Facebook verliert Gerichtsverfahren

Ein Kuss ist kein Verbrechen!

Gestern hat Facebook in einem Verfahren vor dem Landgericht Flensburg eine Niederlage einstecken müssen. Geklagt hatte der (den hpd-Lesern) bekannte Blogger und Aktivist Amed Sherwan. Wegen einer Fotomontage, die einen Kuss vor der islamischen Kaaba in Mekka darstellt, sperrte Facebook das Konto von Sherwan. Zu Unrecht, wie das Gericht gestern erklärte.

Die Fotomontage wurde von Amed Sherwan am 17. Dezember auf Facebook und Instagram als Teil einer Bilderreihe gepostet. Sie zeigt einen Kuss mit dem ägyptischen Atheisten Mohamed Hisham vor der Kaaba, die von gläubigen Muslimen als eines der zentralen Heiligtümer des Islam angesehen wird. Der hpd berichtete am 30. Dezember 2020: "Daraufhin gingen bei dem jungen Aktivisten massenhaft Beleidigungen und Gewaltandrohungen ein – darunter auch konkrete Morddrohungen. Insbesondere fundamentalistische Muslime aus Pakistan riefen in Kommentaren dazu auf, Sherwans Beiträge bei Facebook und Instagram zu melden. Und tatsächlich wurden beide Profile nur kurze Zeit später gesperrt."

Fotomontage von Amed Sherwan
Fotomontage von Amed Sherwan (weitere Fotos aus der Serie finden sich auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung).

Gegen diese Sperrung ging Amed Sherwan juristisch vor. Unterstützt wurde er dabei von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sowie der Initiative für Meinungsfreiheit im Netz. Vor Gericht vertrat ihn der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel.

Facebook hatte in dem Rechtsstreit vorgetragen, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Homosexuelle zwar ein "ernstes Problem" darstellten, aber Aktivisten nicht darauf angewiesen seien, dies auf Facebook oder Instagram zu artikulieren, da es dafür zahlreiche "alternative Online-Plattformen" gäbe. Das hat Rechtsanwalt Steinhöfen in seinem Video "Ist Facebook homophob?" aufgegriffen und in deutliche Worte gefasst. Facebook sage damit: "Schert euch weg! Macht euren schwulen Kram doch bitte auf YouTube oder Twitter! – Das ist in seiner ganzen Arroganz und Doppelmoral eigentlich nur noch sprachlosmachend!"

Amed Sherwan schrieb nach Ende des Verfahrens auf Facebook: "Ich habe gegen Facebook geklagt und nach übereinstimmender Erledigungserkärung trägt Facebook die gesamten Kosten des Verfahrens. Damit ist sehr deutlich geworden, dass Facebook einen Fehler gemacht hat. Ich bin überglücklich über dieses wichtige Zeichen für Meinungsfreiheit im Netz: Ein religiöser Mob darf sich mit seinen menschenfeindlichen Vorstellungen nicht bei Facebook durchsetzen! Ein Kuss ist kein Verbrechen!"

Das Verfahren von Sherwan gegen den blauen Internetriesen ist wegweisend. Kommt es doch immer wieder zu Sperrungen religionskritischer und insbesondere islamkritischer Seiten, wenn sich Islamisten in ihren "religiösen Gefühlen" beleidigt fühlen. "Da bei einer gewissen Menge an Meldungen automatisch eine Sperrung eingeleitet wird, ist diese Methode sehr effektiv, um unliebsame Seiten zu blockieren" schreibt atheist-refugees in einem Artikel über einen ähnlichen Fall. Hier muss Facebook zukünftig unbedingt mehr Sorgfalt walten lassen.

Die Giordano-Bruno-Stiftung hat dazu heute auch einen Artikel auf ihrer Webseite veröffentlicht.


Auch der hpd wurde bereits Opfer solcher unbegründeter Sperrungen: Wegen der Karikaturen aus "Spott sei Dank" wurden die Konten von Redakteuren zeitweise gesperrt und eine Sperrung der Facebook-Seite angedroht.

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