Das britische Unterhaus stimmt über eine Legalisierung der Sterbehilfe ab. Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung spricht sich für das neue Gesetz aus.
Bereits im Dezember 2021 erregte die sogenannte Suizidkapsel "Sarco" die Aufmerksamkeit von Medien und Öffentlichkeit. Am 23. September 2024 wurde der "Sarco" in einem privaten Waldstück im Kanton Schaffhausen durch die Organisation "The Last Resort" erstmals eingesetzt, was erneut zu viel Medienberichterstattung führte. Dabei wurde teils ungenau über die Rechtslage und die langjährige Praxis des assistierten Suizids in der Schweiz berichtet; es wurde gar der Ruf nach einem "Sterbehilfegesetz" laut. Eine Einordnung mit Sachkenntnis ist angezeigt.
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben", welche von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) herausgegeben wird, schaut auf die letzten fünf Jahre zurück, in denen die DGHS Freitodbegleitung vermittelt.
"Selbstbestimmt und frei – Suizidhilfe ist in Deutschland legal" – das ist die Botschaft der neuen Plattform. "Infopunkt.Sterbehilfe" ist jetzt online und klärt umfassend über die Selbstbestimmung am Lebensende auf. Ziel ist es, unideologisch, fundiert und verständlich über die aktuellen Möglichkeiten in Deutschland zu informieren.
Am Samstag, dem 20.07.2024 ist Käthe Nebel selbstbestimmt im 94. Lebensjahr zu Hause aus dem Leben geschieden. Sie wurde hierbei von einem Arzt unterstützt. Die Mitbegründerin des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg" beendete ihr Leben so wie sie es lebte: Selbstbestimmt.
Suizid ist vielerorts noch ein Tabuthema. Auch dem wohlüberlegten, frei gewählten Suizid haftet etwas Unmoralisches an. Und doch ist es in einer liberalen Gesellschaft wichtig, über dieses Thema zu diskutieren und auch rechtliche Lösungen zu finden.
Es ist ein heikles Thema: Wie verhalten sich Betreiber von Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern, die nicht mehr leben möchten? Und in ihrem Zimmer in der Einrichtung die Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person in Anspruch nehmen wollen, die ihnen das dafür erforderliche Medikament beschafft?
Die beiden Urteile gegen Dr. Spittler und Dr. Turowski haben insbesondere im ärztlichen Bereich für Verunsicherung gesorgt. Beide wurden wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In mittelbarer Täterschaft deshalb, weil nach Auffassung der beiden Landgerichte, aufgrund der fehlenden Freiverantwortlichkeit beziehungsweise Ambivalenz der Freitodwilligen der jeweilige freitodbegleitende Arzt die Tatherrschaft innehatte. In beiden Verfahren ging es um die zentrale Frage, ob die beiden psychisch kranken Suizidenten freiverantwortlich gehandelt haben, also zum Zeitpunkt der ärztlichen Freitodbegleitung einsichts- und urteilsfähig waren. Diese Rechtsfrage wird derzeit nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Fachärzt:innen (Psychiater:innen etc.) und Medizinethiker:innen intensiv diskutiert.
Kurz vor Beginn der Parlamentarischen Sommerpause zieht Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), eine Zwischenbilanz für das Jahr 2024: "Im ersten Halbjahr 2024 wurden 290 von der DGHS vermittelte Freitodbegleitungen durchgeführt." Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 fanden insgesamt 419 statt. Im Vorjahr waren es 229 gewesen.
Nur knapp drei Wochen nach der Verurteilung des Suizidhelfers Dr. Turowski ist ein Prozess um Sterbeverkürzung bei zwei schwerstkranken Intensivpatienten zu Ende gegangen. Am 26. April wurde der Herzmediziner und Charité-Oberarzt Dr. S. (56) ebenfalls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In beiden – durchaus unterschiedlichen – Fällen gingen die Richter von einem "minder schweren" Tötungsdelikt aus.
"Woche für das Leben", so heißt eine Traditionsveranstaltung der beiden Großkirchen, die in diesem Jahr zum 30. Mal stattfand. Der Schluss am 20. April markiert allerdings das endgültige Aus des Formats: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) steigt aus der "Woche für das Leben" aus. Beobachter sehen die Entscheidung als symptomatisch für einen Abschied von der Ökumene. Die tiefen Gräben zwischen katholischer und evangelischer Kirche zeigen sich vor allem in Fragen zu Abtreibung und Sterbehilfe.
Viele werden sich noch an den Schlager von Udo Jürgens aus den 1970er Jahren erinnern. Ein Paar, das den Moralvorstellungen der Mitbewohner:innen eines Mietshauses nicht entsprach, wurde aufgefordert, das "ehrenwerte Haus" zu verlassen. So ähnlich mag es manchen Heimbewohner:innen gehen, die eine Freitodbegleitung planen und dann von ihrer Heimleitung oder dem Träger eine ähnlich unerfreuliche Nachricht erhalten: "Sie müssen sich einen anderen Ort für Ihre Freitodbegleitung suchen". Hier erhebt sich eine Einrichtung über das Selbstbestimmungsrecht eines Bewohners oder einer Bewohnerin.
Die aktuelle Erklärung des Vatikan mit dem Titel "Dignitas Infinita" (Unendliche Würde) will den weltweit 1,4 Milliarden Katholiken eine Richtschnur geben, wie sie beim Thema Menschenwürde denken sollen. Wenn sich die rund 21 Millionen deutschen Katholiken daran ein Vorbild nehmen, werden sie in wichtigen politisch-gesellschaftlichen Feldern keinen leichten Stand haben. Es geht um die auch hierzulande hochaktuellen Themen Abtreibung, Leihmutterschaft, Sterbehilfe oder sexuelle Selbstbestimmung.
Zwei Ärzte wurden wegen Totschlags angeklagt, weil sie Suizidhilfe bei einem psychisch kranken Menschen geleistet hatten. Am 1. Februar wurde der Psychiater und Neurologe Dr. Johann F. Spittler vom Landgericht Essen zu drei Jahren Haft verurteilt. Am 8. April lautete das Urteil des Landgerichts Berlin im Fall Dr. Christoph Turowski ebenfalls drei Jahre Haft. Ulla Bonnekoh versucht für den hpd eine Einordnung.
Am 26. März wurden im Landgericht Moabit die Schlussplädoyers im viel beachteten Strafverfahren gegen Dr. Christoph Turowski (74) gehalten. Die mittelgradig depressive Isabell R. hatte sich mit seiner ärztlichen Hilfe das Leben genommen. Das gestern verkündete Urteil hing ausschließlich von der zu bewertenden Freiverantwortlichkeit der Suizidentin ab.