Der Soziologe Karl Kollmann zeichnet in seinem Buch "Die neuen Biedermenschen. Von der 68er-Rebellion zum linksliberalen Establishment" die Entwicklung der Linken bezogen auf den Prozess im Untertitel nach. Dabei beschreibt und kommentiert der Autor relativ freihändig, interessante Kritikpunkte werden dabei nicht in eine systematische Reflexion integriert.
Vor einer Woche wurde der Gesetzentwurf zur seit über 100 Jahren fälligen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen von einem Zusammenschluss aus den Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Zeit, ihn etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür sprach der hpd mit dem Politologen und Kirchenfinanzexperten Carsten Frerk, der sich zuletzt im Rahmen seines Buches "Kirchenrepublik Deutschland" mit dem Thema Staatsleistungen und kirchlichem Lobbyismus befasst hat.
Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" vorgestellt. Rolf Schwanitz begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen.
Das Bündnis Altrechtliche Staatsleistungen Abschaffen (BAStA) begrüßt, dass es endlich einen fraktionsübergreifenden Entwurf für das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen gibt. Die vorgesehene Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro wird vom Bündnis jedoch scharf kritisiert.
Einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen stellten heute in Berlin FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro.
Stephan Harbarth soll nach dem Willen der Politik jetzt der Nachfolger von Präsident Andreas Voßkuhle beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden. Was bedeutet seine geplante Wahl durch den Bundesrat für die Akzeptanz der höchstrichterlichen Rechtsprechung? Ein Kommentar von Jacqueline Neumann.
Vergangenen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für nichtig erklärt und damit die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot in Deutschland beendet. Ein Kommentar von Rolf Schwanitz, Bundessprecher der Säkularen Sozialdemokrat_innen und Beiratsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).
Seit über 200 Jahren erhalten die Kirchen in Deutschland öffentliche Gelder ohne Gegenleistung. Seit über 100 Jahren verlangt die Verfassung die Abschaffung dieser Staatsleistungen an die Kirchen. Diesen Verfassungsauftrag endlich umzusetzen, halten derzeit offensichtlich weder Politik noch Bundespräsident für notwendig.
Diese Klatsche hat eine extrem restriktive Politik selbst bewirkt: Der gekippte Strafrechtsparagraf 217 habe laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur das Persönlichkeitsrecht von Sterbewilligen und das Berufsrecht von Ärzt*innen verletzt. Sondern unzulässig eingeschränkt habe er auch die Grundrechte von Vereinigungen, die organisierte Suizidhilfe anbieten.
Einen Tag nach dem Urteil, das den "Sterbehilfeverhinderungsparagraphen" 217 für nichtig erklärt hatte, fällte das Bundesverfassungsgericht gestern eine weitere Entscheidung im Sinne der weltanschaulichen Neutralität: Das Kopftuchverbot für juristische Referendarinnen ist verfassungsgemäß, bestätigten die Karlsruher Richter – mit einer Gegenstimme.
Wird Herr Spahn jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauso ignorieren wie das des Bundesverwaltungsgerichts? Währenddessen melden sich auch die Sterbehilfe-Gegner zu Wort.
Die Ereignisse in Thüringen überschlagen sich und nicht nur dort scheint das dogmatische Festhalten an der Hufeisentheorie von Seiten der CDU und FDP eine stabile Regierungsbildung schwierig zu machen. Ein guter Anlass, um sich mit der unter Politolog*innen umstrittenen Theorie etwas genauer zu befassen. Ein Kommentar von Constantin Huber.
Wie repräsentativ ist der deutsche Bundestag, wie vielfältig die Landesparlamente? Betrachtet man etwa den beruflichen Abschluss, wird klar: Unter den Volksvertretern sind deutlich mehr Akademikerinnen und Akademiker als in der übrigen Bevölkerung. Politische Entscheidungen gingen daher zulasten von Menschen mit geringerem Einkommen oder niedrigerem Bildungsniveau.
Die historische Aufklärung sieht sich seit einiger Zeit Kritik ausgesetzt. Sie sei eine Angelegenheit "alter, weißer Männer" gewesen, habe andere Kulturen zerstört und ihren universalistischen Anspruch nie eingelöst. Die MIZ wird in diese Debatte einsteigen und sich 2020 in einer Serie mit Leistung und Versagen der Aufklärung auseinandersetzen.