Als das Berliner Neutralitätsgesetz in Kraft gesetzt wurde, galt es gerade in säkularen Kreisen als wegweisend. Denn es verteidigte die Neutralität des Staates im weltanschaulichen Bereich und behandelte alle Religionen gleich. Damit unterschied es sich grundlegend von ähnlichen Gesetzen anderer Bundesländer, die sich einseitig auf den Islam bezogen und christliche Symbole unberücksichtigt gelassen hatten.
Die Wand der Hambacher Christophorus-Grundschule schmückt ein riesiger Heiliger, auf dessen linker Schulter das Jesus-Kind sitzt, das zudem eine Art kreuzgekrönten Reichsapfel in der Hand hält. Unter anderem gegen dieses Wandbild kämpft der Vater einer Sechsjährigen, die in diese Schule geht. Der hpd sprach mit dem Vater, Alexander Michael Stier, über seine Beweggründe.
Immer wieder wird von religiöser Seite behauptet, dass die "Zehn Gebote" oder die in der Bibel verkündete "Gottesebenbildlichkeit" des Menschen die Wurzeln der Menschenrechte seien. Tatsächlich sind die "Zehn Gebote" Befehle Gottes, bzw. der Priesterschaft, zur Errichtung einer hierarchischen Ordnung, zur Beschränkung der individuellen Freiheit und auch zur Aufstellung ethischer Verhaltensregeln.
Sie waren unterernährt und teils mit Ketten und Vorhängeschlössern an ihre Betten gefesselt. So fand die US-Polizei 13 Kinder eines streng religiösen Ehepaars in Kalifornien. Entdeckt wurden die Misshandlungen nur, weil eine Tochter sich befreien konnte.
Ein Artikel im Berliner Tagesspiegel stellt die Rechtslage in Sachen Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur schief und verzerrt dar, sondern fällt auch durch einen Mangel an Kenntnis der Schulpraxis auf. Zudem beleidigt er die Mitglieder der Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" und unterstellt ihnen, ihr eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen.
In regelmäßigen Abständen ermahnen uns die Vertreter der Gottheiten auf Erden, den Willen Gottes zu tun. Würden wir ihn missachten, hätte das schlimme Folgen für jeden einzelnen, für das Gemeinwesen und für das ganze Menschengeschlecht. Es drohten nicht nur alle Übel dieser Welt, Krankheiten, Kriege und Naturkatastrophen, auch ewige Strafen im Jenseits. Daraus müsste jedem klar werden, dass es für uns keine wichtigere Frage geben kann als die Frage: Was will Gott? Wie können wir seinen Willen erfahren und ihn erfüllen?
Ein Artikel im Berliner "Tagesspiegel" stellt die Rechtslage in Sachen Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur schief und verzerrt dar, sondern fällt auch durch einen Mangel an Kenntnis der Schulpraxis auf. Zudem beleidigt er die Mitglieder der Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" und unterstellt ihnen, ihr eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen.
Bereits auf der konstituierenden Sitzung des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR (HVD BB) wurde beschlossen, sich den Forderungen der Initiative Pro-Neutralitätsgesetz anzuschließen.
Der Fingerabdruck sei ein "Zeichen des Teufels": Mit dieser Argumentation verweigerte eine Evangelikale die Abgabe ihrer Fingerabdrücke an ihren früheren Arbeitgeber und wurde dafür gefeuert. Nun kann sie sich über Arbeitslosengeld freuen, da ein Gericht ihr zum Teil Recht gab.
Wie der hpd bereits mehrfach berichtete, soll das Land Berlin nach Auffassung des Berliner Justizsenators Behrendt aufgrund einer BVerfG-Entscheidung von 2015 verpflichtet sein, das Neutralitätsgesetz zu ändern. Dem widerspricht eine Stellungnahme des renommierten Verwaltungsrechtlers Dr. Gerhard Czermak. Der Jurist kommt zu dem Schluss, dass Berlin an seinem bewährten Neutralitätsgesetz festhalten kann.
Immer wieder wird – auch heutzutage noch – der katholischen Kirche zugesprochen, viel für die Wissenschaft und Kultur des "Abendlandes" getan zu haben. Der Autor Roland Fakler hat sich etwas genauer angesehen, ob diese Annahmen korrekt sind. Er kommt zu einem vernichtenden Ergebnis.
In Berlin organisiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen die Pläne der Koalitionsfraktionen GRÜNE und LINKE, das bundesweit einzigartige Berliner Neutralitätsgesetz zu beseitigen. Einzigartig ist das Gesetz, weil es sämtliche Religionen und Weltanschauungen im Öffentlichen Dienst gleichbehandelt und keine religiösen Symbole zulässt – ohne Bonus für die christliche Religion. Die Spitzen der beiden Koalitionsparteien wollen – ohne parteiinterne Diskussionen und gegen den anhaltenden Widerstand der SPD – religiöse Symbole bei Lehrerinnen und Lehrern an Allgemeinbildenden Schulen zulassen.
Die Kritik der fünf Schweizer Selbstbestimmungs-Organisationen am Nationalen Forschungsprogramm "Lebensende" (NFP 67) hat sich bewahrheitet. Die Ergebnisse des am 21. November 2017 vorgelegten "Syntheseberichts" und die von der Leitungsgruppe daraus gezogenen "Schlüsselbotschaften für die Politik und Interessensvertreterinnen und -vertreter" zeigen, dass das mit konservativen und religiösen Leitungspersonen besetzte Forschungsprogramm die Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Lebensendebereich einschränken und somit den Schweizer Volkswillen unterwandern will – und dies nota bene mit 15 Millionen Franken des Schweizer Steuerzahlers.
Die Leipziger Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs Leipzig) sowie der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wollen mit einer Demonstration verhindern, dass das Hochschulgebäude "Paulinum" zunehmend in eine "Universitätskirche" umgedeutet wird. Hierzu nehmen sie am 2. Dezember 2017 um 13:00 Uhr vor dem Paulinum eine "öffentliche Entweihung" vor und haben 2 überlebensgroße Skulpturen dabei, auf der sie unter anderem das "12. Gebot" verkünden: "Du sollst Deine Kirche selbst bezahlen!"
Eine repräsentative Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos in 23 Ländern weltweit ergab, dass sechs von zehn Deutschen (63 %) glauben, dass Religion der Welt mehr schadet als nützt.