februar 2020 in Tennessee.
Es ist richtig übel, wenn selbst einige Mitglieder demokratischer Parteien rechte Verschwörungsmythen verbreiten. Besonders, wenn es sich dabei um das Personal an der Spitze handelt. Die aktuelle Drogen- und Ernährungspolitik sowie die Offenheit gegenüber dem Gendern sollen laut einiger Persönlichkeiten von konservativ bis ganz rechts außen regelrechte "Umerziehungsmaßnahmen" sein. Und der Bundesregierung bestehend aus SPD, Grünen und FDP soll es angeblich nur um Zwänge und nicht auch um Freiheiten gehen. Einer Faktenprüfung halten diese Annahmen jedoch nicht stand.