Auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz am 14. und 15. Februar hat Bündnis 90/Die Grünen in Berlin ihr neues Landeswahlprogramm beschlossen. Die LAG Säkulare konnte dabei zentrale Änderungen durchsetzen, etwa zur erweiterten Definition von antimuslimischem Rassismus, zur Stärkung der Weltanschauungsfreiheit und zur kritischen Haltung gegenüber pauschalen Staatsverträgen mit muslimischen Verbänden. Beim umstrittenen Berliner Neutralitätsgesetz jedoch blieb ein Erfolg aus, hier hält die Partei trotz deutlicher Kritik am Ziel der Abschaffung fest.
Am 14. und 15. Februar beschlossen Bündnis 90/Die Grünen in Berlin auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz ihr neues Landeswahlprogramm. Ziel war es, eine moderne, vielfältige und freie Stadtgesellschaft zu erhalten, an der sich andere Metropolen orientieren können. Der Entwurf des Landesvorstands enthielt bereits wichtige säkulare Kernforderungen wie die Betonung der Freiwilligkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts, darüber hinaus hatte die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Säkulare im Programmprozess insgesamt 15 Änderungsanträge eingebracht, die darauf abzielten, diese säkularen Grundsätze noch stärker im Programmtext zu verankern und weiterzuführen. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Schwerpunkte:
Die Definition von "antimuslimischem Rassismus" sollte auf Betreiben der LAG Säkulare erweitert werden. Man hatte vorgeschlagen, dass es dort heißen solle: "Menschen, die aufgrund ihres Aussehens für Muslim*innen gehalten werden, wird häufig politische Sympathie für die Hamas unterstellt. Sie erleben deshalb Ausgrenzung und Angriffe. Diese und andere islambezogenen Diskriminierungen sind antimuslimischer Rassismus." Dieser Art der Diskriminierung wolle man entschieden entgegentreten. Gleichzeitig könnten derartige Diskriminierungserfahrungen zu Gegenreaktionen und Rückzug in die zugeschriebene Gruppe führen, was seinerseits zu diskriminierendem Verhalten gegenüber anderen religiösen Minderheiten führen könne, wovon insbesondere Aleviten, Drusen und Jesiden betroffen seien. Diese Gruppen litten unter einer doppelten Diskriminierung, da sie nicht selten Ausgrenzung durch Muslime erfahren, während sie zugleich von außen als muslimisch angesehen werden und entsprechende Angriffe erfahren können. Auch diese Formen der Diskriminierung seien entschlossen zu bekämpfen. Der Antrag wurde in modifizierter Form angenommen.
Der ursprünglich vorgesehene Abschluss eines "Berliner Staatsvertrages" wird nun nicht mehr gefordert, stattdessen soll der "Abschluss einzelner Vereinbarungen mit muslimischen Verbänden" geprüft werden. Damit wurde eine Änderung der LAG Säkulare übernommen, weil die sogenannten "Staatsverträge" mit den christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinde keine Vorbildfunktion haben könnten, da diese zahlreiche kritikwürdige Privilegien enthalten. Außerdem könne es nicht angehen, mit "politisch fragwürdigen Verbänden" Abmachungen zu treffen. Namentlich genannt wurden die DITIB und die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş. Ein "Gedenk- und Aktionstag gegen antimuslimischen Rassismus" – offenbar zusätzlich zum bereits eingeführten "Tag gegen Islamfeindlichkeit" – bleibt jedoch im Programm.
Durch einen weiteren Antrag wurde der Text zur Verteidigung der Religionsfreiheit um die Weltanschauungsfreiheit – also explizit auch das Recht, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören – ergänzt. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften seien eine Bereicherung für die Stadt. Gleichwohl gebe es einzelne Gruppen, die in Abhängigkeit von autokratischen Regimen stehen oder unsere Verfassung nicht vollumfänglich anerkennen. Die Aufnahme dieser Formulierung dürfte auch eine Lehre aus den Hamburger Erfahrungen rund um das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) darstellen. Ein bereichernder Dialog könne nur da entstehen, wo Grundrechte nicht relativiert würden.
Bei der Forderung, den Satz "Beim Neutralitätsgesetz folgen wir der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und schaffen es endlich ab." vollständig aus dem Dokument zu streichen, da es keine Rechtsprechung gebe, die eine vollständige Abschaffung verlange, konnte sich die LAG Säkulare jedoch nicht durchsetzen. Die Streichung war folgendermaßen begründet worden: "Entscheidungen für die im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche Justiz, Polizei und Justizvollzug hat das BVerfG weder zum Berliner Gesetz noch in Bezug auf andere Bundesländer getroffen." und weiter hieß es: "Sämtliche Behauptungen über eine angebliche Verfassungswidrigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes (insgesamt), die in grünen Kreisen kursieren, sind schlichtweg falsch und gehören dem Bereich der alternativen Wahrheiten an." Dies konnte die Delegierten scheinbar nicht überzeugen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP)
kritisierte die Grünen dafür hart. "Mit uns wird es keine Polizistinnen mit Kopftuch geben", ließ diese verlautbaren.
Zum Themenbereich sexualisierter Gewalt in Kirchen und anderen Institutionen fordert die LAG Säkulare einen vom Senat organisierten Austausch von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Kirchen, Sportvereinen und anderen Institutionen über Aufarbeitung und Prävention. Dies solle zusammen mit unabhängigen Experten und Verantwortlichen aus diesen Institutionen erfolgen. Dieses Anliegen soll nun zumindest geprüft werden.







Kommentar hinzufügen
Netiquette für Kommentare
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Kommentare vor der Veröffentlichung zu prüfen und über die Freischaltung zu entscheiden.