Die ehemalige Bundesvorsitzende von pro familia, Gisela Notz, hielt am 7. Dezember in Berlin eine Rede anlässlich der Demonstration für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Darin verwies sie auf die lange Geschichte des Kampfes der Frauen.
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Präparate eingenommen, die dafür sorgen, dass das Schwangerschaftsgewebe abblutet. Dieser Vorgang kann in einer Praxis geschehen, aber auch zu Hause und telemedizinisch begleitet durchgeführt werden. Die Medikamente werden per Post verschickt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern wurde dies am 10. Dezember in Bayern verboten.
Eine sogenannte S1-Leitlinie gibt es seit November zum Wunsch nach Suizidassistenz in der Hausarztpraxis. Entwickelt wurde sie unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Sie empfiehlt Handlungsrichtlinien für Ärzt:innen, wenn sie von ihren Patient:innen in der Behandlungssituation mit den Worten und der Bitte konfrontiert werden: "Ich möchte sterben".
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist eine grausame Praxis in vielen Ländern. Und doch ist eine entsprechende Gefährdung nicht ohne Weiteres ein Grund für Asyl in Deutschland.
Im Januar ging es an dieser Stelle um ein "Homöopathieduell zwischen München und Berlin", wo es um die von der Intention her gegenläufigen Aktionen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Streichung der Homöopathie (bzw. der "Besonderen Therapierichtungen") aus der Kassenerstattung und die vom Bayerischen Landtag initiierte Homöopathiestudie ging, mit der nach Vorstellung von CSU und Freien Wählern erforscht werden sollte, ob Homöopathie eine Alternative zu Antibiotika darstellen könne. Heute ist es an der Zeit, den Ausgang dieses "Duells" zu betrachten.
Nachdem in Dänemark ein Arzt einem verunfallten und schwer verletzten Zeugen Jehovas in einem Notfall Fremdblut verabreicht hatte, klagte seine Frau vergeblich beim Europäischen Gerichtshof. Zudem legte die Frau des Verstorbenen vergeblich eine Beschwerde gegen das Spital wegen Missachtung des Patientenwillens ein.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Umstellung auf die aktuell diskutierte Widerspruchslösung, bei der alle Erwachsenen als Organspender oder -spenderinnen gelten, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich, nicht zu einer Zunahme der Spenden von verstorbenen Spendern und Spenderinnen führt. Das zeigen Organspendedaten aus Ländern, die auf diese Regelung umgestellt hatten.
Durch den Bruch der Ampelkoalition ist es fraglich, ob es tatsächlich zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs kommt, die nach 30 Jahren Debattenstillstand möglich erschien. Davon lassen sich die rund 100 Organisationen jedoch nicht entmutigen, die für den 7. Dezember zu Großdemos aufgerufen haben. Gestützt wird ihr Anliegen durch Bundestagsabgeordnete, die den Schwangerschaftsabbruch doch noch bis zur nächsten Bundestagswahl legalisieren wollen.
Trotz des Scheiterns der Ampelkoalition in der vorletzten Woche könnte nun noch ein wichtiges Gesetzesvorhaben der Fortschrittskoalition umgesetzt werden: Die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Auch wenn der nun eingebrachte Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurückbleibt, würde er zumindest die Kriminalisierung von Schwangeren beenden.
Natalie Grams hat ein Buch geschrieben. Das an sich wäre nicht bemerkenswert; es ist ja nicht ihr erstes. Allerdings fand sich kein Verlag, der das Buch drucken wollte: Weil es sich finanziell nicht lohne und inhaltlich sowieso niemanden mehr interessiere. Was für eine unglaubliche Fehleinschätzung! Denn auch wenn alle so tun als ob: Das Covid-Virus ist noch immer existent und relevant. Nur redet keiner mehr darüber. Und auch nicht über die Opfer und die Folgen der Erkrankung.
Was hat die mittlerweile geschiedene Ampelkoalition an einer konsensfähigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs scheitern lassen? Die drei Rechtsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner hatten im Oktober einen konkreten Entwurf dazu vorgelegt. Die Politik schweigt. Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe ist eine Sondierungsrunde unter anderem mit Carmen Wegge, Co-Bundessprecherin des SPD-Arbeitskreises "Säkularität und Humanismus", am 13. November in Berlin geplant. Weitere Termine zum Austausch folgen.
Bundesweit sind Zoos und Tiergärten längst wieder geöffnet und die Besucher strömen wie in Vor-Corona-Zeiten. Weitgehend vergessen oder ignoriert wird dabei der Umstand, dass gerade Zoos mit ihren auf engstem Raume zusammengesperrten Wildtieren mögliche Brut- oder Übertragungsherde zoonotischer Erkrankungen sind.
Es ist ein historischer Schritt: Ein breiter Zusammenschluss aus zivilgesellschaftlichen Organisationen ist der Bundesregierung zuvorgekommen und hat ein halbes Jahr nach Vorstellung der Empfehlungen der von ihr eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zeigt, wie Abtreibungen außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Ausgearbeitet haben ihn drei ehemalige Mitglieder der Kommission. Der Gesetzentwurf wird auch von säkularen Verbänden unterstützt.
Polen hat – trotz gegenteiliger Versprechungen der neuen Regierung – noch immer eines der rigidesten Abtreibungsgesetze Europas. Seit 1993 fahren Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft beenden wollen, auch nach Deutschland, um sich ärztliche Hilfe zu holen. Das könnte durch die aktuelle Entwicklung jetzt gefährdet werden.
Die Schweizer Landesregierung will "alternative" Methoden weiterhin über die Krankenkasse zahlen lassen, obwohl ihre Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann.