Ende November wurde im pakistanischen Charsadda ein Mann der Blasphemie beschuldigt und festgenommen. Ein Lynchmob forderte die Herausgabe des Verdächtigen. Als die Polizei sich weigerte, wurde die Wache angezündet. Die Polizei konnte mit dem Beschuldigten fliehen. Einige Verdächtige des Brandanschlages wurden mittlerweile verhaftet.
In Griechenland hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, in einem Urteil das Schächten von warmblütigen Tieren ohne Betäubung verboten. Damit sind sowohl koschere jüdische Schlachtungen als auch solche nach den islamischen Vorschriften ("halal") illegal. Erst 2017 hatten das Landwirtschafts- und das Wirtschaftsministerium per Beschluss eine Ausnahmeerlaubnis für rituelle Schlachtungen mit religiösem Hintergrund erteilt. Dagegen klagte nun eine Tierschutzorganisation – mit Erfolg.
Schluss mit Schund und Unzucht auf dem Fernsehbildschirm! Das fordert die pakistanische Medienbehörde PEMRA mit einer neuen Vorschrift, die tief in die Gestaltungsfreiheit der Programmgestalter eingreift. Doch ein privater TV-Sender hat Einspruch erhoben. Die Vorschrift sei "illegal" und stehe im Widerspruch zur geltenden Verordnung. Nun muss ein Gericht entscheiden.
Die katholische Karl-Rahner-Akademie lud unter dem Titel "frank & frei: Wenn der Muezzin ruft... Freiheit der Religion oder falsch verstandene Toleranz?" auch den Sprecher des Zentralrates der Konfessionsfreien, Philipp Möller, zu einer Podiumsdiskussion ein. Über die Veranstaltung berichtet Ingo Eitelbach für den hpd.
Salma Tanvir war bis 2013 Rektorin einer Privatschule in Lahore. Dann wurde sie von einem örtlichen Kleriker wegen Blasphemie angezeigt und verhaftet. In diesem Jahr nun fiel das Urteil über sie. Obwohl es Zweifel sowohl an der Echtheit der Beweise gegen sie und ihre Zurechnungsfähigkeit im Moment der Entstehung der vermeintlich blasphemischen Schrift gibt, wurde sie zum Tode verurteilt. Ihr Anwalt kann sich nun noch an das Oberste Gericht Lahores wenden, um das Urteil anzufechten.
Der muslimische Kleriker Abduljabbar Nasuru Kabara gilt als besonders kontrovers. Blasphemie wurde ihm schon mehrfach wegen Beleidigung des Propheten Mohammed und seiner Gefährten vorgeworfen. Diesmal jedoch erwartet ihn im nordnigerianischen Kano ein Prozess vor einem Scharia-Gericht, welches sich gar für die Todesstrafe aussprechen kann.
Auf dem von Terre des Femmes veranstalteten "Filmfest FrauenWelten" konnte man den einfühlsamen Dokumentarfilm "Seyran Ateş: Sex, Revolution and Islam" sehen. Er erzählt die Geschichte der mutigen Frau, die sich selbst aus einem gesellschaftlichen Gefängnis befreite, um ihren Wunsch nach Freiheit für sich und andere mit einem neuen zu bezahlen. Er zeigt, was Religion anrichten kann.
Das queere "Soura Film Festival" zeigte am 22. Oktober die Filmdokumentation "Seyran Ateş: Sex, Revolution and Islam". Eine vorgesehene Podiumsdiskussion über den Film, der die Gründung und Arbeit der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee zeigt, wurde kurzfristig abgesagt mit der Begründung, Seyran Ateş solle kein Podium für ihre "islamophoben" Auffassungen geboten werden.
Die Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung wenden sich in einem Offenen Brief an die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker. Darin fordern sie die Rücknahme des zweijährigen Modellprojekts, das Moscheegemeinden den Gebetsruf jeden Freitag gestattet. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief.
Mina Ahadi und ihre Mitstreiter vom Zentralrat der Ex-Muslime erhalten Morddrohungen, nachdem sie sich mit einer Protestaktion gegen die öffentliche Verlautbarung des Muezzin-Rufs in Köln starkgemacht haben. Die Behörden nehmen die Drohungen sehr ernst und stellen die Islamkritikerin nun unter Polizeischutz.
Auch wenn bestimmte sexuelle und geschlechtliche Ausprägungen weniger häufig vorkommen als andere: per se verwerflich oder gar gefährlich sind sie deswegen nicht. In religiös geprägten Gesellschaften gelten jedoch etwa Transpersonen noch immer häufig als "nicht gottgewollt" oder anderweitig als vermeintlich "böse". Im islamisch geprägten Malaysia wurde das einer Transgender-Unternehmerin nun zum Verhängnis. Generell haben die dort lebenden Mitglieder der LGBTQIA-Community mit staatlichen Sanktionen auf Basis der Scharia zu kämpfen.
Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat entschieden, dass als Zeichen von Vielfalt, Respekt und Religionsfreiheit in der Rheinmetropole künftig auch muslimische Gemeinden die Gläubigen per Lautsprecher von der Moschee aus zum Freitagsgebet rufen dürfen. Eine fatale Entscheidung. Denn zum einen hat der Muezzinruf mit der Religionsausübung nichts zu tun und zum anderen stellt diese Erlaubnis einen Etappensieg für den politischen Islam in Deutschland dar. Ein Kommentar von Lale Akgün.
In Köln dürfen künftig muslimische Gemeinden die Gläubigen per Lautsprecher von der Moschee aus zum Freitagsgebet rufen. Während Oberbürgermeisterin Henriette Reker das Modellprojekt als Zeichen von Vielfalt und Respekt feiert, sehen Säkulare darin ein fatales Signal für den politischen Islam.
Einer der zwölf nach islamischem Recht geführten Bundesstaaten des bevölkerungsreichsten afrikanischen Landes, Nigeria, versucht sich an einer äußerst ausschweifenden Auslegung der Scharia. Seit einiger Zeit ist es Schneider*innen und Boutiquen in Kano nämlich verboten, Schaufensterpuppen zur Präsentation ihrer Kollektionen zu nutzen – außer, die Puppe hat weder Kopf noch Körperform.
Von 2009 bis 2021 lief in Bayern der Modellversuch "Islamischer Unterricht". Um eine positive Bewertung sicherzustellen, wurden bei zwei Evaluationen ausschließlich nur diejenigen befragt, die an einem islamischen Religionsunterricht ein besonderes Interesse haben: islamische Lehrkräfte, islamische Eltern, islamische Schüler*innen und Schulleiter*innen, die sich durch Teilnahme ihrer Schule am Modellversuch Vorteile versprechen. Doch dieses wissenschaftlich fragwürdige Studiendesign führt nicht zum gewünschten Ergebnis.