Facebookseite des ifw gesperrt

Seit 6 Tagen ist die Facebookseite des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) gesperrt. Gründe dafür wurden nicht genannt.

Kurz nachdem das ifw bei Facebook auf seinen – auch im hpd veröffentlichten – Kommentar zur Verfassungswidrigkeit des § 219a StGB verlinkte, wurde die Seite gesperrt. Besucher, die derzeit facebook.com/ifw.recht/ aufrufen wollen, erhalten nur die Mitteilung, dass die Seite nicht verfügbar sei:

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Trotz Nachfrage wurde vom Unternehmen Facebook noch keine Auskunft darüber erteilt, weshalb die Seite gesperrt wurde. Möglicherweise war die Solidarisierung des ifw mit der Ärztin Kristina Hänel, die am vergangenen Freitag vom Amtsgericht Gießen aufgrund des umstrittenen § 219a StGB verurteilt wurde, denen ein Dorn im Auge, die die Klage gegen die Ärztin unterstützen.

Dass Facebook kaum noch gemeldete Inhalte tatsächlich prüft, sondern in vorauseilendem Gehorsam alles sperrt, was in irgendeiner Form politisch anstößig sein könnte, ist auch dem Maas’schen Netzwerkdurchsuchungsgesetz zu verdanken. Der Fachblog netzpolitik.org schrieb nach der Beschlussfassung des Gesetzes:

Das Gesetz war trotz einiger Änderungen bis zum Ende hoch umstritten, weil es nach Meinung der Kritiker eine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstelle und europarechtswidrig sei. Plattformbetreiber müssen nach dem Gesetz "offensichtlich strafbare Inhalte" innerhalb von 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen dies als Grundproblem des Gesetzes an, weil dies die Gefahr berge, dass im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht würden, um einem Bußgeld zu entgehen.

Das ifw ist eines der inzwischen vielen Opfer dieses Gesetzes. Auch hier scheint Facebook ohne tatsächliche Prüfung rechtmäßige Äußerungen gelöscht zu haben.