"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.
Zum weltweiten Safe Abortion Day am 28. September fordert Doctors for Choice Germany Politik, Ärzt*innenschaft und Gesellschaft auf, sich aktiv für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einzusetzen. Um dies zu erreichen, macht sich der Verein für die Prüfung einer gesetzlichen Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches stark.
Mit dem "Marsch für das Leben" demonstrieren sogenannte "Lebensschützer" morgen in Berlin und Köln gegen legale Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs sowie gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Große Gegenveranstaltungen sind sowohl für Berlin als auch für Köln angekündigt.
Der Abbruch einer Schwangerschaft ist in Deutschland derzeit noch eine Straftat. Seit Ende März prüft eine Kommission im Auftrag der Bundesregierung, ob Abtreibungen künftig entkriminalisiert und außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Wie steht die Bevölkerung dazu? Soll der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden? Schaut man sich einige aktuelle Umfragen an, bleibt man ratlos zurück. Für beide Positionen – Streichung und Beibehaltung – finden sich anscheinend Mehrheiten. Wie kommt es zu diesen widersprüchlichen Umfrage-Ergebnissen?
In kaum einem anderen OECD-Land ist die Muttersterblichkeit so hoch wie in den Vereinigten Staaten – und sie steigt weiter. Mehr als 5 Millionen Frauen in den USA leben mittlerweile in Regionen mit eingeschränktem oder komplett ohne Zugang zu Geburtshilfe. Eine Untersuchung des Milken Institute zeigt derweil, dass die Mortalitätsrate bestimmter Gruppen bereits auf einem höheren Niveau liegt als in manchen Entwicklungsländern.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin kritisiert die geplanten Sparmaßnahmen bei Schwangerschaftsberatungsstellen in Berlin als frauenfeindlich. Mit einem Offenen Brief wandte er sich nun an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief hier im Wortlaut.
In der Regel ist die Besetzung leitender Funktionen im US-Militär ein Routineakt. Der republikanische Senator Tommy Tuberville hat ein Politikum daraus gemacht. Ihm missfällt, dass das Verteidigungsministerium Soldatinnen die Kosten erstattet, wenn diese für eine Abtreibung in einen anderen Bundesstaat reisen müssen.
Seit seiner Gründung setzt sich der Doctors for Choice Germany e.V. für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland ein und macht auf Probleme und Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelung aufmerksam. Nun hat der Verein dies sowie davon abgeleitete Anforderungen an eine Neuregelung in einem Positionspapier zusammengetragen.
In seinen kürzlich veröffentlichten Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention an die deutsche Regierung zeigt sich der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) besorgt angesichts der Abnahme von und regionalen Unterschieden in der Anzahl von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wie schon 2017 bemängelt der Ausschuss, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, sich einer obligatorischen Beratung unterziehen und eine dreitägige Wartefrist einhalten müssen. Beides hat die Weltgesundheitsorganisation als medizinisch unnötig erklärt.
Mehr als die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche in den USA werden durch die sogenannte Abtreibungspille durchgeführt. Doch bald könnte ein wichtiger Wirkstoff für die medikamentöse Abtreibung die Zulassung verlieren. Juristen und Beratungsstellen befürchten gravierende Folgen für ungewollt Schwangere.
Polen ist berüchtigt für sein drakonisches Abtreibungsgesetz. Nun hat ein Warschauer Gericht eine Aktivistin wegen "Beihilfe zur Abtreibung" zu acht Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Es ist das erste derartige Urteil in Europa.
Die Bundesregierung hat eine Kommission berufen, die in den kommenden Monaten über den § 218 StGB im Besonderen und die Reproduktionsmedizin im Allgemeinen beraten soll. Zur großen Überraschung ist die Mehrheit der 18 Berufenen weiblich und es wurde kein Kirchenvertreter einberufen.
Polen ist berüchtigt für sein rigoroses Abtreibungsverbot. Das katholisch geprägte Land erlaubt Schwangerschaftsabbrüche nur in einigen wenigen Ausnahmefällen. Nun hat der Fall eines 14-jährigen Vergewaltigungsopfers die Debatte um das umstrittene Gesetz wieder angefacht.
Nach dem Urteil des Supreme Court zu "Roe v. Wade" warnten Organisationen wie Planned Parenthood vor einem Anstieg der Muttersterblichkeit in US-Bundesstaaten, die ein Abtreibungsverbot anstreben. Erste Daten des "Gender Equity Policy Institute", die dem Nachrichtenportal "Axios" vorliegen, bestätigen diese Befürchtung: Mütter in abtreibungsfeindlichen Bundesstaaten sterben während oder nach der Schwangerschaft mehr als doppelt so oft an schwangerschaftsbedingten Komplikationen.
Am 22. Januar jährte sich der Tag des Grundsatzurteils Roe v Wade für das Recht auf legale Abtreibung in den USA zum 50. Mal. Leider nicht in allen Bundesstaaten ein Grund zum Jubeln. Hatten einige Staaten doch in den letzten Jahren bereits Abtreibungsverbote geplant, die im Juni 2022, nach Kippen von Roe v Wade, in Kraft traten. Zu ihnen gehört auch der Bundesstaat Missouri, in dem die Politik ihre Entscheidung offen mit der Bibel und Gott rechtfertigt. Für die Nichtregierungsorganisation Americans United und Verbündete ein mehr als guter Grund zu klagen.