Kommentar

Papst-Nachruf: Ermittlungen wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener"

Die Polizei Berlin hat Ermittlungen gegen das Online-Magazin queer.de wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" eingeleitet. Das Portal hatte den verstorbenen Papst Benedikt XVI. in einem Nachruf als einen "der größten queerfeindlichen Hetzer" bezeichnet.

"Mit Ratzinger starb einer der größten queerfeindlichen Hetzer" – so lautet der Titel des Nachrufs, der bei queer.de am Silvestermorgen erschien, rund zwei Stunden nach dem Tod von Benedikt XVI. alias Joseph Ratzinger. Der Text fasst sachlich die Geschehnisse um den Tod Benedikts zusammen und kommt im letzten Abschnitt auf die Bedeutung Benedikts zu sprechen. Der ganz normale Aufbau eines Nachrufs, wie er auch bei anderen Medien an diesem Tag zu finden war. Mit einem entscheidenden Unterschied: Während sich die meisten anderen Publikationen im Absatz, der sich der Bedeutung des Verstorbenen widmet, vor Lobhudelei zu übertreffen versuchten und Bendikt als "großen Denker und Theologen" lobten, ging queer.de auf das ein, was die Zielgruppe des Magazins nun mal am meisten interessiert: Benedikts Haltung zur Homosexualität. Hierfür trug das Magazin Aussagen Benedikts zusammen, die in Artikeln veröffentlicht wurden, die zu dessen Lebzeiten erschienen waren und attestierte ihm zusammenfassend "Homohass als Markenzeichen" anhand zahlreicher Belege.

Rund eine Woche später wurde die queer-Redaktion von der Polizei Berlin unterrichtet, dass gegen sie aufgrund des Artikels wegen des Verdachts der "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" ermittelt wird. Ein sogenanntes Antragsdelikt, was bedeutet, dass jemand gegen queer.de Anzeige erstattet haben muss.

Nun ist es grundsätzlich natürlich erstmal der Job von Strafverfolgungsbehörden, dass sie Anzeigen nachgehen. Dennoch hat das Ganze doch einen recht intensiven Beigeschmack, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass sich eben jene Behörden deutschlandweit nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, was Ermittlungen gegen die Kirche und kirchliche Würdenträger in Sachen Kindesmissbrauch betrifft. Wo bei Verbrechen eines solchen Ausmaßes in jeder anderen Organisation vermutlich per Razzia umfangreich Unterlagen beschlagnahmt worden wären, ließ man die Bistümer oft genug unangetastet, wenn diese rückhaltlose Aufklärung zusicherten.

Sollte der Staat in Deutschland etwa einen "soft spot" haben für die Kirche und kirchliche Würdenträger? Was den Vorwurf der Hetze gegen Homosexuelle betrifft, fühlt man sich unwillkürlich an den Fall des evangelikalen Bremer Pastors Olaf Latzel erinnert. In einem Eheseminar hatte er "praktizierte Homosexualität" als "todeswürdiges Verbrechen" bezeichnet und noch manch andere unfreundliche Dinge gesagt, die zu einer Anklage wegen Volksverhetzung geführt hatten. Nach einer Verurteilung in erster Instanz war Latzel im vergangenen Mai schließlich vom Landgericht Bremen freigesprochen worden, weil dieses Latzels Religionsfreiheit höher bewertete als den Schutz der Menschenwürde Homosexueller.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge bezüglich des Papst-Nachrufs von queer.de entwickeln werden. Auf jeden Fall hat wer auch immer die Anzeige veranlasste damit einen netten Streisand-Effekt hervorgerufen: Die queer.de-Bewertung von Ratzinger als einem "der größten queerfeindlichen Hetzer" wurde durch die Anzeige so oft in den Medien wiederholt, dass sie sich erfolgreich als Gegengift zu den Lobhudeleien der viel zu vielen beschönigenden Nachrufe Benedikts erweist.

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