Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute das Gesetz zur "Ehe für Alle" unterzeichnet. Nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird es zwar noch einige Wochen dauern, bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. Doch es kann davon ausgegangen werden, dass noch in diesem Jahr die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschlossen werden können.
Erst Ende Juni hatte der Bundestag überraschend schnell dem Gesetz zugestimmt. Vorausgegangen waren jahrelange Kontroversen, in denen sich die beiden christlich-sozialen Parteien immer wieder gegen eine Entscheidung sträubten.
Schlussendlich wurde die Entscheidung durch einen Nebensatz von Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Interview ausgelöst. Daraufhin schafften es Politiker von SPD und Grünen, das Gesetz in der letzten Sitzung des Parlaments zur Abstimmung zu bringen.
Mit der Mehrheit der Opposition sowie der SPD wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet, der Bundesrat schloss sich dem Votum an.
Der Freistaat Bayern hat angekündigt, das Gesetz verfassungsrechtlich prüfen zu lassen und gegebenenfalls beim Verfassungsgericht Klage einzureichen.
7 Kommentare
Kommentare
Wolfgang am Permanenter Link
Warum will Bayern beim Verfassungsgericht eine Klage einreichten? Unmoralisch, pervers,
sinnlos! Bayern ist in keiner guten Verfassung.
Axel Stier am Permanenter Link
Zitat:
Nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird es zwar noch einige Wochen dauern, bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Ich bitte um Klarstellung.
Meines Wissens nach ist ein Gesetz gültig, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist.
Wodurch kann eine Verzögerung eintreten?
Klaus Bernd am Permanenter Link
Man kann den in „Zeit Online“ geäußerten Argumenten, die dieses Gesetz befürworten, nur zustimmen:
Ich würde dem Parlamentarischen Rat Weitsicht bescheinigen, dass er die Ehe nicht im GG definiert hat. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass es eine unerträgliche Diskriminierung Homosexueller bedeutet, ihnen den in Art. 6 gewährten besonderen Schutz für Ehe und Familie zu verweigern.
Statt sich von Kardinal Marx (warum macht er das eigentlich nicht selbst ? kostet Geld, odr ?) in eine Verfassungsklage gegen die „Ehe für alle“ treiben zu lassen, sollte Bayern diese Juristen besser mal die bayerische Verfassung überarbeiten lassen. Da gibt es die eine oder andere Formulierung, die nicht mehr zeitgemäß oder gar unangebracht ist, angefangen von der Präambel, wo kontrafaktisch der "Gottlosigkeit" die Schuld am 2. Weltkrieg gegeben wird, bis zu folgenden Beispielen:
- ART. 131 (2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, …
(das verträgt sich nicht mit einem säkularen Staat und nicht
mit dem unten angeführten merkwürdigen Artikel 127.)
- ART. 124 (2) Mann und Frau haben in der Ehe grundsätzlich die gleichen
bürgerlichen Rechte und Pflichten.
(was heißt hier „grundsätzlich“ und nur in der Ehe ? Dann
spricht ja auch nichts gegen gleichgeschlechtliche Ehepaare !)
- ART. 125 (2) Die Reinhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie
ist gemeinsame Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
(„Reinhaltung“ und „Gesundung“ ? Was soll das bedeuten ?
Wann sind Familien „rein“ und „gesund“ und was können Staat
und Gemeinden tun, um sie dazu zu machen ? )
zum Schluss noch der ganz seltsame
- ART. 127 Das eigene Recht der Religionsgemeinschaften und staatlich
anerkannten weltanschaulichen Gemeinschaften auf einen angemessenen
Einfluß bei der Erziehung der Kinder ihres Bekenntnisses oder ihrer
Weltanschauung wird unbeschadet des Erziehungsrechtes der Eltern
gewährleistet.
(„unbeschadet“ ? lt. Duden:
1. ohne Rücksicht auf, ungeachtet, trotz
2. ohne Schaden, ohne Nachteil für, im Einklang mit
Eine derart zweideutige Formulierung ist einer Verfassung unwürdig.
„eigenes Recht“ ??? )
Man sieht, es gäbe genug sinnvolleres zu tun für bayerische Verfassungsrechtler.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Unsere Bajuwaren u.a. nu wieder...
Paul am Permanenter Link
Wenn die Bayern die Verfassungsrechtlichkeit dieses Gesetzes prüfen, wäre es schon mal praktisch, die Kirchenprivilegien gleich mit prüfen zu lassen.
Kay Krause am Permanenter Link
Ich halte diesen "Schnellschuss" für reinen Wahl-Populismus!
Von den Konservativen wird der Sinn einer Ehe mit Familie, Kind und Kegel begründet.
Ich möchte diesen Schnellschuss vergleichen mit der derzeitigigen Bemühung unserer Volksvertreter, den muslimischen Glaubensgemeinschaften die selben Privilegien zuzugestehen wie den christlichen, anstatt diese unsozialen, gemeinschaftsschädigenden Privilegien der christlichen Kirchen endlich abzubauen.
So wie ich die staatlich eingeräumten Privilegien gegenüber jeglicher Art von Religionsgemeinschaft für fraglich und kritikwürdig halte, so bezweifle ich auch, dass die Ehe (egal welcher geschlechtlichen Prägung) eine sinnvolle Einrichtung ist. Eine menschliche Einrichtung, die keinesfalls von irgendeinem Gott so vorgesehen ist.
Sollte der Mensch tatsächlich von einer Art Gott geschaffen worden sein, so hat dieser Gott nicht darauf bedacht, den Menschen so zu schaffen, dass er in einer Partnerschaft
(".....bis der Tod Euch scheidet......") friedlich miteinander das Leben fristen kann, und das 50, 60, 70 Jahre lang. Gut die Hälfte aller Ehen gehen mittlerweile nach 10 oder 20 Jahren auseinander, weil die Partnerschaft - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr tragbar ist. Und so manche "vor Gott" geschlossene Ehe, die bereits 50 Jahre hält,
hat davon 45 Jahre Krieg bedeutet. Ein weitreichendes Thema, ich will es kurz machen:
anstatt sich einmal Gedanken darüber zu machen, wie man ein eheähnliches, gleichberechtigtes Partnersystem aufbauen könnte, in dem selbstverständlich auch die Rechte der Kinder berücksichtigt werden, der religiöse Glaube aber außen vor gelassen wird, hält man das alte System (welches sich nicht bewährt hat!) hoch und integriert Schwule und Lesben, die man gerade kurz zuvor noch angeekelt aus dieser Gesellschaft mehr oder weniger ausgeschlossen hat.
Lassen wir die Götter mal beiseite: der Mensch ist von Natur aus nicht geschaffen für die lebenslange Monogamie. Und das Interessante dabei ist, dass die Männer (verheiratet oder nicht) in muslimischen Gesellschaften das gleiche Verlangen nach einer vermummten Dame haben wie die Männer in einer christlich geprägten Gesellschaft beim Anblick der Besitzerin eines Spitzenhöschens, das unter dem Minirock hervorblitzt.
Ebenso interessant ist, dass Priester (welcher Coleur auch immer) offensichtlich die selben sexuellen Bedürfnisse haben, nach Frauen, nach Männern, nach Buben und Mädchen, und diese auch ausleben. Wasser predigen, Wein trinken!
Aber haben die das Volk vertretenden Politiker es nötig, mit der selben Heuchelei zu argumentieren und Gesetze zu schaffen wie die Kirchen es tun?
Stefan Dewald am Permanenter Link
Das war kein Schnellschuss! Es lag schon seit Jahren entscheidungsreif vor. Es wurde nur die Abstimmung im Plenum immer wieder verschoben.