Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs könnte über den Fall hinaus eine Grenzverschiebung bedeuten: Der BGH sprach eine zunächst verurteilte Frau frei, obwohl sie ihrem chronisch schwerkranken Mann eine tödliche Insulindosis gespritzt hatte. Zuvor hatte dieser eigenständig sämtliche im Haus verfügbaren Tabletten eingenommen, um sein Leben zu beenden. Der Vorstandssprecher des HVD Bundesverbandes, Erwin Kress, sieht in dem Grundsatzurteil des BGH ein "zweischneidiges Schwert", da es einerseits das Selbstbestimmungsrecht stärke, andererseits aber "Beihilfemissbrauch" Vorschub leisten könnte.
Eine Frau, die ihrem schwer kranken Mann auf dessen Wunsch hin eine tödliche Dosis Insulin gespritzt hat, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die BGH-Entscheidung, die am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde.
Wenige Tage vor der Ersten Lesung von drei Gesetzentwürfen zur Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Vertreter der beiden liberalen Gesetzentwürfe zu persönlichen Gesprächen aufgesucht. Sein Resümee: "Die Gespräche waren von einem offenen und konstruktiven Austausch gekennzeichnet und zeigten, dass es ungeachtet aller zu klärenden offenen Fragen Bundestagsabgeordnete gibt, die sich mit großem Engagement der Thematik der Suizidhilfe widmen."
Der Zentralrat der Konfessionsfreien ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, kein neues Gesetz zur Suizidhilfe zu erlassen, das die Selbstbestimmung am Lebensende einschränkt. Anlässlich der ersten Beratung am Freitag hat der Verband in "zehn Fragen und Antworten zur Suizidhilfe" dargelegt, dass keiner der drei vorliegenden Gesetzentwürfe in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht.
Ist eine liberale Gesetzgebung zum Herbst, worauf eine Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr abzielt, notwendig und unterstützenswert? Oder kann bereits heute Suizidwilligen mit anderen Mitteln als dem nicht erhältlichen Natrium-Pentobarbital, etwa mit dem verschreibungsfähigen Thiopental, hinreichend geholfen werden? Rechtliche Risiken wegen des Betäubungsmittelgesetzes scheinen ohne gesetzliche Neuregelung bei allen entsprechenden Verschreibungen zu bestehen.
Wie sinnvoll ist die Etablierung von bundesweiten kostenfreien Beratungsstellen zur Suizidhilfe und welche Aufgabe sollen sie haben? Am 30. März diskutierten Expert*innen darüber auf Einladung von Bundestagsabgeordneten vor dem Hintergrund, dass eine Gesetzesverabschiedung für den Herbst avisiert ist.
Mit einer vielbeachteten Pressekonferenz hatten die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGINITAS Deutschland sowie der Verein Sterbehilfe im Februar dieses Jahres von ihren praktischen Erfahrungen in der Umsetzung des Karlsruher Urteils zur Suizidhilfe berichtet. Dabei stellten die drei Organisationen einen gemeinsamen Forderungskatalog vor, der als "Berliner Appell 2022" zusammenfasst, was künftig in Politik und Gesellschaft noch getan werden sollte.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Prof. Robert Roßbruch, kritisierte in einem hpd-Interview die Haltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) im Zusammenhang mit der Suizidhilfe. Darauf reagierte der Bundesverband des HVD mit einem Offenen Brief, den der hpd im Wortlaut veröffentlicht.
Dass Menschen selbstbestimmt sterben können, ist das gemeinsame Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), von DIGNITAS-Deutschland und dem Verein Sterbehilfe. Anfang der Woche stellten die Organisationen ihre "10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" der Öffentlichkeit vor. Der hpd sprach mit Prof. Robert Roßbruch (DGHS), Sandra Martino (DIGNITAS-Deutschland) und Jakub Jaros (Verein Sterbehilfe) über ihre Forderungen, gemeinsame Erfahrungen im Bereich der Suizidhilfe und über einen möglichen neuen Paragraphen 217 StGB, durch den selbstbestimmtes Sterben in Deutschland wieder deutlich schwieriger werden könnte.
Der "Berliner Appell (2022): 10 Forderungen für humane Suizidhilfe in Deutschland" wurde von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Dignitas Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung gemeinsam verabschiedet und gestern im Rahmen der Pressekonferenz "Zwei Jahre Karlsruher Urteil" im Haus der Bundespressekonferenz erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Der hpd dokumentiert den Berliner Appell hier im Wortlaut.
"Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell", der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat ein Sieben-Punkte-Papier zur Suizidhilferegelung an die Mitglieder des Bundestags versandt. Der HVD möchte auf der Grundlage seiner 30-jährigen praktischen und theoretischen Beschäftigung mit humaner Sterbehilfe dazu beitragen, dass die Abgeordneten die ihnen vorgelegten Entwürfe angemessen einschätzen können.
Zum Jahresbeginn wirft der Vereins Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben einen Blick zurück auf die Tätigkeiten 2021 und einen Ausblick auf die Planungen für das aktuelle Jahr. Auch 2022 will sich der Verein unvermindert für Suizidversuchsprävention sowie Lebensqualität bis zuletzt, Selbstbestimmung und echte Wahlfreiheit am Lebensende, verbunden mit Eigenverantwortung und Vorsorge, einsetzen – in der Schweiz und international.
Vor zwei Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB. Anlässlich dieses Jahrestags berichten die drei wichtigsten Organisationen für eine "humane Sterbekultur" in Deutschland DGHS, Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe zusammen mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am 21. Februar in einer gemeinsamen Pressekonferenz über ihre praktischen Erfahrungen mit Sterbehilfe in Deutschland.
Mit der Entscheidung vom 2. Februar stellt sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen das ausdrückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 und verwehrt schwerstkranken und leidenden Menschen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Nun sind die Landesärztekammern gefordert, das Verbot ärztlicher Suizidunterstützung aus den Berufsordnungen zu streichen.