Mit Bill 18 plant die kanadische Provinz Alberta eine deutliche Einschränkung des Zugangs zur medizinisch assistierten Sterbehilfe. Der Gesetzentwurf verzichtet auf ein formales Verbot, setzt aber auf zusätzliche Hürden, Informationsbeschränkungen und Verzögerungen. Kritiker warnen vor einer Aushöhlung individueller Autonomie – ein Argument, das auch in der deutschen Diskussion um das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eine zentrale Rolle spielt.
Die aktuelle Ausgabe der Vierteljahreszeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ist erschienen. Schwerpunkt ist die aktuelle Aufklärungs- und Diskurskampagne "Humanes Sterben. Weil es mein Leben ist".
In Großbritannien bleibt Sterbehilfe auf absehbare Zeit verboten. Das britische Unterhaus hatte sich 2025 mit knapper Mehrheit für eine Liberalisierung ausgesprochen. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass die Abgeordneten in der laufenden Sitzungsperiode zu keiner Abstimmung kommen.
Der bundesweit bekannte Sterbehilfearzt Johann Friedrich Spittler verbüßt zurzeit eine Gefängnisstrafe von drei Jahren. Diese wurde jetzt am 24. März auf insgesamt 4 Jahre und 4 Monate erhöht. Derselbe Richter sprach den heute 83-Jährigen zum zweiten Mal wegen Totschlags schuldig. Denn er hat noch bei einem weiteren Patienten 2023 Suizidhilfe geleistet, der aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne Freiwillensfähigkeit gewesen sein soll.
Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof in Indien den Weg für die passive Sterbehilfe – also die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen – bei einem Wachkoma-Patienten geebnet. Passive Sterbehilfe ist in Indien seit 2018 erlaubt. Der aktuelle Fall ist der erste, in dem indische Richter diesen Schritt genehmigen, ohne dass eine Patientenverfügung vorliegt.
Ulla Bonnekoh von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) war bei der Regionalgruppe Bodensee der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) in Konstanz zu Gast und referierte über die "Praxis der Suizidassistenz seit 2020".
In der Bundesrepublik Deutschland besitzt das Recht jedes Menschen auf Freiheit und Selbstbestimmung einen besonders hohen Rang, weil es unmittelbar auf der Menschenwürde gründet. Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für den Umgang mit dem eigenen Sterben. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass ein urteilsfähiger Mensch sich das Leben nehmen und hierfür Dritte um Unterstützung bitten darf. Die katholische Kirche bestreitet dieses Recht. Jetzt haben die deutschen katholischen Bischöfe ihre Abwehrhaltung noch verschärft: Sie haben verboten, dass in katholisch getragenen Einrichtungen Suizidhilfe durchgeführt wird.
Übermorgen ist hpd-Autorin Ulla Bonnekoh live online zu Gast im "Humanistischen Campus". Die stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Konfessionsfreien ist gleichzeitig Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). In ihrem Vortrag trennt sie belegbare Fakten von falschen Vorstellungen über ein sehr persönliches Thema: die Assistenz beim selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Lebensende.
Der Sterbehilfeaktivist Philip Nitschke, einst australischer Arzt, hat seine neueste Erfindung vorgestellt: Ein Suizidhalsband namens "Kairos" zum raschen und schmerzfreien Tod. Seine Mission: Vernunftfähige Suizidwillige sollen einfachen und erschwinglichen Zugang zu Freitod-Möglichkeiten haben, und zwar "autonom", das heißt ohne dass darüber Ärzte oder Vereine zu entscheiden hätten.
Mit "Selbstbestimmt Sterben. Handreichung für einen rationalen Suizid" legt Jessica Düber eine aktualisierte Neuauflage ihres erstmals 2017 erschienenen Buches vor. Es richtet sich an Menschen, die sich eigenständig und ohne institutionelle Begleitung mit Fragen des selbstbestimmten Lebensendes auseinandersetzen möchten.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vermittelte im Jahr 2025 in insgesamt 898 Fällen eine Suizidhilfe. Eine neue Kampagne soll für die Selbstbestimmung am Lebensende werben.
Wie erzählt man von einem Leben, das bewusst zu seinem Ende geführt wurde? In diesem zweiten Teil seiner autobiografischen Reflexion zeichnet Prof. Dr. Fritz K. den Weg nach, der ihn – mit 82 Jahren, bei klarem Verstand – zu der Entscheidung führte, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Dieser Text ist sein Versuch, die Gründe seines Entschlusses offen, kritisch und ohne Sentimentalität zu erzählen – für sich selbst und für diejenigen, die verstehen möchten, wie ein solcher Entschluss reift.
In einem am Montag veröffentlichten Grundsatzurteil geht es dem Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs um die Frage: Wann ist die ärztliche Mitwirkung beim Suizid eines psychisch kranken Menschen strafbar? Im Prozess gegen den als Freitodbegleiter tätigen Arzt Christoph Turowski zeigte sich: Verurteilung nur aufgrund festgestelltem Verlust der Freiverantwortlichkeit einer Suizidwilligen und Freispruch im Zweifelsfall.
Sterbehilfe ist ein sensibles Thema, das viele Menschen persönlich betrifft. Monika Probsts autobiografischer Roman "Mein Leben gehört mir" bietet einen eindrücklichen Einblick in die Herausforderungen von Familien, wenn ein geliebter Mensch nach einem Schlaganfall selbstbestimmt sterben möchte. Der Roman behandelt Sterbehilfe in der Schweiz, die Rolle der Angehörigen und wichtige Fragen rund um das Lebensende.